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Sachverhalt:
Frau Ruth Leuchtmann-Meyer, Escher Weg 10, 51545 Waldbröl, wünscht die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 – Industriegebiet Boxberg I – der Stadt Waldbröl. Planungsanlass ist die beabsichtigte Nutzungsänderung des Gebäudes Escher Weg 10, Gemarkung Hermesdorf, Flur 62, Flurstück Nr. 135, von einem Betriebsleiter-Wohnhaus in einen Waldorf-Kindergarten.
Nach Vorlage eines schalltechnischen Gutachtens, erstellt durch den TÜV Rheinland, ergibt sich, dass das Gebäude für eine Kindergartennutzung geeignet ist.
Gespräche mit der Bauaufsicht des Oberbergischen Kreises haben die Notwendigkeit der Bebauungsplanänderung ergeben. Der gesamte Bebauungsplan Nr. 11 der Stadt Waldbröl weist Industriegebiet (GI) aus. Innerhalb eines GI-Gebietes ist eine Nutzungsänderung in einen Kindergarten nicht genehmigungsfähig. Deshalb ist eine planerische Konzeption entwickelt worden, nämlich das Antragsgrundstück in eine Gemeinbedarfsfläche für Kindergartennutzung umzuwandeln sowie den gesamten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11, der begrenzt wird von der Industriestraße, der Wiehler Straße, dem Escherweg sowie dem Huwil-Grundstück in ein Gewerbegebiet (GE) herabzuzonen. Die Ausweisung Gewerbegebiet entspricht auch der tatsächlichen Nutzung des Geländes durch ein Autohaus, mit Werkstatt und angebauten Wohnhaus, eines Fliesengeschäftes, eines Heizungs- und Sanitärbetriebes, eines Getränkehandels, einer Schreinerei sowie eines weiteren bestandsgeschützten Wohnhauses. Diese teilweise schutzwürdigen Nutzungen lassen keine stark emittierenden Betriebe zu. Die Huwil-Stellplätze verbleiben im Industriegebiet (GI) und sollen im Bestand weiterhin festgesetzt werden.
Es ist festzuhalten, dass durch die Änderung des Bebauungsplanes keine bestehenden Betriebe in der Ausübung der genehmigten Nutzungen beeinträchtigt werden. Die am Escher Weg bereits vorhandenen Wohnhäuser (auch im benachbarten Bebauungsplan Nr. 21 – Boxberg III –) schränken bereits heute die Nutzungsmöglichkeiten ein. Dadurch, dass der Waldorfkindergarten an der Peripherie des Bebauungsplangebietes entstehen soll, wird das Projekt seitens der Verwaltung unterstützt. Auch das Kreisjugendamt hat eine positive Stellungnahme abgegeben. Der Waldorf-Kindergarten soll von Nümbrecht-Harscheid nach Waldbröl umsiedeln. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 – Industriegebiet Boxberg I – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. |
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