Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
In den zurückliegenden Jahren hat die Markstadt Waldbröl in 40 Außenortschaften die Einrichtung einer Tempo 30 Zone in Abstimmung mit dem Oberbergische Kreis als zuständige Anordnungsbehörde umgesetzt.
In der Ratssitzung vom 22.06.2022 wurde durch die CDU-Fraktion die Überprüfung von weiteren Geschwindigkeitsbeschränkungen (Tempo 30 Zonen) in den Außenortschaften beantragt.
Nach Überprüfung der verbliebenen 26 Außenortschaften in Bezug auf die örtlichen Gegebenheiten, des Verkehrsaufkommens, der Lage und der jeweiligen Zuständigkeit sind weitere 16 Außenortschaften ermittelt worden, in denen die Einrichtung einer Tempo 30 Zone seitens der Verwaltung als sinnvoll zu erachten ist.
In der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr vom 29.11.2022 wurde das Ergebnis des Prüfauftrages seitens der Verwaltung vorgestellt und nach kurzer Diskussion vom Ausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Markstadt Waldbröl wird für die nachfolgend aufgeführten 16 Ortslagen die Anordnung zur Einrichtung einer Tempo 30 Zone beim zuständigen Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises beantragen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt, die Einrichtung von Tempo 30 Zonen in den 16 aufgeführten Außenortschaften gemäß der Beschlussvorlage bei der zuständigen Anordnungsbehörde zu beantragen.
Im Auftrag
Kiefer
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