Bürgerinformationssystem

Vorlage - V/848/2023  

 
 
Betreff: Entwurf des Jahresabschlusses 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lang, PatrikAktenzeichen:V/JA2022
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
29.03.2023 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Jahresabschluss 2022 [Entwurf]  

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und des Lageberichtes wurde gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW fristgerecht von der Kämmerin aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt. Er wird im Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Beschlussvorlage hinterlegt.

 

Das Haushaltsjahr 2022 schließt im Entwurf der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 3.790 TEUR und mithin einer Ergebnisverbesserung gegenüber der Haushaltsplanung von 3.034 TEUR ab. Das positive Ergebnis beruht dabei im Wesentlichen auf folgenden Sachverhalten:

 

  1. Die Marktstadt Waldbröl hat im Haushaltsjahr 2022 ungewöhnlich hohe Erträge aus Gewerbesteuern erzielt. Die Erträge belaufen sich nach Abzug der Gewerbesteuerumlage auf 10.509 TEUR (Plan: 8.442 TEUR) und haben damit ein Rekordniveau erreicht. Wertberichtigungen auf Grund erwarteter Zahlungsausfälle in Höhe von 341 TEUR sind von den Veranlagungen des Haushaltsjahres 2022 „gedanklich“ in Abzug zu bringen.

Bis zur Höhe des fiktiven Hebesatzes fließen die gewerbesteuerlichen Mehreinzahlungen in die Finanzausgleichssystematik ein und werden in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 zu sinkenden Schlüsselzuweisungen und erhöhten Kreisumlagen führen. Ein Teil dieser Mitnahmeeffekte konnte durch den Ansatz einer Rückstellung nach § 37 Abs. 5 Satz 3 KomHVO NRW im Jahresabschluss 2022 vorweggenommen werden.

Entgegen unterjähriger Erwartungen konnte auch der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer den Planansatz des Haushaltsjahres 2022 um 374 TEUR überschreiten.

 

  1. Die zahlungswirksamen Personalaufwendungen sind gegenüber der Haushaltsplanung um 448 TEUR geringer ausgefallen. Darüber hinaus konnten bei einer Vielzahl von Einzelpositionen im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Einsparungen erzielt werden.

 

Der erwirtschaftete Überschuss der Haushaltsjahres 2022 soll nach Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Er kann damit zu fiktiven Haushaltsausgleichen in den folgenden vermutlich weiterhin krisenbedingt angespannten Haushaltsjahren beitragen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Änderungen gegenüber der zugeleiteten Entwurfsfassung ergeben können. Zur Jahresabschlussprüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 102 Abs. 2 GO NRW. Es ist vorgesehen, die Prüfung im April 2023 durchzuführen und abzuschließen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird wie in den Vorjahren voraussichtlich Anfang Mai 2023 tagen. Die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes soll in der Ratssitzung am 10. Mai 2023 erfolgen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 nebst Lagebericht zur Kenntnis. Er verweist ihn nach erfolgter Jahresabschlussprüfung durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 59 Abs. 3 GO NRW zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

 

 

 

In Vertretung

 

gez.

 

Anja Brauer

Stadtkämmerin

 


Anlagen:

 

Jahresabschluss 2022 [Entwurf]
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss 2022 [Entwurf] (4663 KB)