Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Einziehung und Erwerb des Weges Gemarkung Hermesdorf, Flur 68, Flurstück Nr. 32 westlich von 51545 Waldbröl, Drinhausen vor. Der Weg 32 zweigt von der Landestraße l-95 (von Birkenbach nach Drinhausen) in nördliche Richtung ab und endet nach ca. 55 m ohne Wendemöglichkeit. Die an den Weg 32 angrenzenden Flurstücke Nr. 34, 33/2 sowie die in der Gemeinde Nümbrecht liegenden Flurstücke 18 und 20/1 stehen im alleinigen Eigentum der Antragsteller. Grundstücke anderer Eigentümer grenzen nicht an den Weg.
Der Wirtschaftsweg Nr. 32 liegt westlich der Ortschaft Drinhausen. Der Weg Hermesdorf, Flur 68, Flurstück Nr. 32 und ist im Umlegungsverfahren Niederbierenbach N.109 als Wirtschaftsweg ausgewiesen. Der Wirtschaftsweg Flurstück 32 ist in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden (siehe Anlagen: Luftbild, Flurkartenauszug, Übersichtsplan).
Versorgungsleitungen sind im Wirtschaftsweg Nr. 32 nicht vorhanden. Gegen die Einleitung des Einziehungsverfahrens bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken. Beschlussvorschlag:
Im Auftrag Anlagen Flurkarte Luftbild Übersichtsplan Peikert
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