Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Mit der Einführung des Deutschlandtickets zum 01.05.2023 besteht nun auch für Kommunen die Möglichkeit, das Deutschlandticket im Schülerverkehr (ÖPNV) einzusetzen. Die Kommunen können hierbei im Rahmen ihrer Selbstverwaltung zwischen verschiedenen Optionen wählen. Seitens der Verwaltung wird die Umstellung auf das Deutschlandticket befürwortet, da es den Schüler/innen eine bundesweite Nutzung im Nahverkehr ermöglicht und somit Anreize für die Nutzung klimafreundlicher Mobilität bietet. Insbesondere zwei Optionen sind aus Sicht des Schulträgers interessant, da sie neben einer Nutzungserweiterung für die Schüler/innen zu finanziellen Einsparungen bei der Schülerbeförderung führen, solange der Ticketpreis für das Deutschlandticket bei 49,00 € monatlich bleibt. Diese Varianten werden durch die OVAG auch als Option „3b“ bzw. „3c“ bezeichnet. Option 3b: Deutschlandticket + Eigenanteile (Beschlussvorschlag 1) Hierbei erwirbt der Schulträger für die anspruchsberechtigen Schüler/innen das Deutschlandticket zu einem Preis von 49,00 € pro Monat bzw. 588,00 € pro Jahr. Eigenanteile für die Freizeitnutzung in Höhe von monatlich 7,00 € für das erste freifahrtberechtigte Kind bzw. 3,50 € für das zweite freifahrtberechtigte Kind werden weiterhin erhoben. Für das dritte und jedes weitere Kind sowie für Familien im Leistungsbezug nach dem SGB XII entfällt der Eigenanteil. Nicht anspruchsberechtigte Schüler/innen (sog. Selbstzahlende) können das Ticket zu einem Preis von 49,00 € monatlich beziehen. Bei dieser Variante handelt es sich um die wirtschaftlichste Art der Beförderung.
Option 3c: Deutschlandticket + Eigenanteile + Zuschuss Selbstzahlende (Beschlussvorschl. 2) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den nicht anspruchsberechtigen Schüler/innen, einen Zuschuss in Höhe von 20,00 € pro Monat zu gewähren sodass diese das Deutschlandticket zum Preis von 29,00 € beziehen können. Dieser Zuschuss käme in erster Linie den Schüler/innen im Stadtgebiet zugute, die nahe bei der von ihnen besuchten Schule wohnen und aus diesem Grunde nach der SchfkVO keinen Anspruch auf die Übernahme von Fahrtkosten haben. Aktuell beziehen 84 Schüler/innen ein Schülerticket als Selbstzahlende. Diese Anzahl könnte durch die Einführung des Deutschlandtickets steigen. In welcher Höhe voraussichtlich Einsparungen erzielt werden können, hängt davon ab, wie viele Schüler/innen sich bei dieser Variante zusätzlich für ein Deutschlandticket entscheiden.
Die Einführung des Deutschlandtickets erfordert den Austausch der sich im Umlauf befindlichen Schülertickets. Der Austausch dieser Tickets gegen Deutschlandtickets wäre bei der Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) aus Kapazitätsgründen nur sukzessive möglich. Die OVAG bietet die Zahlungsabwicklung mit den Schüler/innen bzw. deren Erziehungsberechtigten inkl. Einziehen der Eigenanteile und ggf. Verrechnung des Zuschusses zum Preis von 1,00 € netto/ 1,19 € brutto pro Ticket und Monat als Dienstleistung an. Beschlussvorschlag:
Oder:
Gez. (Larissa Weber Anlagen:
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