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Sachverhalt:
Bei den im Haushaltsplan 2023 für die Folgejahre veranschlagten Feuerwehrfahrzeugen kommt es voraussichtlich zu erheblichen Kostensteigerungen. In Ansprache mit der Feuerwehr wurde zur Finanzierung der Mehrausgaben die Beschaffung einzelner Fahrzeuge in die Zukunft verschoben. Die Gesamtauszahlungen erhöhen sich nach den aktuellen Schätzungen von 3.220.000 € in den Jahren 2024 bis 2026 auf 3.839.000 € in den Jahren 2024 bis 2028 (incl. einer Förderung von 26.000 €), mithin um 619.000 €.
Eine Gesamtdarstellung der Kostensteigerungen und der zeitlichen Verschiebungen pro Feuerwehrfahrzeug ist der Anlage zu entnehmen.
Die Lieferfristen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen betragen derzeit 15 bis 24 Monate. Es ist eine zeitnahe Ausschreibung der Fahrzeuge vorgesehen.
Um die Ausschreibung der Fahrzeuge für die Jahren 2024 und 2025 in die Wege leiten zu können, sind die im Haushalt 2023 angebrachten Sperrvermerke zu Gunsten des Haupt- und Finanzausschusses aufzuheben. Bei der Beschaffung des HLF20 für die Einheit in Waldbröl und bei dem GW-L2 für die Einheit Thierseifen waren im Haushalt 2023 ursprünglich die Komplettfinanzierungen für 2025 vorgesehen. Die Anschaffung soll sich nunmehr über die Jahre 2025 und 2026 erstrecken.
Die Aufhebung der Sperrvermerke gilt für folgende Fahrzeuge:
Die Pflicht zur Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 81 Gemeindeordnung (GO) NRW entsteht nicht, da gemäß § 9 der Haushaltsatzung der Marktstadt Waldbröl des Jahres 2023 zur flexiblen Bewirtschaftung der Investitionsmaßnahmen einzelne Verpflichtungsermächtigungen (VE) auch für andere Investitionen, für die eine VE vorgesehen war, in Anspruch genommen werden können.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl stimmt der Beschaffung vorgenannter Feuerwehrfahrzeuge zu und hebt die im Haushalt 2023 angebrachten Sperrvermerke für diese Fahrzeuge auf.
In Vertretung
gez.
(Anja Brauer) Stadtkämmerin
Anlagen: Gesamtdarstellung Beschaffung Feuerwehrfahrzeuge
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