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Vorlage - V/958/2023  

 
 
Betreff: Neufassung der Hundesteuersatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Anja Brauer
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
15.11.2023 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl
29.11.2023 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Gegenüberstellung Hundesteuersatzung der Marktstadt Waldbröl PDF-Dokument
Neufassung Hundesteuersatzung der Stadt Waldbröl PDF-Dokument

Sachverhalt:

 

Die Marktstadt Waldbröl erhebt für die Hundehaltung im Stadtgebiet eine örtliche Steuer gemäß ihrer Hundesteuersatzung vom 11.12.2014:

Danach werden sowohl die gefährlichen Hunde i.S.d. § 3 Landeshundegesetz (LHundG) NRW als auch die Hunde bestimmter Rassen i.S.d. § 10 LHundG NRW mit demselben erhöhten Steuersatz besteuert, während kleine und große Hunde i.S.d § 11 LHundG NRW mit einem einheitlichen Regelsteuersatz besteuert werden.

 

In den letzten Jahren wurden meistens Hunde mit einem normalen Steuersatz beim städtischen Fachbereich Bürgerdienste / Ordnung auffällig. Daher ist beabsichtigt, einen neuen Paragraphen in die Hundesteuersatzung aufzunehmen, durch den Hunde bestimmter Rassen mit dem normalen Steuersatz besteuert werden, wenn die Hundehalter einen Nachweis erbringen, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch den Hund ausgeht.

Es liegt aus Sicherheitsgründen im städtischen Interesse, dass die Hundehalter einen Anreiz über einen verminderten Steuersatz haben, ihre Hunde vollumfänglich auszubilden und einen Wesenstest zu absolvieren.

 

Aktuell hat die Hälfte der Kommunen im Oberbergischen Kreis einen entsprechenden Paragraphen in ihren jeweiligen Satzungen aufgenommen.

 

Maximale finanzielle Auswirkung, wenn alle Hundehalter einen Wesenstest mit Erfolg absolvieren:

 

 

Anzahl

 (aktuell in Waldbröl gemeldten Hunde nach §10 LHundG NRW)

Einnahmen bei einem Hund mit aktuellen Steuersatz

Einnahmen bei einem Hund mit Wesenstest nach normalem Steuersatz

Verlust

Hunde bestimmter Rassen i.S.d §10 LHundG NRW

14

7.560,00 €

1.176,00 €

6.384,00 €

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Marktstadt Waldbröl, die als Anlage beigefügte Hundesteuersatzung zu beschließen.

 

In Vertretung

 

 

 

(Anja Brauer)

Stadtkämmerin

 


Anlagen:

 

-          Synopse alter und neuer Gesetzestext mit Erläuterungen

-          Neufassung Gesetzestext


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gegenüberstellung Hundesteuersatzung der Marktstadt Waldbröl (21 KB) PDF-Dokument (66 KB)    
Anlage 2 2 Neufassung Hundesteuersatzung der Stadt Waldbröl (19 KB) PDF-Dokument (46 KB)