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Vorlage - V/957/2023  

 
 
Betreff: Beteiligungsbericht 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lang, PatrikAktenzeichen:V
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
15.11.2023 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
29.11.2023 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Beteiligungsbericht 2022.pdf  

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der 2. NKF-Weiterentwicklung wurden unter anderem die gesetzlichen

Regelungen zum kommunalen Gesamtabschluss und Beteiligungsbericht mit Wirkung vom

01.01.2019 reformiert:

 

Gemäß §§ 116a Abs. 3, 117 Abs. 1 GO NRW ist in den Fällen, in denen eine Gemeinde von

der Aufstellung des Gesamtabschlusses befreit ist, ein Beteiligungsbericht zu erstellen, über

den ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen ist.

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 27.09.2023 festgestellt, dass die

Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses

des Haushaltsjahres 2022 vorliegen und mithin zum Abschlussstichtag 31.12.2022 kein

Gesamtabschluss aufzustellen ist. Damit besteht eine Pflicht zur Erstellung des

Beteiligungsberichtes für das Jahr 2022.

 

Gemäß § 133 Abs. 3 GO NRW hat das für Kommunales zuständige Ministerium durch

Verwaltungsvorschrift ein Muster für den Beteiligungsbericht bekannt gegeben. Das Muster sieht grundsätzlich eine „Verschlankung“ des Beteiligungsberichtes und eine

weitgehende Konzentration auf die kommunalrechtlich geforderten Mindestangaben unter

Beachtung von Wesentlichkeitsgesichtspunkten vor. Dies ist letztlich folgerichtig, da mit dem

Wegfall des Gesamtabschlusses auch das Ziel des Bürokratieabbaus verfolgt wurde und

hierzu kein Äquivalent neu konzipiert werden sollte.

 

Im Rahmen der letztjährigen Beratungen bestand vereinzelt der Wunsch, auch Angaben zur

Marktstadt Waldbröl selbst in den Bericht aufzunehmen. Daher erfolgen am Ende des

Berichtes nachrichtliche Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung der Marktstadt Waldbröl in

verkürzter Form.

 

Der Beteiligungsbericht für das Berichtsjahr 2022 wird als öffentliche Anlage zu dieser

Vorlage im Ratsinformationssystem hinterlegt.
 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den vorliegenden Beteiligungsbericht 2022.

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

( B r a u e r )

Stadtkämmerin
 


Anlagen:

 

Beteiligungsbericht 2022
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beteiligungsbericht 2022.pdf (1842 KB)