Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Waldbröl vom 19.10.2005 nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen am 17.10.2005 wurde in der Zeit vom 15.03.2006 bis einschließlich 29.03.2006 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Aufgrund
der vorliegenden Stellungnahmen der Bürger ergibt sich die Notwendigkeit, über
die äußere Erschließung des Baugebietes erneut zu beraten und zu entscheiden. Nach
dem vorliegenden Konzept des Bebauungsplanes Nr. 50 C soll die
Haupterschließung des Gebietes für 18 Wohnhausvorhaben im Bereich der
Planstraße A über den Fahrenseifener Weg und den seitens eines
Erschließungsträgers auszubauenden „Langengarten“ erfolgen. Die Straße
Langengarten weist eine Parzellenbreite von derzeit 3,50 m auf, diese
Erschließungsanlage soll auf 5,50 m verbreitert werden. Nunmehr
haben sich alle Eigentümer am Langengarten schriftlich gegen diese äußere
Erschließung der Planstraße A gewandt. Man ist nicht bereit, für eine
eventuelle Straßenverbreiterung Land abzutreten. Vielmehr wird die Anbindung
des neuen Wohngebietes in verschiedenen Varianten an den Eisengartnerberg mit
Zuwegung über den Fahrenseifener Weg / Eisengartnerberg bzw. den Wilkenrother
Weg gefordert. Aufgrund
der Bürgereingaben wurden zwei Varianten zur Erschließung des Gebietes
erarbeitet. Das
Verkehrskonzept 1 entspricht dem Bebauungsplan Nr. 50 C der Stadt Waldbröl in
seiner bisherigen Form. Die Alternative 2 beinhaltet den Anschluss an die
Straße „Eisengartnerberg“ (Zufahrt) und die Straße „Im
Langengarten“ (Abfahrt). Dieses Konzept wird seitens der Verwaltung nicht
befürwortet, weil große Umwege (bis zu 700 m) zu fahren sind und die
bestehenden Gebäude am „Langengarten“ somit nicht mehr unmittelbar
angefahren werden können. Diese Lösung ist für die Anwohner unzumutbar. Die
Vorschläge aus der Bürgerschaft zur Erschließung des Neubaugebietes über den
Wilkenrother Weg und Abbindung „Im Langengarten“ sind hinsichtlich
des erforderlichen Erschließungsaufwandes unrealistisch und können deshalb
nicht weiterverfolgt werden. Die
Verwaltung schlägt vor, das bisherige Verkehrskonzept beizubehalten. Die Realisierung des
Baugebietes kann nur erfolgen, wenn zukünftig die Grunderwerbsverhandlungen mit
den Eigentümern am „Langengarten“ erfolgreich verlaufen. Die Stadt
Waldbröl ist nicht gehindert, das Planungsrecht in der beabsichtigten Form zu
schaffen. Dabei ist auch zu bedenken, dass bereits in dem aufgehobenen
Bebauungsplan Nr. 50 – Hermesdorf – der Stadt Waldbröl eine
Verbreiterung der Straße „Im Langengarten“ vorgesehen war. Um
Rechtssicherheit zu schaffen, sollte das Verfahren jedoch erst nach Klarheit
über den erforderlichen Grunderwerb fortgeführt werden. Die Erschließung der sechs neuen Baugrundstücke im Südwesten des Plangebietes über den Appensiefener Weg war im Rahmen der Bürgerbeteiligung weniger umstritten. Deshalb sind hier ebenfalls keine Änderungen erforderlich. Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt, das Verkehrskonzept des
Bebauungsplanes Nr. 50 C – Hermesdorf – Im Langengarten – der
Stadt Waldbröl entsprechend der Fassung für die frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit nicht abzuändern. Zur erforderlichen Rechtssicherheit ruht das
Verfahren bis zum Abschluss der Grunderwerbsverhandlungen am
„Langengarten“. |
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