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Vorlage - 60/294/2006  

 
 
Betreff: 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich "Sondergebiet Hermesdorf - Bettinger Weg"
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 (VBP4) - Sondergebiet Hermesdorf - Bettinger Weg - der Stadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
17.05.2006 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Herr Hans-Walter Barth, Bettinger Weg 33 – 35, 51545 Waldbröl, betreibt innerhalb des Plangebietes „Sondergebiet Hermesdorf – Bettinger Weg“ sowohl eine nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierte Baumschule als auch einen im jetzigen Außenbereich nicht privilegierten Garten- und Landschaftsbau, der einen Gewerbebetrieb darstellt. Im Außenbereich ist der Garten- und Landschaftsbau nicht genehmigungsfähig. Ein illegaler Lagerplatz wurde seitens der Kreisbauaufsicht nicht genehmigt. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Ablehnung bestätigt.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen des Rates der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 17.10.2005 die illegale bauliche Anlage besichtigt und die nunmehr anstehende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanänderung sowie vorhabenbezogener Bebauungsplan) einstimmig befürwortet. Die vom Ausschuss ebenfalls beschlossene Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln hat stattgefunden. Der Bauleitplanung wurde grundsätzlich zugestimmt, jedoch besteht die Auflage, dass die Verkaufsfläche im Flächennutzungsplan für das Garten-Center auf maximal 700 m² begrenzt werden muss und eine bauliche Entwicklung  lediglich innerhalb der im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Flächen stattfindet. Diesen Auflagen wird entsprochen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 der Stadt Waldbröl, jeweils für das „Sondergebiet Hermesdorf – Bettinger Weg“ – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit dem Plangebiet laut Anlageplan.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.