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Vorlage - III/901/2023  

 
 
Betreff: Interkommunaler Windpark Nutscheid in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Windeck und der Stadt Waldbröl
hier: Grundsatzbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rudolf Bergen
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
27.09.2023 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anhang 1 Lageplan interkommunaler Windpark  

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Energiekrise und im Sinne des Klimaschutzes ist eine mögliche Förderung von Windenergie auf eigenem kommunalem Gebiet erneut mehrfach aufgekommen. Erneuerbaren Energieformen sowie der Energiesicherheit wird seit 2022 zu Recht ein ganz neuer Stellenwert gegeben, u.a. ist ein „überragendes öffentliches Interesse“ beim Ausbau von erneuerbaren Energien kürzlich gesetzlich verankert worden. Landesweit müssen bis 31.12.2032 gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz 1,8% der Flächen in NRW für Windkraft ausgewiesen werden.

 

In den Jahren 2022 und 2023 gab es einige gesetzliche Neuerungen, die den Planungs- und Genehmigungsprozess von Windenergieanlagen (WEA) betreffen. Somit werden nun auch landesweit Flächen neu bewertet und beispielsweise kommen zusätzlich auch Kalamitätsflächen in Wäldern als Potenzial verstärkt in Frage. Aktuell befindet sich der Landesentwicklungsplan (LEP) in einem Änderungsverfahren. Auf Regionalplanungsebene wird ein sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien aufgestellt. Eine Beteiligung der Kommunen an dem Änderungsverfahren des LEP wird im Laufe des Jahres 2023 erwartet. Die Beteiligung des sachlich und zeitlich nachgeschalteten Aufstellungsverfahrens der Bezirksplanungsbehörde wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 erfolgen. Darüber hinaus werden zahlreiche rechtliche Neuregelungen in Bezug auf die Errichtung von WEA erwartet. Dies macht eine grundsätzliche Positionierung der Kommunen zum Thema Windenergie auf dem eigenen Gebiet erforderlich.

 

Inzwischen gibt es erste Konzeptideen eines interkommunalen Windparks der Kommunen Windeck, Ruppichteroth und Waldbröl. Diese wurden u.a. durch die „Initiativgruppe Windecker Wind“ konkretisiert, die mit ersten Ideen auf die drei Kommunen zugegangen ist. Die ungefähre Lage dieses Windparks ist aus Anhang 1 ersichtlich.

 

In laufenden Abstimmungen zwischen den Vertretern der drei genannten Kommunalverwaltungen und den jeweiligen Gemeindewerken wurde festgehalten, dass die Kommunalverwaltungen einer Prüfung der Möglichkeiten von Windenergie grundsätzlich offen gegenüberstehen. Auch der Vorschlag der Initiative, Flächen auf dem Höhenrücken des Nutscheids als Standort weiter zu prüfen, soll aus Sicht der Verwaltungen weiterverfolgt werden.

 

 

Diese Flächen rund um das hohe Wäldchen im Grenzgebiet von Windeck, Ruppichteroth und Waldbröl haben eine vergleichbar große Entfernung zu bewohnten Gebieten und stellen ausschließlich Kalamitätsflächen dar. Zudem handelt es sich um die höchste Erhebung der drei Kommunen, was die Nutzung von Windenergie begünstigt. Die Eigentümer der Flächen stehen einer solchen Nutzung offen gegenüber.

 

Eine vorläufige Ermittlung von möglichen Flächen durch einen Projektierer zeigt beispielhaft Potenzial von sieben WEA, je zwei davon in Ruppichteroth und Waldbröl und drei in Windeck. Vor diesem Hintergrund ist eine Bündelung möglicher WEA vorrangig in diesem Gebiet der Kommunen anzustreben. Auf dieser Grundlage soll der Projektansatz aus Sicht der drei Kommunalverwaltungen weiterverfolgt werden.

In Windeck und Ruppichteroth gibt es bislang keine WEA, in Waldbröl eine einzige kleine und ältere Anlage zwischen Hermesdorf und Geiningen. Eine planungsrechtliche Konzentrationszone für WEA, in der bislang keine WEA errichtet wurden, gibt es nur auf dem Stadtgebiet Waldbröl.

 

Diese liegt ungenutzt in der Nähe von Waldbröl-Hoff. Sie hat eine Höhenbegrenzung von 100 bzw. 125m und schließt aktuell noch eine Planung für WEA-Standorte auf dem restlichen Stadtgebiet Waldbröls aus. Im Rahmen der vielen rechtlichen Veränderungen ist es absehbar, dass die Ausschlusswirkung der Konzentrationszone spätestens 2027 erlischt und eine Planung bzw. Realisierung von WEA auf dem gesamten Stadtgebiet möglich wäre. Ziel ist es, als Kommune selbst bei der Planung mitzuwirken bzw. voranzugehen, bevor dies andere Akteure tun.

 

 

Die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und die hohe Handlungsnotwendigkeit stellen alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Auch wenn ein zeitnaher Ausbau gefordert ist, ist es absehbar, dass die Prüfung, Planung und ggf. Realisierung eines solchen Vorhabens sehr komplex ist und einige Jahre dauern wird. Zahlreiche Fragen und Details eines möglichen interkommunalen Windenergie-Projekts sind zunächst noch ungeklärt und können zum jetzigen Zeitpunkt nicht vollständig beantwortet werden. Gleichzeitig gibt es bereits Werte bzw. Rahmenbedingungen, die den Verwaltungen bei einer Weiterverfolgung des Projekts wichtig sind:

 

Es soll demnach angestrebt werden, dass der künftige Betrieb möglichst unter Beteiligung regionaler Energie-Akteure liegen sollte. Dazu gehören die Gemeindewerke Windeck, die Gemeindewerke Ruppichteroth und die Stadtwerke Waldbröl. Auch ist es ausdrücklicher Wunsch der Kommunen, möglichst eine Energiegenossenschaft in ein solches Projekt einzubinden, sodass Bürgerinnen und Bürger sich daran beteiligen können, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen und einen möglichst hohen Anteil der Gewinne und Wertschöpfung in der Region zu binden. Alle drei Kommunen beabsichtigen gezielte Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger zu geeigneten Zeitpunkten zu nutzen.

 

Aufgrund der ausgeführten Sachverhaltsdarstellung schlägt die Verwaltung daher die folgende Beschlussfassung vor:
 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt gemeinsam mit den Gemeinderäten aus Windeck und Ruppichteroth die Prüfung einer interkommunalen Windenergienutzung auf dem jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindegebiet auf Grundlage der voranstehenden Sachverhaltsdarstellung zu befürworten und  zu unterstützen.

 

Sie beschließen, dass die Kommunalverwaltungen das Projekt eines interkommunalen Windparks im Bereich des topographischen Höhenzuges „Nutscheid“ gemeinsam fördernd voranbringen. In Abhängigkeit der sich verändernden Rechtslage sind hierzu geeignete Flächen im Nutscheid zu identifizieren und den übergeordneten Planungsbehörden als Potenzialflächen für eine vorrangige Windenergienutzung zu melden sowie geeignete Verfahrensschritte für eine Realisierung des Vorhabens zu erarbeiten. Über den aktuellen Planungsfortschritt ist den Räten regelmäßig zu berichten.

 

 

 

        Im Auftrag

 

 

 

Larissa Weber      Jan Kiefer


 


Anlagen:

Anhang 1: Lageplan interkommunaler Windpark


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anhang 1 Lageplan interkommunaler Windpark (142 KB)