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Vorlage - I/944/2023  

 
 
Betreff: Deutschlandticket im Schülerverkehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rebecca Wagner
Federführend:Fachbereich I, Amt für Schulen und Sport   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
27.09.2023 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage zur BeschlussvorlageTicket  

Sachverhalt:

 

Mit der Einführung des Deutschlandtickets zum 01.05.2023 besteht nun auch für Kommunen die Möglichkeit, das Deutschlandticket im Schülerverkehr (ÖPNV) einzusetzen. Die Kommunen können hierbei im Rahmen ihrer Selbstverwaltung zwischen verschiedenen Optionen wählen.

Seitens der Verwaltung wird die Umstellung auf das Deutschlandticket befürwortet, da es den Schüler/innen eine bundesweite Nutzung im Nahverkehr ermöglicht und somit Anreize für die Nutzung klimafreundlicher Mobilität bietet.

Insbesondere zwei Optionen sind aus Sicht des Schulträgers interessant, da sie neben einer Nutzungserweiterung für die Schüler/innen zu finanziellen Einsparungen bei der Schülerbeförderung führen, solange der Ticketpreis für das Deutschlandticket bei 49,00 € monatlich bleibt. Diese Varianten werden durch die OVAG auch als Option „3b“ bzw. „3c“ bezeichnet.

Option 3b: Deutschlandticket + Eigenanteile (Beschlussvorschlag 1)

Hierbei erwirbt der Schulträger für die anspruchsberechtigen Schüler/innen das Deutschlandticket zu einem Preis von 49,00 € pro Monat bzw. 588,00 € pro Jahr. Eigenanteile für die Freizeitnutzung in Höhe von monatlich 7,00 € für das erste freifahrtberechtigte Kind bzw. 3,50 € für das zweite freifahrtberechtigte Kind werden weiterhin erhoben. Für das dritte und jedes weitere Kind sowie für Familien im Leistungsbezug nach dem SGB XII entfällt der Eigenanteil. Nicht anspruchsberechtigte Schüler/innen (sog. Selbstzahlende) können das Ticket zu einem Preis von 49,00 € monatlich beziehen. Bei dieser Variante handelt es sich um die wirtschaftlichste Art der Beförderung.

 

Option 3c: Deutschlandticket + Eigenanteile + Zuschuss Selbstzahlende (Beschlussvorschl. 2)

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den nicht anspruchsberechtigen Schüler/innen, einen Zuschuss in Höhe von 20,00 € pro Monat zu gewähren sodass diese das Deutschlandticket zum Preis von 29,00 € beziehen können. Dieser Zuschuss käme in erster Linie den Schüler/innen im Stadtgebiet zugute, die nahe bei der von ihnen besuchten Schule wohnen und aus diesem Grunde nach der SchfkVO keinen Anspruch auf die Übernahme von Fahrtkosten haben.

Aktuell beziehen 84 Schüler/innen ein Schülerticket als Selbstzahlende. Diese Anzahl könnte durch die Einführung des Deutschlandtickets steigen. In welcher Höhe voraussichtlich Einsparungen erzielt werden können, hängt davon ab, wie viele Schüler/innen sich bei dieser Variante zusätzlich für ein Deutschlandticket entscheiden.

 

Die Einführung des Deutschlandtickets erfordert den Austausch der sich im Umlauf befindlichen Schülertickets. Der Austausch dieser Tickets gegen Deutschlandtickets wäre bei der Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) aus Kapazitätsgründen nur sukzessive möglich. Die OVAG bietet die Zahlungsabwicklung mit den Schüler/innen bzw. deren Erziehungsberechtigten inkl. Einziehen der Eigenanteile und ggf. Verrechnung des Zuschusses zum Preis von 1,00 € netto/ 1,19 € brutto pro Ticket und Monat als Dienstleistung an.
 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadt Waldbröl als Schulträger führt im Schülerverkehr des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Deutschlandticket ein. Die OVAG zieht hierbei die maßgeblichen Eigenanteile der freifahrtberechtigten Schüler/innen im Auftrag des Schulträgers zu den o.g. Konditionen ein.

 

Oder:

 

  1. Die Stadt Waldbröl als Schulträger führt im Schülerverkehr des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Deutschlandticket ein. Nicht anspruchsberechtigte Schüler/innen erhalten durch den Schulträger einen Zuschuss in Höhe von 20,00 €. Die OVAG zieht hierbei die maßgeblichen Eigenanteile der freifahrtberechtigten Schüler/innen im Auftrag des Schulträgers, sowie den Ausgabepreis des Deutschlandtickets der nichtfreifahrtberechtigten Schüler/innen (Selbstzahlende), zu den o.g. Konditionen ein.

 

 

 

      Gez.

      (Larissa Weber
 


Anlagen:
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BeschlussvorlageTicket (170 KB)