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Vorlage - 60/288/2006  

 
 
Betreff: 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Friedhof Hahn im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Entscheidung
15.05.2006 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Geschäftsführung des Friedhofsvereins Hahn und Umgebung e.V. hat hier am 07.01.2006 die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl für den Bereich des Friedhofs Hahn beantragt. Die Flächen des vorhandenen Friedhofs sollen um ca. 2.300 m² in südlicher Richtung bis zur L 38 (Wirtenbacher Straße) erweitert werden. Die bestehende Belegungssituation der Gräberfelder erfordert diese Erweiterung.

 

Der Friedhofsverein Hahn hat das Planungsbüro Hellmann + Kunze mit der Erstellung der Planung beauftragt. Inzwischen wurde die Bezirksregierung Köln beteiligt und hat erklärt, dass aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen.

 

Der Plan und die Begründung sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt die Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Friedhof Hahn gemäß § 13 Baugesetzbuch.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Es wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Mit den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgenommen.