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Vorlage - 60/287/2006  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 50 C - Hermesdorf - Im Langengarten - der Stadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Entscheidung
15.05.2006 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Waldbröl vom 19.10.2005 nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen am 17.10.2005 wurde in der Zeit vom 15.03.2006 bis einschließlich 29.03.2006 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Aufgrund der vorliegenden Stellungnahmen der Bürger ergibt sich die Notwendigkeit, über die äußere Erschließung des Baugebietes erneut zu beraten und zu entscheiden.

 

Nach dem vorliegenden Konzept des Bebauungsplanes Nr. 50 C soll die Haupterschließung des Gebietes für 18 Wohnhausvorhaben im Bereich der Planstraße A über den Fahrenseifener Weg und den seitens eines Erschließungsträgers auszubauenden „Langengarten“ erfolgen. Die Straße Langengarten weist eine Parzellenbreite von derzeit 3,50 m auf, diese Erschließungsanlage soll auf 5,50 m verbreitert werden.

 

Nunmehr haben sich alle Eigentümer am Langengarten schriftlich gegen diese äußere Erschließung der Planstraße A gewandt. Man ist nicht bereit, für eine eventuelle Straßenverbreiterung Land abzutreten. Vielmehr wird die Anbindung des neuen Wohngebietes in verschiedenen Varianten an den Eisengartnerberg mit Zuwegung über den Fahrenseifener Weg / Eisengartnerberg bzw. den Wilkenrother Weg gefordert.

 

Aufgrund der Bürgereingaben wurden zwei Varianten zur Erschließung des Gebietes erarbeitet.

 

Das Verkehrskonzept 1 entspricht dem Bebauungsplan Nr. 50 C der Stadt Waldbröl in seiner bisherigen Form. Die Alternative 2 beinhaltet den Anschluss an die Straße „Eisengartnerberg“ (Zufahrt) und die Straße „Im Langengarten“ (Abfahrt). Dieses Konzept wird seitens der Verwaltung nicht befürwortet, weil große Umwege (bis zu 700 m) zu fahren sind und die bestehenden Gebäude am „Langengarten“ somit nicht mehr unmittelbar angefahren werden können. Diese Lösung ist für die Anwohner unzumutbar.

 

Die Vorschläge aus der Bürgerschaft zur Erschließung des Neubaugebietes über den Wilkenrother Weg und Abbindung „Im Langengarten“ sind hinsichtlich des erforderlichen Erschließungsaufwandes unrealistisch und können deshalb nicht weiterverfolgt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, das bisherige Verkehrskonzept  beizubehalten. Die Realisierung des Baugebietes kann nur erfolgen, wenn zukünftig die Grunderwerbsverhandlungen mit den Eigentümern am „Langengarten“ erfolgreich verlaufen. Die Stadt Waldbröl ist nicht gehindert, das Planungsrecht in der beabsichtigten Form zu schaffen. Dabei ist auch zu bedenken, dass bereits in dem aufgehobenen Bebauungsplan Nr. 50 – Hermesdorf – der Stadt Waldbröl eine Verbreiterung der Straße „Im Langengarten“ vorgesehen war. Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollte das Verfahren jedoch erst nach Klarheit über den erforderlichen Grunderwerb fortgeführt werden.

 

Die Erschließung der sechs neuen Baugrundstücke im Südwesten des Plangebietes über den Appensiefener Weg war im Rahmen der Bürgerbeteiligung weniger umstritten. Deshalb sind hier ebenfalls keine Änderungen erforderlich.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt, das Verkehrskonzept des Bebauungsplanes Nr. 50 C – Hermesdorf – Im Langengarten – der Stadt Waldbröl entsprechend der Fassung für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nicht abzuändern. Zur erforderlichen Rechtssicherheit ruht das Verfahren bis zum Abschluss der Grunderwerbsverhandlungen am „Langengarten“.