Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und des Lageberichtes wurde gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW fristgerecht von der Kämmerin aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt. Er wird im Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Beschlussvorlage hinterlegt.
Das Haushaltsjahr 2022 schließt im Entwurf der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 3.790 TEUR und mithin einer Ergebnisverbesserung gegenüber der Haushaltsplanung von 3.034 TEUR ab. Das positive Ergebnis beruht dabei im Wesentlichen auf folgenden Sachverhalten:
Bis zur Höhe des fiktiven Hebesatzes fließen die gewerbesteuerlichen Mehreinzahlungen in die Finanzausgleichssystematik ein und werden in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 zu sinkenden Schlüsselzuweisungen und erhöhten Kreisumlagen führen. Ein Teil dieser Mitnahmeeffekte konnte durch den Ansatz einer Rückstellung nach § 37 Abs. 5 Satz 3 KomHVO NRW im Jahresabschluss 2022 vorweggenommen werden. Entgegen unterjähriger Erwartungen konnte auch der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer den Planansatz des Haushaltsjahres 2022 um 374 TEUR überschreiten.
Der erwirtschaftete Überschuss der Haushaltsjahres 2022 soll nach Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Er kann damit zu fiktiven Haushaltsausgleichen in den folgenden – vermutlich weiterhin krisenbedingt angespannten – Haushaltsjahren beitragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Änderungen gegenüber der zugeleiteten Entwurfsfassung ergeben können. Zur Jahresabschlussprüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 102 Abs. 2 GO NRW. Es ist vorgesehen, die Prüfung im April 2023 durchzuführen und abzuschließen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird – wie in den Vorjahren – voraussichtlich Anfang Mai 2023 tagen. Die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes soll in der Ratssitzung am 10. Mai 2023 erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 nebst Lagebericht zur Kenntnis. Er verweist ihn nach erfolgter Jahresabschlussprüfung durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 59 Abs. 3 GO NRW zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
In Vertretung
gez.
Anja Brauer Stadtkämmerin
Anlagen:
Jahresabschluss 2022 [Entwurf]
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