Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Aufgrund der gesetzlichen Anpassungen auf Bundes- und Landesebene sowie der geplanten Anpassung des Landesentwicklungsplanes NRW zum Ausbau der erneuerbaren Energien ist zu erwarten, dass sich die Flächenkulisse für PV-FFA im Oberbergischen Kreis deutlich erweitern wird. Diese Entwicklung bringt jedoch potenzielle Nutzungskonflikte mit sich, insbesondere im Hinblick auf die Landwirtschaft und weitere wichtige Belange wie kommunale Planung, Energie-Infrastruktur, Naturschutz, Forstwirtschaft, Jagd, Denkmalschutz und Tourismus. Um diesen Nutzungskonflikten zu begegnen hat der Oberbergische Kreis den vorliegenden Handlungsleitfaden entwickelt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, dass der Handlungsleitfaden zum Umgang mit PV Freiflächenanlagen im Oberbergischen Kreis zur Grundlage für zukünftige Entscheidungs- und Planungsprozesse wird. Ergänzend wird im Sinne des Leitsatz 1 des Leitfadens beschlossen, dass in der Regel nur Flächen ab ca. 5ha in Betracht gezogen werden. Von dieser Mindestgröße ausgenommen sind potenzielle Anlagen von Waldbröler Gewerbetreibenden, die den Strom mindestens in Teilen für den Eigenbedarf verwenden. Hier erfolgt eine Einzelfallprüfung.
Im Auftrag
Christoph Peikert
Anlage:
Handlungsleitfaden PV-FFA OBK (in Allris online verfügbar)
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