Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Anlieger im Bereich der Denklinger Straße 33-41 haben eine bauliche Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung beantragt.
Auf Grundlage der in der Ratssitzung vom 7.12.2022 beschlossenen Bewertungsmatrix zu Anfragen und Umsetzung von baulichen Maßnahmen in 30er-Zonen, hat die Verwaltung den gestellten Antrag überprüft.
Hierfür wurde vom Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises eine Verkehrsstrom-messung zur Überprüfung des Eingangskriteriums der Bewertungsmatrix ( V 50 > 33 km/h ) in der Zeit vom 5.9.2023 (13:00 Uhr) bis zum 12.09.2023 (08:00 Uhr) durchgeführt.
Nach Auswertung der Messergebnisse durch das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises liegt die Geschwindigkeit V 50 im Messbereich bei 28 km/h.
Da die ermittelte Geschwindigkeit V 50 unterhalb des Eingangskriteriums liegt, besteht für den beantragten Bereich im Zuge der Denklinger Straße keine Notwendigkeit einer geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahme.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt, keine baulichen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im beantragten Bereich der Denklinger Straße 33-41 umzusetzen.
Im Auftrag
Kiefer Anlagen: Anlage 1: Lage Messstelle Anlage 2: Auswertung Verkehrsstrommessung
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