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Vorlage - III/093/2024  

 
 
Betreff: 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 B „IGP Hermesdorf I“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Friedrich-Engels-Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta SchmitzAktenzeichen:FB III 600/3
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
02.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Abgrenzung 7. Änd. BP 11 B  

Sachverhalt:

 

Der Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 59, Flurstücke 293, 350 und 353 plant die Errichtung einer Lagerhalle zu Erweiterung seines bestehenden Gewerbebetriebes. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 B „IGP Hermesdorf I“. Der Bebauungsplan Nr. 11 B „IGP Hermesdorf I“ besteht in der Fassung der 6. Änderung, welche mit der ortsüblichen Bekanntmachung am 17.10.2018 in Kraft getreten ist. r die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke ist der Bebauungsplan in der Fassung der 3. Änderung maßgeblich. Die Grundstücke sind dort als Industriegebiet (GI) ausgewiesen.

 

Das geplante Vorhaben zur Errichtung einer Lagerhalle lässt sich innerhalb der bestehenden Festsetzungen nicht realisieren.

 

Um eine Umsetzung des Vorhabens verwirklichen zu können, sind im Rahmen der 7. Änderung des Bebauungsplanes daher im Wesentlichen (weitere Einzelheiten können sich aus der Planung ergeben) folgende Anpassungen notwendig:

 

-          Auf den Grundstücken Gemarkung Hermesdorf, Flur 59, Flurstücke 350, 351 und 353 ist eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der Zweckbestimmung als Rad-, Geh und/ oder Bewirtschaftungsweg gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt. Diese Verkehrsfläche wurde in der Örtlichkeit nicht realisiert und ist

zugunsten des Gewerbetreibenden in Industriefläche umzuwandeln.

-          Die nördlich auf dem Flurstück 353 festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB entlang der „Friedrich-Engels-Straße“ ist im Bereich der entfallenden Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung fortzuführen.

-          Die südlich auf den Flurstücken 350 und 351 im Böschungsbereich festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB ist im Bereich der entfallenden Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung fortzuführen.

-          Auf den Grundstücken Gemarkung Hermesdorf, Flur 59, Flurstücke 293, 350 und 353 ist östlich und westlich angrenzend an den Rad-, Geh und/ oder Bewirtschaftungsweg eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB festgesetzt. Mangels Realisierung der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung ist es auch zu keiner Ausführung der Pflanzung gekommen. Hier ist ebenfalls eine Umwandlung in Industriefläche vorzusehen.

-          Zur besseren Ausnutzbarkeit der Grundstücke sind die überbaubaren Grundstücksflächen auf den Grundstücken Gemarkung Waldbröl, Flur 59, Flurstücke 293, 350 und 353 entsprechend anzupassen.

-          Im Bereich der Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 59, Flurstücke 293, 350, 353 verläuft eine öffentliche Kanalisation im Trennsystem. Einzuhaltende Abstände für Sanierungs- und Unterhaltungszwecke, die Sicherung einer Zugänglichkeit, die Möglichkeiten einer Überbauung sowie Nutzungsmöglichkeiten dieser Flächen sind mit dem Abwasserwerk/ den Stadtwerken Waldbröl GmbH zu klären und durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan zu sichern. 

 

Die Bebauungsplanänderung soll im beschleunigten Verfahren als sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB ohne eine Umweltprüfung aufgestellt werden.

 

Der Änderungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 B „IGP Hermesdorf I“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Friedrich-Engels-Straße“ umfasst die Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 59, Flurstücke 293, 350, 351 sowie 353. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.


 

 

 

 

 


Beschlussvorschläge:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 B „IGP Hermesdorf I“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Friedrich-Engels-Straße als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 13a Abs.3 Satz 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Jan Kiefer
 


Anlage:
 

Abgrenzungsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abgrenzung 7. Änd. BP 11 B (5162 KB)