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Sachverhalt:
Die Bahnhofstraße Ost vom Kreisverkehr Friedenstraße bis zur Kaiserstraße bildet eine Anlage. Die Bahnhofstraße Ost wurde vor 1961 nach den Bestimmungen des damals geltenden Preußischen Fluchtliniengesetzes erstmalig hergestellt.
Die Fahrbahn mit Randanlagen sowie dem Gehweg der Anlage Bahnhofstraße Ost waren marode und erneuerungsbedürftig, so dass die nachmalige Herstellung erforderlich wurde. Die grundhafte Ertüchtigung und Verbreiterung war aufgrund der Verkehrsbelastung unumgänglich.
Der Verkehrsbelastung kommt für die Maßnahme eine besondere Bedeutung zu, da die Bahnhofstraße Ost in der Marktstadt Waldbröl zu den zentralen Straßen der Innenstadt gehört. Sie erschließt unter anderem das Bahnhofsgelände.
Die Bahnhofstraße Ost liegt zudem im räumlichen Geltungsbereich des integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes, welches der Rat der Marktstadt Waldbröl beschlossen hat.
Zu diesem Konzept gehört auch die Neuordnung des innerstädtischen Verkehrs mit dem Hauptziel einer Umgestaltung des Hauptgeschäftsbereichs an der Kaiserstraße. Diese stellt hier die Ortsdurchfahrt der B 256 dar.
Das Verkehrskonzept sieht vor, einen Teilabschnitt der Kaiserstraße als Einbahnstraße zu führen. Im Gegenzug verpflichtete sich die Marktstadt Waldbröl, den Verkehr aus der Gegenrichtung über folgende städtische Straßen zu lenken: Gartenstraße, Vennstraße und Bahnhofstraße. Diese bilden zusammen mit dem genannten Abschnitt der Kaiserstraße einen Einbahnstraßenring.
Für diese geplante Verkehrsführung wiesen die städtischen Straßen keinen ausreichenden Ausbauzustand auf. Insbesondere genügten die vorhandenen Breiten der Fahrbahnen und Gehwege nicht.
Ein Teil der Umsetzung dieses IEHK-Konzeptes erfolgte bereits mit dem Ausbau und Umbau der Venn- und Gartenstraße und der Kaiserstraße.
Für die Bahnhofstraße Ost stellte die gegenwärtige Maßnahme zwischen dem Kreisverkehr Friedenstraße und der Einmündung in die Kaiserstraße den ersten Abschnitt des Ausbauvorhabens der Bahnhofstraße dar.
Die nachmalige Herstellung der Anlage Bahnhofstraße Ost stellt beitragsrechtlich sowohl eine Erneuerung als auch eine Verbesserung dar, für die nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes NRW in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Marktstadt Waldbröl Straßenausbaubeiträge von den Anliegern zu erheben sind. Die Straßenbaumaßnahme wurde im November 2017 begonnen und im Juni 2019 beendet. Der Beschluss über das Bauprogramm erfolgte zuvor am 19.04.2016. Eine Förderung der Anliegerbeiträge zu 100% ist vor diesem Hintergrund leider nicht möglich. Maßgeblich für die Förderung ist der Stichtag 01.01.2018. Nur für Straßenbaumaßnahmen die nach diesem Stichtag konkret beschlossen und begonnen werden, kann eine Förderung der Anliegerbeiträge erfolgen.
Die Anlage Bahnhofstraße Ost ist nach § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 Nr.3 der Straßenbaubeitragssatzung vom 16.12.2015 (SBS) als Hauptverkehrsstraße einzustufen. Entsprechend dieser Klassifizierung ergibt sich für die Anlieger für die nachmalige Herstellung ein Beitragsanteil von 10 v.H. für die Fahrbahn und 50 v.H. für die Rad-Gehwege, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung.
Eine weitere Minderung dieser Anteile um 50 v.H. erfolgt gemäß § 1 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die der Marktstadt Waldbröl entstehenden Kosten des Ausbaus der Bahnhofstraße Ost in Waldbröl vom ……….Die Anteile nach § 4 (3) Nr. 3 der Straßenbaubeitragssatzung vom 16.12.2015 (SBS) werden also wie folgt festgelegt:
a) Fahrbahn 10 v.H * 0,5 = 5 v.H d) kombinierter Rad-Gehweg – Mischfläche 50 v.H * 0,5 = 25 v.H e) Beleuchtung und Oberflächenentwässerung 50 v.H * 0,5 = 25 v.H
Für die Anlage Bahnhofstraße Ost wurde demnach ein endgültiger Straßenausbaubeitrag in Höhe von 1,2804 €/m² für die Fahrbahn, 2,2425 €/m² für den kombinierten Rad- Gehweg und 1,9850 €/m² für die Straßenbeleuchtung und Oberflächenentwässerung bei ein und zwei Vollgeschossen ermittelt. Der Gesamtbeitrag beträgt mithin 5,5079 €/m² bei ein und zwei Vollgeschossen.
Beschlussvorlage:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt / Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt fest, dass die Anlage Bahnhofstraße Ost vom KVP Friedenstraße bis zur Kaiserstraße erneuert und verbessert wurde und als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 Nr. 3 der Straßenbaubeitragssatzung vom 16.12.2015 (SBS) einzustufen ist.
Für die Erneuerung und Verbesserung der Anlage Bahnhofstraße Ost ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag getrennt nach Fahrbahn, Rad-Gehweg, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung wie folgt:
a) Fahrbahn
Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte beitragsfähige Aufwand beträgt 562.004,74 €
nach Abzug des Stadtanteils von 95 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS - 533.904,50 € in Verbindung mit § 1 der Sondersatzung für die Bahnhofstraße Ost als Hauptverkehrsstraße
wird der zu verteilende Aufwand von 28.100,24 € ========== auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Bahnhofstr. Ost zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 28.100,24 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß (§ 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird.
Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Maßt und Art) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 21.946 m².
Berechnung Straßenbaubeitrag: 28.100,24 € zu verteilender Aufwand = 1,2804 € / m² 21.946 m² Verteilfläche
Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 1,2804 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.
b) Rad-Gehweg
Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte beitragsfähige Aufwand beträgt 196.855,26 €
nach Abzug des Stadtanteils von 75 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS -147.641,45 € in Verbindung mit § 1 der Sondersatzung für die Bahnhofstraße Ost als Hauptverkehrsstraße
wird der zu verteilende Aufwand von 49.213,81 €
auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Bahnhofstraße Ost zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 49.213,81 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß (§ 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird.
Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 21.946 m².
Berechnung Straßenbaubeitrag: 49.213,81 € zu verteilender Aufwand = 2,2425 € / m² 21.946 m² Verteilfläche
Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 2,2425 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.
c) Straßenbeleuchtung und Strassenentwässerung
Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte beitragsfähige Aufwand beträgt 174.249,93 €
nach Abzug des Stadtanteils von 75 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS -130.687,45 € in Verbindung mit § 1 der Sondersatzung für die Bahnhofstraße Ost als Hauptverkehrsstraße
wird der zu verteilende Aufwand von 43.562,48 € ========= auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Bahnhofstraße Ost zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 43.562,48 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß (§ 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird. Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 21.946 m².
Berechnung Straßenbaubeitrag: 43.562,48 € zu verteilender Aufwand = 1,9850 € / m² 21.946 m² Verteilfläche
Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 1,9850 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.
Der Gesamtbeitrag beträgt mithin 5,5079 €/m² bei ein und zwei Vollgeschossen.
Der Beitragspflicht für die nachmalige Herstellung von Fahrbahn, Rad-Gehweg, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung der Anlage Bahnhofstraße – Ost unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 82, Flurstücke 294, 110, 342 und 343, sowie die Grundstücke der Gemarkung Waldbröl, Flur 85, Flurstücke 166, 323, 482, 306, 684, 794, 793, 726, 526, 681 und 682.
Im Auftrag
Gez. Kiefer
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