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Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl am 27.11.2023 wurden die Planungsinhalte der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 A „Thüringer Straße“ der Marktstadt Waldbröl vorgestellt (s. Beschlussvorlage Nr. III/987/2023 – in der Anlage beigefügt).
Daraufhin wurde in der Sitzung am 27.11.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 A „Thüringer Straße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.
Gleichzeitig wurde die Veröffentlichung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A „Thüringer Straße“ im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet.
Die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde noch nicht durchgeführt, da sich im weiteren Planungsprozess Änderungen in der Planung ergeben haben, die eine Anpassung der Planunterlagen erforderlich machten.
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen folgende Sachverhalte, die in der Sitzung durch die verantwortlichen Planer nochmals näher erläutert werden:
Feststellung der Gewässereigenschaft eines unbenannten Gewässers am westlichen Rand des Plangebietes
Daraus resultierend: - Festsetzung des unbenannten Gewässers in seinem vorhandenen Verlauf - Festsetzung von Flächen entlang des offenliegenden Gewässers, die von Bebauung freizuhalten sind - Verschiebung der Baugrenzen - Vorsehen eines Geh- und Fahrrechtes zugunsten der Gewässerunterhaltung
Erarbeitung eines Entwässerungskonzeptes für das Plangebiet
Daraus resultierend: - Planung der Errichtung neuer Kanäle im Trennsystem - Vorsehen einer Leitungstrasse zur Führung des öffentlichen Schmutz- und Regenwasserkanals - Vorsehen von Leitungsrechten zugunsten des Abwasserwerkes der Marktstadt Waldbröl - Vorsehen von Notwasserwegen im Plangebiet für Starkregenereignisse mit einer Jährlichkeit von größer 30 a bis kleiner 100 a - Vorsehen von Leitungsrechten zugunsten der Eigentümer der Flurstücke 474 und 481 sowie der Marktstadt Waldbröl - Vorsehen einer Ausnahme zur Zulässigkeit der Errichtung von Anlagen zur Regelung des Regenwasserabflusses außerhalb der Baugrenzen - Verschiebung der Baugrenzen
Entfall der festgesetzten Flächen für Stellplätze
Daraus resultierend: - Festsetzung von Bereichen ohne Ein- und Ausfahrten entlang der Thüringer Straße und der Mecklenburger Straße - Vorsehen einer ausnahmsweisen Zulässigkeit eines Ein- und Ausfahrtsbereiches bis zu einer Breite von maximal 7,50 m pro Grundstück in diesen Bereichen
Entfall der festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Daraus resultierend: - Änderung der Festsetzung der Begrünungsmaßnahmen auf den nicht überbauten Grundstücksflächen
Entfall der festgesetzten Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich“ im Bereich der „Thüringer Straße“
Daraus resultierend: - Festsetzung einer Straßenverkehrsfläche
Aufgrund der geänderten Planungsinhalte ergibt sich die Notwendigkeit die Beschlüsse aus der Sitzung vom 27.11.2023 aufzuheben und für die in der heutigen Sitzung vorgestellten Planungsinhalte neu zu fassen.
Beschlussvorschläge:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hebt die nachfolgend genannten Beschlüsse (1.1-1.5) aus der Sitzung vom 27.11.2023 auf:
1.1 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A „Thüringer Straße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
1.2 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
1.3 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
1.4 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die Veröffentlichung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A „Thüringer Straße“ der Marktstadt Waldbröl im Internet gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB.
1.5 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl fasst die nachfolgend genannten Beschlüsse (2.1-2.5) auf der Grundlage der in der heutigen Sitzung vorgestellten Planungsinhalte neu:
2.1 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A „Thüringer Straße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
2.2 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
2.3 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
2.4 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die Veröffentlichung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A „Thüringer Straße“ der Marktstadt Waldbröl im Internet gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB.
2.5 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.
Im Auftrag
Jan Kiefer Anlagen:
Planzeichnung / Textliche Festsetzungen (in Allris online verfügbar) Begründung (in Allris online verfügbar) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (in Allris online verfügbar) Beschreibung der Umweltauswirkungen (in Allris online verfügbar) Beschlussvorlage Nr. III/987/2023 (in Allris online verfügbar)
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