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Vorlage - III/086/2024  

 
 
Betreff: Beratung über das Konzept zur Bebauung des "Isengartener Berges"
- Ergebnis der Anfrage nach § 34 LPlG NRW zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl - "Isengartener Berg"
- 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl - "Isengartener Berg"
- Bebauungsplan Nr. 116 der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl - "Isengartener Berg"

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta SchmitzAktenzeichen:FB III 600/3
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
02.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Beschlussvorlage III-923-2023  
Anlage 1.1 - Bebauungsentwurf  
Anlage 2 - Niederschrift StaWi 18.09.2023 TOP 1  
Anlage 3 - Geltungsbereich 55. Änd. FNP  
Anlage 4- Geltungsbereich BP 116 - Isengartener Berg  
Diskussionsanregung StaWi 20240902 TOP 2  

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl am 18.09.2023 wurde ein Bebauungskonzept südwestlich des Ritter-Simon-Wegs und nördlich sowie nordöstlich der Behringwegs vorgestellt.

(s. dazu die in der Anlage beigefügte Beschlussvorlage III/923/2023 sowie den Auszug aus der Niederschrift zu diesem Top)

 

Es wurde einstimmig in dieser Sitzung beschlossen, den Tagesordnungspunkt in eine der nächsten Sitzungen zu vertagen und in der Zwischenzeit eine landesplanerische Anfrage nach § 34 LPlG NRW zu stellen.

 

Die Anfrage nach § 34 LPlG NRW wurde mit Schreiben vom 15.04.2024 über den Oberbergischen Kreis an die Bezirksregierung Köln (Dezernat 32) gestellt.

Die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises erfolgte mit Schreiben vom 13.05.2024 an die Bezirksregierung Köln.

 

Mit Verfügung vom 03.07.2024 (Aktenzeichen: 32/62.6.-1.16.11-2024-02) bestätigt die Bezirksregierung Köln, dass gegen die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes (Umwandlung von Flächen für Wald in Wohnbauflächen) keine raumordnerischen Bedenken bestehen. Es erfolgt der Hinweis des Städtebaudezernates, dass im Hinblick auf das später erforderliche Genehmigungsverfahren gemäß § 6 BauGB eine Begründungs- und Abwägungspflicht gemäß § 1a Abs. 2 BauGB bezüglich der Inanspruchnahme von Flächen für Wald im Sinne des Waldgesetzes bestehen.

Weiter wird auf die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises verwiesen, welche folgende fachrechtlichen Hinweise gibt:

 

-          Aus landschaftspflegerischer Sicht wird darauf hingewiesen, dass der Planbereich im Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 4 „mbrecht-Waldbröl“ des Oberbergischen Kreises liegt, welcher dort jedoch kein Landschaftsschutzgebiet ausweist. Ein nach BNatSchG festgesetztes Schutzgebiet ist somit nicht betroffen. Mit der weiteren planerischen Qualifizierung des Vorhabens, wird auf die planrelevanten Bestimmungen und Vorgaben der gesetzlichen Eingriffsregelung hingewiesen.

 

-          Aus artenschutzrechtlicher Sicht wird darauf hingewiesen, dass noch keine Stellungnahme abgegeben werden kann, da ein Fachbeitrag Artenschutz samt Artenschutzprüfung noch nicht vorliegt.

Die Inhaltsbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes sowie die Verwaltungsvorschrift Artenschutz und die „Handlungsempfehlung Artenschutz" sind im Verlauf der weiteren Planungen zu beachten.

 

-          Aus bodenschutzrechtlicher Sicht wird darauf verwiesen, dass die schutzwürdigen Böden bei der Aufstellung des Bebauungsplans entsprechend zu berücksichtigen und der Ausgleichsbedarf gemäß den Bewertungsgrundsätzen für Eingriffe in das Bodenpotenzial des Oberbergischen Kreises (Model Oberberg 2018) zu ermitteln sind.

-          Es wird darauf hingewiesen, dass nach der Bodenbelastungskarte des Oberbergischen Kreises für bestimmte Schadstoffe die Vorsorgewerte gem. BBodSchV im Oberboden überschritten werden. Der im Rahmen von zukünftigen Baumaßnahmen abgeschobene und ausgehobene Oberboden sollte daher nach Möglichkeit auf den Grundstücken verbleiben oder fachgerecht entsorgt bzw. verwertet werden.

-          Zudem erfolgt der Hinweis, dass die Fche im, vom Geologischen Dienst ausgewiesenen, Karstgefährdungsgebiet liegt.

 

-          Das Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz weist darauf hin, dass aus Sicht der Brandschutzdienststelle keine Bedenken bestehen, wenn bei der Änderung der Flächen eine Löschwassermenge über 2 Stunden wie folgt sichergestellt ist:

Wohngebiet (W): min.   800 l/min

-          Die Löschwassermenge ist jeweils in einem Radius von 300 m vorzuhalten. Die Entfernung zum nächsten Hydranten sollte 75 m Luftlinie nicht überschreiten.

-          Des Weiteren wird auf den § 5 der BauO NRW hingewiesen, damit die Zufahrten zu den jetzigen und zukünftigen Objekten auch für den Rettungsdienst und die Feuerwehr nach der aktuell gültigen Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Anlage A 2.2.1.1/1 gegeben sind.

 

-          Die Polizei NRW, Oberbergischer Kreis, Direktion Verkehr weist darauf hin, dass auf ausreichend Parkraum auf den Grundstücken zu achten ist, da im öffentlichen Verkehrsraum bereits jetzt sehr hoher Parkdruck besteht.

 

Vorliegend ist nun über das vorgetragene Bebauungskonzept zu entscheiden, um darauf aufbauend die weiteren planungsrechtlichen Schritte einleiten zu können. Im Anschluss ist die Aufstellung der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl - „Isengartener Berg“ sowie des Bebauungsplanes Nr. 116 der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl Isengartener Berg“ im Parallelverfahren zu beschließen.

 

 

 

 


Beschlussvorschläge:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl begrüßt und unterstützt das in der Sitzung am 18.09.2023 vorgestellte Bebauungskonzept und beauftragt auf dieser Grundlage die Verwaltung mit der Erarbeitung der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl Isengartener Berg“ sowie mit der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes. Nr. 116 der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl Isengartener Berg“ im Normalverfahren.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl Isengartener Berg“ sowie den Bebauungsplanentwurf Nr. 116 der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl Isengartener Berg“ auf Kosten des Antragstellers erarbeiten zu lassen und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktstadt im Bereich Waldbröl - “Isengartener Berg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit der Abgrenzung im Anlageplan.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 116  der Marktstadt im Bereich Waldbröl - “Isengartener Berg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit der Abgrenzung im Anlageplan.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Jan Kiefer
 


Anlagen:

 

Anlage 1: Beschlussvorlage III/923/2023 (in Allris online verfügbar)

Anlage 1.1: Bebauungsentwurf (in Allris online verfügbar)

Anlage 2: Auszug aus der Niederschrift zu der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl vom 18.09.2023 zu Top 1 (in Allris online verfügbar)

Anlage 3: Geltungsbereich der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl Isengartener Berg“ (in Allris online verfügbar)

Anlage 4: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 116 der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl - „Isengartener Berg“ (in Allris online verfügbar)


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Beschlussvorlage III-923-2023 (32 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 1.1 - Bebauungsentwurf (752 KB)      
Anlage 5 3 Anlage 2 - Niederschrift StaWi 18.09.2023 TOP 1 (21 KB)      
Anlage 3 4 Anlage 3 - Geltungsbereich 55. Änd. FNP (2846 KB)      
Anlage 4 5 Anlage 4- Geltungsbereich BP 116 - Isengartener Berg (3299 KB)      
Anlage 6 6 Diskussionsanregung StaWi 20240902 TOP 2 (114 KB)