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Sachverhalt: Die Geschäftsführung des Friedhofsvereins Hahn und Umgebung e.V. hat hier am 07.01.2006 die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl für den Bereich des Friedhofs Hahn beantragt. Die Flächen des vorhandenen Friedhofs sollen um ca. 2.300 m² in südlicher Richtung bis zur L 38 (Wirtenbacher Straße) erweitert werden. Die bestehende Belegungssituation der Gräberfelder erfordert diese Erweiterung. Der
Friedhofsverein Hahn hat das Planungsbüro Hellmann + Kunze mit der Erstellung
der Planung beauftragt. Inzwischen wurde die Bezirksregierung Köln beteiligt
und hat erklärt, dass aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken gegen die
Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen. Der
Plan und die Begründung sind dieser Vorlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt die Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Friedhof Hahn gemäß § 13 Baugesetzbuch. Von
der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB wird abgesehen. Es wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Mit den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird die
Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgenommen. |
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