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Vorlage - III/954/2023  

 
 
Betreff: Erstantrag zum Programmaufruf zur Städtebauförderung des Landes NRW für das Förderjahr 2024
- Anerkennung der Fördermaßnahme „Innenstadt Waldbröl 2030“ und von Zuwendungen aus dem Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ für die neue Fördermaßnahme „Innenstadt Waldbröl 2030“
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
23.10.2023 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
25.10.2023 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Kosten- und Finanzierungsübersicht-WB-STEP_2024  

Sachverhalt:

 

Das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt Waldbröl 2030“ soll Perspektiven für die Entwicklung der Innenstadt von Waldbröl aufzeigen, Orientierungshilfen bei konkreten Standortentscheidungen geben sowie Maßstäbe zur Schwerpunkt- und Prioritätensetzung bieten. Die vereinbarten Ziele und hieraus abgeleitet die einzelnen Maßnahmen fließen in das Gesamtkonzept ein. Es versieht die Maßnahmen mit Zeit- und Finanzbezug, definiert ihre Bedeutung für die gesamte Stadtentwicklung. Der „Mehrwert“ des integrierten Handelns mit der Verknüpfung der Maßnahmen und des öffentlichen und privaten Engagements wird sichtbar. Das Ergebnis des Konzepts soll in die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Waldbröl einfließen. Es ist auch die Grundlage und die Voraussetzung für die Akquirierung von Fördermitteln, besonders für die Erstellung eines mittelfristigen Stadterneuerungsprogramms zur Städtebauförderung.

Die Stadt Waldbröl hat ein „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzepts (ISEK) Innenstadt Waldbröl 2030“ als ein ressortübergreifendes Werk erstellt. Das ISEK zeigt Ziele und realisierbare Perspektiven auf und ist der Handlungsrahmen für eine mittelfristige, nachhaltige Entwicklung der Innenstadt von Waldbröl. Das ISEK Innenstadt Waldbröl 2030 soll in der gleichen Ratssitzung beschlossen werden (siehe Beschlussvorlage Nr. III/953/2023).

Das ISEK stellt auch die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln dar. Fördermöglichkeiten bestehen über die Städtebauförderung, aber auch über eine Bandbreite weiterer Förderzugänge. Darüber hinaus umfasst das Entwicklungskonzept Investorenmaßnahmen und Maßnahmen Dritter.

Erarbeitet wurde das neue ISEK zur Fortführung der erfolgreichen Entwicklung der Innenstadt, aufbauend auf den umgesetzten Maßnahmen des „Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Innenstadt Waldbröl 2025 (IEHK) sowie zur Übernahme von noch umzusetzenden Maßnahmen aus dem „Interkommunalen Entwicklungs- und Handlungskonzepts Windeck/Waldbröl 2025 (IKEHK) in der Innenstadt von Waldbröl.

Insbesondere durch die Zusammenarbeit mit der Regionale 2025 Agentur wurde das „Leuchtturmprojekt“ der Multifunktionalen Halle mit dem Marktplatz als Projekt der Regionale 2025 ´Bergisches Rheinland´ erfolgreich aufgenommen und der B-Status erreicht. Mit der Hauptmaßnahme, der „Multifunktionalen Halle“ liegen die Voraussetzungen für die Neuauflage eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Innenstadt Waldbröl 2030 vor. Ergänzt um weitere, wichtige Maßnahmen soll die Innenstadt von Waldbröl mit ihrem Zentrum für die Zukunft nachhaltig aufgestellt werden.

Zu den Leit-Maßnahmen des ISEKs der „Multifunktionalen Halle“, dem Marktplatz sowie dem Stadtplatz im Merkurquartier fand ein umfangreicher Planungsprozess statt, der durch einen interfraktionellen Arbeitskreis und dem zuständigen Fachausschuss intensiv begleitet wurde. Am 06.09.2023 wurde in einer Sitzung des interfraktionellen Arbeitskreises die Ziele, Perspektiven und Maßnahmen des neuen ISEK erörtert. Das nun zur Beantragung eines Erstantrags vorliegende Konzept wurde dabei vom Arbeitskreis vollumfänglich bestätigt.

Im Erstantrag zur Fördermaßnahme „Innenstadt Waldbröl 2030“ ist die wichtigste „Ankermaßnahme“ des neuen ISEKs das Regionale 2025-Projekt „Multifunktionale Halle“, ergänzt um die Umgestaltung des Marktplatzes. Stadträumlich bildet die Maßnahme den räumlichen Anfang oder Endpunkt des Zentrums von Waldbröl. Der Gegenpol wird durch die Maßnahme des Innenstadtquartiers Merkur gebildet, dessen Abschluss durch die Errichtung der Hochbauvorhaben an der Kaiserstraße zusammen mit dem Stadtplatz erfolgen soll. Diese Leit-Maßnahmen ergänzen sich inhaltlich in besonderer Weise und werden die Synergien entfalten, die das Zentrum zukunftsfähig aufstellen. Verbunden sind diese Maßnahmen über die historische Altstadt entlang der Hochstraße, deren wichtigste Verbindungen zur neu umgestalteten Kaiserstraße unter dem Maßnahmentitel „Rundlauf durch das historische Zentrum entlang der Hochstraße“ aufgewertet werden sollen.

Zur Abrundung der sehr gelungenen Maßnahme „rgerdorf am Alsberg“ ist geplant, den Vorplatz zum Bürgerdorf attraktiv umzugestalten und ökologisch insbesondere zur Wasserhaltung- aufzuwerten.

Die Maßnahmen zum Erstantrag für das Förderjahr 2024 sind im Einzelnen weiter unten aufgelistet.

Über das jetzt beantragte Maßnahmenbündel hinaus verfolgt die Stadt Waldbröl weitere Maßnahmen, die zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden sollen. Diese ebenfalls nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen fügen sich in das Gesamtkonzept ein und sollen mit Ihrer Realisierung -wenn auch später- ebenfalls zur Stärkung der Innenstadt beitragen.

 

 

Maßnahmen zum Erstantrag für das Förderjahr 2024

  • Multifunktionale Halle

Neubau einer multifunktionalen Halle ergänzt um die Tourist-Information mit einer hochwertigen Außenraumgestaltung

  • Marktplatz

Umgestaltung des Markplatzes mit Durchführung einer Mehrfachbeauftragung

  • Öffentlicher Stadtplatz im Merkurquartier

Errichtung eins öffentlichen Stadtplatzes im Merkurquartier zusammen mit den Hochbauvorhaben eines privaten Investors

  • Rundlauf durch das historische Zentrum entlang der Hochstraße –

mit den Teilmaßnahmen

-          Petzplatz

Realisierung des Petzplatzes als Teil einer Perlenkette mit Plätzen entlang der Hochstraße im historischen Zentrum im Zusammenhang mit einem privaten Invest

-          Umgestaltung der nördlichen Hochstraße

-          Passagen zwischen Kaiser- und Hochstraße

mit Errichtung einer Treppenanlage von der Kaiserstraße zur Alten Rathausstraße

  • Vorplatz Bürgerdorf

Umgestaltung und ökologische Aufwertung

  • Fassadenprogramm

Fortführung des Fassadenprogramm gem. der neuen Förderrichtlinien

  • Verfügungsfonds

Fortführung des Verfügungsfonds gem. der neuen Förderrichtlinien

 

 

Hier nur nachrichtlich zum Erstantrag

 

Folgende Maßnahmen sollen zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden:

  • Bürgerhaus als integrativer Lernort für alle - die neue Stadtbücherbei Waldbröl

Um- und Ausbau ehem. Bürgerhaus

  • Entree Innenstadt Ost - Aufwertung und Umgestaltung Königsbornpark

ehem. Auftakt Innenstadt Ost, Park der Sinne

  • Erweiterung Grünzug Waldbrölbach, inkl. Radwegeverbindung
  • Aktivierung Bahnhofsumfeld - Grunderwerb, Aufbereitung, Erschließung, öffentlicher Platz, Vorbereitung Investorenmaßnahme
  • Realisierung eines Leitsystems
  • Vieh- und Krammarkt zukunftsfähig aufstellen

Qualifizierung Märkte / Verfügungsfonds Märkte

 

 

Erstantrag zur Städtebauförderung für das Förderjahr 2024

Mit dem Erstantrag wird auf der Grundlage des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Innenstadt Waldbröl 2030“, ein neues, mittelfristiges Programm mit der Leitmaßnahme „Multifunktionale Halle und Umfeld“ zur Förderung angemeldet. Der Erst­antrag für das Städtebauförderprogramm 2024 soll zum 31.10.2023 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht werden.

Der Erstantrag enthält alle Maßnahmen mit ihren Zielen sowie den vorläufigen Kosten. Konkret beantragt werden mit dem Erstantrag zunächst nur Planungskosten, damit die bis zur Stellung des ersten Fortsetzungsantrags notwendigen, vertiefenden Planungen ausgearbeitet werden können. Bis zur konkreten Beantragung der investiven Maßnahmen müssen jeweils die Planungen bis einschließlich Leistungsphase 6 (HOAI) vorliegen.

Zu berücksichtigen ist, dass bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten, die zum Erstantrag eingestellt werden, die geplanten Umsetzungszeiträume für die investiven Maßnahmen und die hiermit verbundene Kostensteigerungen bis zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen berücksichtigt werden. Aktuell beinhaltet die Kalkulation in der Kosten- und Finanzierungsübersicht eine Kostensteigerungsindex von 7,5% pro Jahr.

 

 

 

Maßnahmen, Kosten und Finanzierung

Das beschlossene ISEK bildet die inhaltliche Klammer und die Grundlage für die zu stellenden Förderanträge.

Die ermittelten Gesamtkosten betragen rd. 14.533.800,00 . Die daraus ermittelten zuwendungsfähigen Kosten enthalten nicht die zu erhebenden KAG-Beiträge und Aufwendungen für nicht-förderfähige Maßnahmen, wie z.B. Parkplätze, oder die Veranstaltungstechnik für die Veranstaltungshalle.

Der Erstantrag für die mittelfristige Entwicklung beinhaltet zuwendungsfähige Kosten von 12.273.370,00 €. Aktuell beinhaltet die Kalkulation in der Kosten- und Finanzierungsübersicht ein Kostensteigerungsindex von 7,5% pro Jahr, sodass die aktuelle Kostenprognose für die zuwendungsfähigen Kosten eine Summe von 13.970.000,00 € und Eigenmittel der Stadt Waldbröl von 5.588.000,00 €, verteilt auf einen Realisierungszeitraum von 2023 bis 2030, ergibt.

Mit der Stellung des Erstantrags können erste Mittel zur weiteren Planung und Steuerung der Maßnahmen beantragt werden. Die zuwendungsfähigen Kosten für diese Leistungen betragen 1.430.000,00 €. Erfolgt eine Bewilligung des Erstantrags, werden Fördermittel von 858.000,00 € (60%) der Kommune zur Verfügung gestellt, damit insbesondere die bis zur Stellung des ersten Fortsetzungsantrags notwendigen, vertiefenden Planungen weiter ausgearbeitet werden können. Der Erstantrag wird von der Bezirksregierung Köln geprüft. Mit Vorlage der Bewilligung des Erstantrags ist auch ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn für alle Maßnahmen gegeben. 

Die einzelnen Maßnahmen werden, wie in der Zeitplanung der beiliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht (siehe Anlage 1) dargestellt, vorbereitet und durchlaufen den gewohnten Beratungs- und Beschlussfassungsprozess der Stadt Waldbröl. Mit dem Erstantrag werden weder die konkrete Durchführung der einzelnen Maßnahmen beschlossen, noch die Abläufe der Beschlussfassungen in den Gremien und des Rats verändert.

 

 

Zum 31.10.2024 wird die Stadt Waldbröl einen Erstantrag zum Städtebauförderprogramm 2024 stellen. Im Einzelnen:

 

 

Maßnahme

Gesamt-

­kosten, zum

Antrag 31.10.2023

Zuwendungs-

hige

Kosten

(Städtebau-förderung), inkl. Index von 7,5 %

davon Anteil Städtebauförderung (60%)

davon Eigenanteil Stadt Waldbröl

 2023 - 2030 (40%)

1.

Multifunktionale Halle als soziokulturelle Begegnungsstätte, einschließlich Grunderwerb, Abbruch, Herrichtung, Außenanlagen und Erstausstattung

 

5.864.000,00

6.304.000,00

3.782.400,00

 

2.521.600,00

 

2.

Marktplatz

 

2.000.000,00

2.300.000,00

 

1.380.000,00

920.000,00

3.

Stadtplatz im Merkurquartier

1.985.000,00

2.423.000,00

1.453.800,00

969.200,00

4.

Umgestaltung nördliche Hochstraße, abzgl. KAG 70.000 €

 

428.600,00

493.000,00

 

295.800,00

197.200,00

5.

Passagen zwischen Kaiserstraße und Hochstraße aufwerten Treppe zur Bergstraße

 

325.770,00

350.000,00

210.000,00

140.000,00

6.

Neuer Petzplatz

 

460.000,00

598.000,00

358.800,00

239.200,00

7.

Vorplatz Bürgerdorf/Rathaus umgestalten

 

760.000,00

1.102.000,00

661.200,00

440.800,00

8.

Management Steuerung der Gesamtmaßnahme

170.000,00

170.000,00

102.000,00

68.000,00

9.

Fassadenprogramm

80.000,00

86.000,00

51.600,00

34.400,00

10.

Verfügungsfonds

50.000,00

54.000,00

32.200,00

21.600,00

11.

Öffentlichkeitsarbeit

10.000,00

11.000,00

6.600,00

4.400,00

12.

Mehrfachbeauftragung Marktplatz

140.000,00

140.000,00

84.000,00

56.000,00

 

 

 

 

 

 

Summe

Summe zuwendungsfähig nach Abzug KAG 70.000 €

12.273.370,00

14.040.000,00

13.970.000,00

 

8.382.000,00

 

5.588.000,00

 

 

Fortsetzungsantrag

Mit dem ersten Fortsetzungsantrag werden die Gesamtkosten der Maßnahme und somit die Kosten für die einzelnen Maßnahmen festgeschrieben. Es gilt daher alle Maßnahmen möglichst umfassend geplant zu haben (mindestens Leistungsphase 3, HOAI) um die Kosten möglichst genau angeben zu können. Das Risiko für Kostenänderungen nach Stellung des ersten Fortsetzungsantrags verbleibt dann bei der Stadt.

Damit die Maßnahmen möglichst umfassend geplant werden können, besteht die Möglichkeit, den ersten Fortsetzungsantrag ein oder zwei Jahre nach Stellung des Erstantrags einzureichen (entweder zum 30.09.2024 oder zum 30.09.2025). Der erste Fortsetzungsantrag wird auch die erste investive Maßnahme hier die Multifunktionale Halle- beinhalten, für die die Planung bis einschließlich Leistungsphase 6, HOAI vorliegen muss. Bis zur Stellung des ersten Fortsetzungsantrags (2024 oder 2025) kann noch entschieden werden, ob Maßnahmen ergänzt werden, oder ob eine Maßnahme ggf. nicht umgesetzt werden soll (z.B. Marktplatz).

 

 

Zielerreichung

r die Förderung mit Mitteln der Städtebauförderung sind gemäß der neuen Förderrichtlinien 2023 für die investiven Maßnahmen messbare, realistisch umsetzbare Ziele zu definieren, die in Summe über alle Maßnahmen zu 85% eingehalten werden müssen. Hierzu muss ein gesondertes Dokument, die Zielerreichungsmatrix ausgefüllt und mit dem Förderantrag eingereicht werden. In dieser Matrix müssen die beiden wichtigsten „Kernmaßnahmen“ mit Ihren Zielen definiert werden. Für diese Maßnahmen werden die Ziele doppelt gewichtet. Es wird vorgeschlagen, als Kernmaßnahmen die „Multifunktionale Halle“ sowie die Umgestaltung des Marktplatzes in die Zielerreichungsmatrix aufzunehmen. Die weiteren Maßnahmen werden nur einfach gewertet.

Wichtige Ziele betreffen insbesondere die Stärkung der Klima-Resilienz und des Ressourcenschutzes, die Beförderung der Nahmobilität und des Umweltverbundes sowie die Funktionale Stärkung von Innenstädten und Zentren.

Mit dem Erstantrag werden die Ziele vorläufig definiert, aber dann mit dem ersten Fortsetzungsantrag festgeschrieben. Nach Umsetzung erfolgt eine Überprüfung der erreichten Ziele. Liegt die Gesamtquote der erreichten Ziele unter 85%, besteht die Möglichkeit, dass bewilligte Mittel zurückgefordert werden. Bis zur geplanten Einreichung des ersten Fortsetzungsantrags im September 2024 besteht also noch die Möglichkeit, Ziele und auch Maßnahmen zu verändern.

 

 

Städtebauförderungsgebiet

r die Förderung mit Mitteln der Städtebauförderung sind Gebietskulissen förmlich zu definieren. Das zum IEHK 2025 beschlossene Städtebaufördergebiet für die Innenstadt Waldbröls kann als „Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept“ nach § 171b, Abs. 1 BauGB weiter bestehen bleiben und gilt dann auch für die Maßnahmen den ISEKs „Innenstadt Waldbröl 2030“.

 

 

Finanzierung

Wie bereits dargestellt, werden mit dem Beschluss zum Erstantrag bis auf die Beantragung von Mitteln zu Planung und Steuerung der Maßnahmen, keine weiteren Maßnahmen zur konkreten Umsetzung für 2024 beantragt. Dennoch ist von der Stadt darzulegen, dass die im Erstantrag dargestellten Maßnahmen im Förderzeitraum auch haushalterisch umgesetzt werden können. Die Kosten der Maßnahmen müssen sowohl für das mittelfristige Programm, als auch für die Realisierung der Einzelmaßnahmen im Haushalt der Stadt Waldbröl eingeplant werden.

 

 

Es wird empfohlen, den Erstantrag zur Städtebauförderung für das Förderjahr 2024 auf der Basis der aufgeführten Eckpunkte zu stellen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Auf der Grundlage des beschlossenen „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt Waldbröl 2030“ (siehe hierzu auch Beschlussvorlage III/953/2023) soll ein Erstantrag zum Programmaufruf zur Städtebauförderung für das Jahr 2024, mit den Maßnahmen - Multifunktionale Halle, Marktplatz, Stadtplatz im Merkurareal, Vorplatz Bürgerdorf am Alsberg sowie den Maßnahmen zum Rundlauf durch das historische Zentrum entlang der Hochstraße -, gestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, den Erstantrag zum Programmjahr 2024 bis zum 31.10.2023 bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.

 

 

Im Auftrag

 

Jan Kiefer Unterschrift

 

Jan Kiefer
 


Anlagen:

 

Anlage 1: Kosten- und Finanzierungsübersicht, gem.rderrichtlinie 2023, Stand 11.10.2023 (in Allris online verfügbar)

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Kosten- und Finanzierungsübersicht-WB-STEP_2024 (249 KB)