Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Gem. § 80 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat zu beschließen.
Als Tischvorlage werden vorgelegt:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen, die Finanzplanung mit dem Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 unter Berücksichtigung der Entscheidungen zu den Anträgen der Fraktionen.
In Vertretung
(Anja Brauer) Stadtkämmerin
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