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Vorlage - V/964/2023  

 
 
Betreff: Erlass des XV. Nachtrags vom zur Friedhofsgebührensatzung für die Marktstadt Waldbröl vom 16.09.1971
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 15.11.2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Anja Brauer
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
15.11.2023 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
29.11.2023 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_XV. Nachtrag zur Friedhofsgebührensatzung - § 1 der Satzung  
Anlage 2_Gebührenkalkulation 2024-2026  
Anlage 3_Erläuterungen zur Kalkulation  
geänderte Friedhofsgebührensatzung  

Sachverhalt:

 

Grundlage für die Berechnung von Benutzungsgebühren ist § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW.

 

Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten nicht übersteigen und in der Regel decken.

 

Der Gebührenrechnung kann ein Kalkulationszeitraum von höchstens drei Jahren zugrunde gelegt werden. Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes sind innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Auf die Gebühren können vom Beginn des Erhebungszeitraumes an angemessene Vorausleistungen verlangt werden.

 

Seit dem Jahr 2014 sind die Bestattungsgebühren unverändert geblieben.

 

r den Kalkulationszeitraum 2024 bis 2026 ist nunmehr eine Anpassung erforderlich.

 

Wesentliche Gründe für die veränderten Gebühren sind gestiegene Personalkosten im Verwaltungsbereich und bei den Gärtnern. Eine Überprüfung ergab zudem, dass sich der Personalanteil bei Arbeitsplatz mit mehreren Aufgabengebieten zu Lasten des Bestattungsbereiches verschoben hat.

 

Des Weiteren haben sich die Abfallgebühren seit der letzten Gebührenanpassung erhöht.

 

Bei der Kostenposition „Fahrzeuge und Geräte“ sind die Kosten durch Neubeschaffungen angestiegen.

 

Aufgrund der Komplexität der Gebührenkalkulation bitte ich Sie, mir Fragen hierzu vorab zukommen zu lassen, da verschiede Bereiche der Verwaltung an der Erarbeitung mitgewirkt haben.

 

Die Anpassung der Bestattungsgebühren stellt sich wie folgt dar:

 

§ 1 Gebührenhöhe

 

 

 

 

1.

 

Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten

bisherige Gebühr (2014)

NEU ab 2024

Steigerung in %

 

 

 

 

 

 

 

a)

Reihengräber

 

 

 

 

aa)

Nutzungsrecht für Personen über 5 Jahren

500,00 €

521,00 €

4,20%

 

ab)

Nutzungsrecht für Personen bis zu 5 Jahren

245,00 €

253,00 €

3,27%

 

 

 

 

 

 

 

b)

Einzel- und Familiengäber

 

 

 

 

ba)

Nutzungsrecht je Einzelgrab (für 30 Jahre)

1.005,00 €

1.041,00 €

3,58%

 

bb)

r die Verlängerung des Nutzungsrechts gemäß § 13 Abs. 3

33,50 €

34,70 €

3,58%

 

 

der Friedhofssatzung wird 1/30 der Gebühr zu 1 ba)

 

 

 

 

 

je Jahr erhoben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Urnengräber  im Urnenfeld  (für 30 Jahre)

345,00 €

361,50 €

4,78%

 

 

Verlängerung pro Jahr

11,50 €

12,05 €

4,78%

 

 

 

 

 

 

 

d)

Urnennischen in einer Urnenwand

 

 

 

 

da)

Nutzungsrechte je Urnennische

1.395,00 €

1.446,00 €

3,66%

 

db)

r die Verlängerung des Nutzungsrechts gemäß

 

 

 

 

 

§ 14 Abs. 1 S. 3 der Friedhofssatzung wird 1/30

 

 

 

 

 

der Gebühr zu 1. da) je Jahr erhoben.

46,50 €

48,20 €

3,66%

 

 

 

 

 

 

 

e)

pflegefreie Reihengräber

1.600,00 €

1.875,00 €

17,19%

 

ea)

Verlängerung

53,33 €

62,50 €

17,19%

 

 

 

 

 

 

 

fa)

f) Urnengrab als Baumbestattung auf dem neuen Teil des Wiedenhoffriedhofes

Nutzungsrecht je Urnengrab

1.410,00 €

1.671,00 €

18,51%

 

fb)

 

Verlängerung des Nutzungsrechtes gem. § 14 Friedhofssatzung wird 1/30 der Gebüähr zu 1.fa) je Jahr erhoben.

47,00 €

55,70 €

18,51%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

 

Erwerb des Pflegerechts an Grabstätten je Einzelgrab und Jahr

33,50 €

34,70 €

3,58%

 

 

 

 

 

 

3.

 

Grabaushebung

 

 

 

 

a)

Grabbereitung eines Reihengrabes einschl. erster Aufmachung

 

 

 

 

 

r Personen über 5 Jahren

900,00 €

1.014,00 €

12,67%

 

aa)

Grabbereitung eines pflegefreien Wahlgrabes

 

 

 

 

 

einschließlich erster Aufmachung

900,00 €

1.014,00 €

12,67%

 

 

 

 

 

 

 

b)

Grabbereitung eines Reihengrabes einschl. erster Aufmachung

 

 

 

 

 

r Personen bis zu 5 Jahren

380,00 €

426,00 €

12,11%

 

c)

Grabbereitung einschl. erster Aufmachung eines Einzel- oder

 

 

 

 

 

Familiengrabes je Grabstelle

900,00 €

1.014,00 €

12,67%

 

d)

Grabbereitung einschl. erster Aufmachung eines Urnengrabes

140,00 €

160,00 €

14,29%

 

da)   Grabbereitung eines Urnengrabes als Baumbestattung auf

 

 

 

 

 

 dem neuen Teil des Wiedenhoffriedhofes

210,00 €

240,00 €

14,29%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

e)

Sind bei der Aushebung von Gräbern besondere Arbeiten erforder-

 

 

 

 

lich, weil das Grab bepflanzt oder mit einer Einfassung versehen ist,

 

 

 

 

werden neben den o.a. Gebühren besondere Gebühren nach dem

 

 

 

 

Zeitaufwand erhoben. Sie betragen pro Arbeitsstunde

35,00 €

35,00 €

0,00%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

r Beerdigungen an Sonn- und Feiertagen erhöhen sich die

 

 

 

 

 

Gebühren zu a) bis e) um 50 %, ausgenommen sie erfolgen augrund behördlicher oder sonstiger Anordnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

 

Ausgrabungen und Wiederbeerdigungen

 

 

 

 

a)

Ausgrabung der Leiche einer Person über 5 Jahre

715,00 €

1.014,00 €

41,82%

 

b)

Ausgrabung der Leiche einer Person unter 5 Jahre

380,00 €

426,00 €

12,11%

 

c)

Ausgrabung einer Urne

120,00 €

160,00 €

33,33%

 

 

 

 

 

 

 

d)

Wiederbeerdigung der Leiche einer Person über 5 Jahre

900,00 €

1.014,00 €

12,67%

 

e)

Wiederbeerdigung der Leiche einer Person bis zu 5 Jahre

380,00 €

426,00 €

12,11%

 

f)

Wiederbeisetzung einer Urne

140,00 €

160,00 €

14,29%

 

 

 

 

 

 

5.

 

Benutzung der Friedhofskapelle

 

 

 

 

a)

Benutzung einer Sargkammer, Aufbahrung in der Trauerhalle mit

 

 

 

 

 

einfacher Ausschmückung

385,00 €

438,50 €

13,89%

 

b)

wie vor, jedoch ohne Benutzung einer Sargkammer

245,00 €

279,00 €

13,88%

 

c)

Benutzung einer Sargkammer ohne Benutzung der Trauerhalle

 

 

 

 

ca)

r den 1. Tag

120,00 €

136,50 €

13,75%

 

cb)

r jeden weiteren Tag

20,00 €

22,80 €

14,00%

 

 

 

 

 

 

6.

 

Genehmigungen für Grabmäler und Einfassungen

 

 

 

 

a)

Aufstellen von Grabmälern und Verlegen und Einfassungen

65,00 €

81,00 €

24,62%

 

b)

Änderungen an vorhandenen Grabmälern und Einfassungen

20,00 €

20,00 €

0,00%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7.

 

Urnennischen in einer Urnenwand

 

 

 

 

a)

Öffnen und Schließen einer Urnennische

40,00 €

39,50 €

-1,25%

 

b)

Genehmigung der Beschriftung und sonstigen Gestaltung

65,00 €

81,00 €

24,62%

 

 

einer Urnennischen-Abdeckplatte

 

 

 

 

 


 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Marktstadt Waldbröl, die geänderten Gebühren für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ gemäß der Gebührenkallulation für die Jahre 2024 bis 2026 zu beschließen. § 1 der Friedhofsgebührensatzung wird entsprechend der beigefügten Anlage angepasst.

In Vertretung

 

(Anja Brauer)

Stadtkämmerin


 


Anlagen:

 

Anlage 1: XV. Nachtrag zur Friedhofsgebührensatzung - § 1 der Satzung

Anlage 2: Gebührenkalkulation 2024 bis 2026

Anlage 3: Erläuterungen zur Kalkulation


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_XV. Nachtrag zur Friedhofsgebührensatzung - § 1 der Satzung (81 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2_Gebührenkalkulation 2024-2026 (35 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3_Erläuterungen zur Kalkulation (118 KB)      
Anlage 4 4 geänderte Friedhofsgebührensatzung (109 KB)