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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 08.03.2024 teilte Herr Sebastian Pack mit, dass er von dem Amt als stellvertretender Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Waldbröl aus persönlichen Gründen zurücktreten werde.
Nach §11 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) bestellt der Rat auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters und nach Anhörung der Feuerwehr durch die Gemeinde, eine Leiterin oder einen Leiter der Feuerwehr und bis zu zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter (stellvertretende Leiterin der Feuerwehr, stellvertretender Leiter der Feuerwehr). Sie werden durch die Bürgermeisterin ernannt. Soweit die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr ehrenamtlich tätig ist, ist sie oder er ebenso wie die Stellvertreterinnen und Stellvertreter in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen. Bei der Anhörung nach Satz 1 ist der Kreisbrandmeister zu beteiligen.
Am Samstag, dem 15.06.2024 fand um 18:30 Uhr, im Vorfeld der um 19:00 Uhr beginnenden Jahresdienstbesprechung, die Anhörung im Beisein von Herrn Kreisbrandmeister Julian Seeger statt.
Aufgrund des Anhörungsergebnisses hat Herr Kreisbrandmeister Julian Seeger der Marktstadt Waldbröl mit Schreiben vom 16.06.2024 folgendes vorgeschlagen, wobei das Schreiben als Anlage beigefügt ist:
„Nach nunmehr erfolgter Anhörung sowie unter Berücksichtigung der persönlichen und fachlichen Eignung schlage ich dem Rat der Stadt Waldbröl hiermit Herrn Brandinspektor Florian Knabe, Löschzug 1 für die Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr vor. Da Herr Brandinspektor Florian Knabe derzeit noch nicht über die hierfür notwendige Qualifikation „F VI - Leiter einer Feuerwehr“ verfügt, ist diese Funktion gemäß § 17 Abs. 1 der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (VOFF NRW) zunächst kommissarisch zu übertragen. Die erforderliche Qualifikation ist unverzüglich nachzuholen. Eine kommissarische Übertragung darf eine Zeit von zwei Jahren nicht überschreiten“.
Beschlussvorschlag
Gez. Weber
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