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Vorlage - 60/295/2006  

 
 
Betreff: 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
17.05.2006 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen des Rates der Stadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 06.02.2006 einstimmig die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – der Stadt Waldbröl beschlossen.

 

Diese Bebauungsplanänderung soll die Errichtung von zwei Doppelhäusern sowie eines freistehenden Wohnhauses im südlichen Bereich des ehemaligen Impuls-Grundstückes ermöglichen. Zur Erschließung soll eine private Verkehrsfläche mit einer Breite von 3,75 m errichtet werden. Zur Erreichung der städtebaulichen Vorgaben werden Festsetzungen nach dem BauGB bzw. der Landesbauordnung getroffen. Die Einzelheiten der Planung ergeben sich aus der beigefügten Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung hierzu.

 

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs erfolgte in der Zeit vom 17.03.2006 bis einschließlich 18.04.2006. Stellungnahmen sind nicht eingegangen.

 

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind durch die Planung nicht berührt.


Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498) i.V.m. §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) in seiner Sitzung am 17.05.2006 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg, Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstücke Nr. 586, 598 und 599, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

(1)     Die Bebauungsplanänderung wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl entwickelt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

(2)     Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der im § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(3)     Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.