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Vorlage - III/839/2023  

 
 
Betreff: Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 141 in Waldbröl, “Auf dem Schulzenbusch”, zwischen dem Wohngebiet Boxberg und der Ortschaft Biebelshof
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Cornelia GrassowAktenzeichen:III/600-2
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
29.03.2023 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Satzung_und_Lageplan  

Sachverhalt:
 

Es wurde der Antrag gestellt, den Wirtschaftsweg Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 141 in Waldbröl, “Auf dem Schulzenbusch”, zwischen dem Wohngebiet Boxberg und der Ortschaft Biebelshof einzuziehen und anschließend an den Antragsteller zu veräußern.

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 06.10.2021 beschlossen, das Wegeeinziehungsverfahren einzuleiten. Die Absicht den Wirtschaftsweg Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 141 einzuziehen wurde am 25./26.11.2022 im Waldbröler Lokalanzeiger öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

 

Ein Plan, in dem der einzuziehende Wirtschaftsweg gekennzeichnet ist, lag in der Zeit vom 30.11.2022 bis einschließlich 10.01.2023 zur Einsicht bereit. Einwendungen gegen die beabsichtigte Wegeeinziehung wurden während der Einwendungsfrist nicht erhoben.

 

Eine Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 141 kann somit erfolgen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, den Wirtschaftsweg Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 141, “Auf dem Schulzenbusch”, zwischen dem Wohngebiet Boxberg und der Ortschaft Biebelshof einzuziehen und hierzu die als Anlage beigefügte Satzung einschließlich Lageplan zu erlassen.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Kiefer

 

Anlagen

Satzung mit Lageplan
 



 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung_und_Lageplan (934 KB)