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Vorlage - III/850/2023  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 56 "Königsberger Straße-Südwest" der Marktstadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
27.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Lageplan  
Auszug aus dem FNP  

Sachverhalt:

 

Es liegt ein Antrag auf Baulandausweisung für die planungsrechtliche Absicherung der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Gemarkung Schnörringen, Flur 76, Flurstück Nr. 193, Hermesdorf, Königsberger Straße (südliches Ortsende von Hermesdorf) vor. Hier soll ein Grundstück, dessen Größe noch exakt festzulegen ist, aus dem landwirtschaftlich genutzten Bereich der Wohnnutzung zugeführt werden.

 

Eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ist nicht zulässig, weil der Bereich nicht durch eine angrenzende Bebauung geprägt wird. Der nördlich aufgestellte Bebauungsplan Nr. 55 „Hermesdorf-Süd“ wurde bisher nicht umgesetzt.

 

Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ist jedoch die Aufstellung eines Bebauungsplans möglich, weil der Bereich im wirksamen Flächennutzungsplan der Marktstadt Waldbröl als Wohnbaufläche dargestellt ist.

 

Innerhalb der vorhandenen Darstellung als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan wäre, unter Einbeziehung der Fläche südlich der Planstraße A des noch nicht ausgenutzten Bebauungsplans Nr. 55 „Hermesdorf-Süd“, auf dem Grundstück Gemarkung Schnörringen, Flur 76, Flurstück Nr. 193, grundsätzlich eine Ausweisung für maximal 4 Wohnhäuser möglich. Die Antragsteller lehnen diese Ausweisung jedoch ausdrücklich ab, so dass nur ein Baufeld entlang der Königsberger Straße vorgesehen ist. Hier können maximal 2 Wohnhäuser errichtet werden.


 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung entspricht dem Antrag auf Baulandausweisung auf dem Grundstück Gemarkung Schnörringen, Flur 76, Flurstück Nr. 193 durch Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 „nigsberger Straße-Südwest“. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beauftragt die Verwaltung, auf Kosten der Antragsteller einen Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 56 „nigsberger Straße-Südwest“ erarbeiten zu lassen und diesen zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Jan Kiefer


 


Anlagen:

Lageplan (in Allris online verfügbar)

Auszug aus dem FNP (in Allris online verfügbar)


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (1390 KB)      
Anlage 2 2 Auszug aus dem FNP (558 KB)