Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Wegeteilfläche innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 51 ist aufgrund ihrer Verkehrs- und Erschließungsfunktion entsprechend den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW für den öffentlichen Verkehr zu widmen.
Der Weg Flurstück 557 (ehemals 81) ist im Umlegungsverfahren Hermesdorf H 186 zurzeit noch als Wirtschaftsweg festgesetzt. Mit Überplanung des Flurstückes 557 durch den Bebauungsplan entfällt für eine Teilfläche die Funktion als Wirtschaftsweg. Damit die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche erfolgen kann, ist ein formelles Einziehungsverfahren durchzuführen, um der Wegeteilfläche die rechtliche Eigenschaft als Wirtschaftsweg zu entziehen.
Die Einziehung der Teilfläche des Wirtschaftsweges Flurstück 557 ist entsprechend den Vorschriften des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 durchzuführen. Vorab ist die beabsichtigte Einziehung zu beschließen und anschließend öffentlich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag: planes Nr. 51 vom Aspenweg bis zur Bebauungsplangrenze einzuleiten und die Absicht zur Wegeteileinziehung öffentlich bekannt zu machen.
Im Auftrag
Kiefer
Anlagen
Auszug BPlan 51 Lageplan
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