Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Absicht, den öffentlichen Weg 76 einzuziehen, wurde gemäß § 7 Abs. 4 StrWG am 10. / 11. November 2023 im Waldbröler Lokalanzeiger öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Ein Lageplan, in dem der öffentlich Weg 76 gekennzeichnet ist, lag in der Zeit vom 13.11.2023 bis einschließlich 13.02.2024 zur Einsichtnahme bereit.
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung des Weges 76 wurden nicht erhoben, so dass nunmehr die Einziehung nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes beschlossen werden kann
Beschlussvorschlag: Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, die Einziehung des öffentlichen Weges Gemarkung Schnörringen, Flur 49, Flurstück 76 in Waldbröl, Helzen nach den Bestimmungen des § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW. Die Einziehung erfolgt als Allgemeinverfügung und wird öffentlich bekannt gegeben.
Nach Rechtskraft der Einziehung kann ein Verkauf an den Antragsteller erfolgen.
Im Auftrag
(Kiefer Anlagen:
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