Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Gem. § 13 Abs. 4 der Hauptsatzung der Marktstadt Waldbröl sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, welche einen Betrag von 15.000,00 € überschreiten, erheblich und gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW zur Zustimmung dem Rat vorzulegen.
Des Weiteren sind nicht zustimmungspflichtige über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.
Eine tabellarische Übersicht der Aufstellung wird beigefügt.
Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Marktstadt Waldbröl, die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen oberhalb der Wertgrenze von 15.000,00 € gemäß der tabellarischen Übersicht zu genehmigen, des Weiteren die Haushaltsüberschreitungen unterhalb der Wertgrenze zur Kenntnis zu nehmen.
gez.
(Anja Brauer) Stadtkämmerin
Anlagen:
Tabellarische Übersicht
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