Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Im Zuge der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2024 wurde das Straßen- und Wegekonzept überarbeitet und angepasst.
Die beabsichtigten beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen der Tabelle b) entsprechen der Haushaltsveranschlagung. Gemäß dem vorgeschriebenen Muster des Landes Nordrhein-Westfalen zum Straßen- und Wegekonzept sind die jeweiligen Umsetzungsjahre (tatsächlicher Baubeginn) eingetragen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss Bauen und Verkehr empfiehlt, der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt das Straßen- und Wegekonzept 2024 bis 2028 in der vorgelegten Fassung.
Im Auftrag
gez. Kiefer Anlagen:
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