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Sachverhalt: Im Sinne des § 13 Abs. 4 der Hauptsatzung der Marktstadt Waldbröl sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, welche einen Betrag von 15.000,00 € überschreiten, erheblich und sind im Sinne des § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW zur Zustimmung des Rates vorzulegen.
Des Weiteren sind nicht zustimmungspflichtige über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.
Eine tabellarische Übersicht der Aufstellung wird beigefügt. Beschlussvorschlag:
Entsprechend der zur heutigen Sitzung vorgelegten Aufstellung nimmt der Rat der Marktstadt Waldbröl die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und eine überplanmäßige Auszahlung unterhalb der Wertgrenze zur Kenntnis. Den überplanmäßigen Aufwand oberhalb der Wertgrenze von 15.000,00 € genehmigt der Rat der Marktstadt Waldbröl entsprechend der Aufstellung.
In Vertretung
(Anja Brauer) Stadtkämmerin Anlagen:
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