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Vorlage - 60/292/2006  

 
 
Betreff: Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch für die erstmalige Herstellung des Friedrich-Engelbert-Weges (1. Bauabschnitt) von der Schladerner Straße bis Löher Weg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Roeske, CorneliaAktenzeichen:600/2/643-03
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Vorberatung
15.05.2006 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
17.05.2006 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Friedrich-Engelbert-Weg (1. Bauabschnitt) von der Schladerner Straße bis Löher Weg stellt eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) dar. Der Friedrich-Engelbert-Weg (1. Bauabschnitt) wurde entsprechend § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Stadt Waldbröl vom 10.10.2003 mit Fahrbahn, einseitigem Gehweg, betriebsfertiger Straßenentwässerung und Beleuchtung erstmalig endgültig hergestellt. Für diese erstmalige Herstellung ist ein Erschließungsbeitrag gemäss § 127 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Waldbröl zu erheben.

 

Die formellen Voraussetzungen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch wurden erfüllt, so dass die endgültige Beitragserhebung erfolgen kann.

 

Im Jahre 2002 wurden die Anlieger des Friedrich-Engelbert-Weges (1. Bauabschnitt) bereits zu Vorausleistungszahlungen für den Straßenbau herangezogen. Diese Vorausleistungen sind mit dem endgültigen Erschließungsbeitrag zu verrechnen.

 

Die Insolvenz der damaligen Tiefbaufirma Happ und Kuhn hatte keine Auswirkungen auf die Höhe des endgültigen Erschließungsbeitrages.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen / der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich bei der Straße Friedrich-Engelbert-Weg (1. Bauabschnitt) von der Schladerner Straße bis Löher Weg um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Der Friedrich-Engelbert-Weg (1. Bauabschnitt) wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) mit Fahrbahn, einseitigem Gehweg, betriebsfertiger Straßenentwässerung und Beleuchtung endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

 

Der nach § 3 der Erschließungsbeitragssatzung ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt                                               206.662,71 €

nach Abzug des Stadtanteils von 10 v.H. gem. § 5 EBS                         ./.   20.666,27 €

wird der umlagefähige Erschließungsaufwand von                                       185.996,44 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen

Grundstücke verteilt.

 

 

Entsprechend § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bilden die von der Erschließungsanlage “Friedrich-Engelbert-Weg (1. Bauabschnitt)“ erschlossenen Grundstücke das Abrechnungsgebiet. Der umlagefähige (zu verteilende) Erschließungsaufwand von 185.996,44 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt.

 

Maßstab für die Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwandes ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art (gewerbliche oder wohnbauliche Nutzung) und Maß (Geschossigkeit)  mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe aller beitragsfähigen Grundstücksflächen beträgt 6.594 m². Die hierauf angewandten Maßstäbe nach Art und Maß ergeben im Abrechnungsgebiet insgesamt 12.275 VRE (Verrechnungseinheiten).

 

 

Beitragsermittlung:  

 

185.996,44 € zu verteilender Aufwand           =  15,15246 € / VRE

12.275 Verrechnungseinheiten VRE

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 76, Flurstück-Nr. 294, 353, 349, 351, 368 und Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstück-Nr. 57, 557, 556, 58/2, 218, 602