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Vorlage - III/049/2024  

 
 
Betreff: Einziehung des öffentlichen Weges Gemarkung Schnörringen, Flur 49, Flurstück 76 in Waldbröl, Helzen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Cornelia GrassowAktenzeichen:III/642-25
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
08.05.2024 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Einziehung_Lageplan  

Sachverhalt:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 27.09.2023 nach Vorberatung des Ausschusses für Bauen und Verkehr am 26.09.2023 beschlossen, das Einziehungsverfahren für den öffentlichen Weg Gemarkung Schnörringen, Flur 49, Flurstück 76 in Waldbröl, Helzen nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG)einzuleiten.

 

Die Absicht, den öffentlichen Weg 76 einzuziehen, wurde gemäß § 7 Abs. 4 StrWG am 10. / 11. November 2023 im Waldbröler Lokalanzeiger öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Ein Lageplan, in dem der öffentlich Weg 76 gekennzeichnet ist, lag in der Zeit vom 13.11.2023 bis einschließlich 13.02.2024 zur Einsichtnahme bereit.

 

Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung des Weges 76 wurden nicht erhoben, so dass nunmehr die Einziehung nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes beschlossen werden kann

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, die  Einziehung des öffentlichen Weges Gemarkung Schnörringen, Flur 49, Flurstück 76 in Waldbröl, Helzen nach den Bestimmungen des § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW.  Die Einziehung erfolgt als Allgemeinverfügung und wird öffentlich bekannt gegeben.

 

Nach Rechtskraft der Einziehung kann ein Verkauf an den Antragsteller erfolgen.

 

Im Auftrag

 

 

 

(Kiefer
 


Anlagen:
Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einziehung_Lageplan (519 KB)