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Vorlage - III/094/2024  

 
 
Betreff: Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen Eichendorffweg "West", Eichendorffweg "Ost", Hölderlinstraße "Süd" und Sudermannweg "Süd"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sabrina MüllerAktenzeichen:III/600/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Verkehr Vorberatung
03.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr (offen)   
26.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr      
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
27.11.2024    Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die erstmalige Herstellung der Straßen Eichendorffweg "West", Eichendorffweg "Ost", Hölderlinstraße "Süd" und Sudermannweg "Süd" nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ist abgeschlossen.

 

Die Erschließungsanlagen Eichendorffweg "West", Eichendorffweg "Ost", Hölderlinstraße "Süd" und Sudermannweg "Süd" wurden entsprechend § 10 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Stadt Waldbröl vom 10.10.2003 in Verbindung mit dem Bauprogramm erstmalig mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt.

 

hrend der Straßenbaumaßnahmen wurde von der rechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Vorausleistungen auf den künftigen Erschließungsbeitrag zu erheben.

 

Nachdem die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen Eichendorffweg "West", Eichendorffweg "Ost", Hölderlinstraße "Süd" und Sudermannweg "Süd" zu erheben.

 

 

 

1. Erschließungsanlage Eichendorffweg „West"

Die Erschließungsanlage Eichendorffweg „West" wurde entsprechend des Bauprogramms mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Strenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt.

 

Der ermittelte Erschließungsbeitrag beträgt 18,00113516 €/m² bei einer eingeschossigen Bauweise. 2021 wurde ein voraussichtlicher Erschließungsbeitrag von 21,35 €/m² kalkuliert. Hierauf wurde als Vorausleistung von den Anliegern ein Betrag von 17,00 €/m² erhoben. Nunmehr ist noch ein Betrag von (18,00113516 € - 17,00 €) = 1,00113516 €/m² bei einer eingeschossigen Bauweise zu zahlen.

 

2. Erschließungsanlage Eichendorffweg „Ost

Die Erschließungsanlage Eichendorffweg „Ost“ wurde entsprechend des Bauprogramms mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt.

 

Der ermittelte Erschließungsbeitrag beträgt 13,65866694 €/m² bei einer eingeschossigen Bauweise. 2021 wurde ein voraussichtlicher Erschließungsbeitrag von 16,65 € kalkuliert. Hierauf wurde als Vorausleistung von den Anliegern ein Betrag von 13,30/m² erhoben. Nunmehr ist noch ein Betrag von (13,65866694 € - 13,30 €) = 0,35866694 €/m² bei einer eingeschossigen Bauweise zu zahlen.

 

 

 

3. Erschließungsanlage Hölderlinstraße „d 

Die Erschließungsanlage lderlinstraße „d“ wurde entsprechend des Bauprogramms mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt.

 

Der ermittelte Erschließungsbeitrag beträgt 20,75195279 €/m² bei einer eingeschossigen Bauweise. 2021 wurde ein voraussichtlicher Erschließungsbeitrag von 19,29 € kalkuliert. Hierauf wurde als Vorausleistung von den Anliegern ein Betrag von 15,00 €/m² erhoben. Nunmehr ist noch ein Betrag von (20,75195279 € - 15,00 €) = 5,75195279 €/m² bei einer eingeschossigen Bauweise zu zahlen.

 

 

 

4. Erschließungsanlage Sudermannweg „d

Die Erschliungsanlage Sudermannwegd“ wurde entsprechend des Bauprogramms mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt.

 

Der ermittelte Erschließungsbeitrag beträgt 19,9689895 €/m² bei einer eingeschossigen Bauweise. 2021 wurde ein voraussichtlicher Erschließungsbeitrag von 17,26 €/m² kalkuliert. Hierauf wurde als Vorausleistung von den Anliegern ein Betrag von 13,50 €/m² erhoben. Nunmehr ist noch ein Betrag von (19,9689895 € - 13,50 €) = 6,4689895 €/m² bei einer eingeschossigen Bauweise zu zahlen.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschläge:

 

Zu 1.   Erschließungsanlage Eichendorffweg „West"

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt / Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich bei der Straße Eichendorffweg „West" um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Eichendorffweg „West" wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt     511.572,26 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS   -  51.157,23 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von      460.415,03 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 460.415,03 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§  7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 25.577 m².

 

Beitragsberechnung:

 

460.513,03 zu verteilender Aufwand = 18,00113516 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 25.577 m²

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstücke Nr. 51/2, 205, 451, 267, 268, 358, 269, 270, 258, 293, 184, 185, 186, 252, 251

188, 447, 219, 218, 217, 216, 422, 326, 343, 348, 351, 353, 411, 410, 175, 455, 347, 344.

 

 

 

Zu 2.   Erschließungsanlage Eichendorffweg „Ost

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt / Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich bei der Straße Eichendorffweg „Ost“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Eichendorffweg „Ost“ wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentsserungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt     149.000,88 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS   -  14.900,09 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von      134.100,79 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 134.100,79 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 9.818  m².

 

Beitragsberechnung:

 

134.100,79 € zu verteilender Aufwand = 13,65866694 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 9.818 m²

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstücke Nr. 446, 332, 331, 330, 329, 328, 467, 365, 366, 367 und 209.

 

 

Zu 3.   Erschließungsanlage Hölderlinstraße „d“

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt / Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich bei der lderlinstraße „d“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Hölderlinstraße „d“ wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt     263.250,05 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS   -  26.325,01 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von      236.925,04

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 236.925,04 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 11.417 m².

 

Beitragsberechnung:

 

236.925,04 € zu verteilender Aufwand = 20,75195279 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 11.417 m²

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstücke Nr. 422, 326, 459, 390, 224, 223, 222, 221, 220, 400, 401, 402, 403 und 219.

 

 

 

Zu 4.   Erschließungsanlage Sudermannweg „d“

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt / Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich bei der Straße Sudermannweg „d“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Sudermannweg „d“ wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt     268.272,28 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS   -  26.827,23 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von      241.445,05 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 241.445,05 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 12.091 m².

 

Beitragsberechnung:

 

241.445,05 € zu verteilender Aufwand = 19,9689895 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 12.091 m²

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstücke Nr. 467, 364, 209, 159, 371, 372, 465, 405, 374, 387, 388, 376, 377 und 378.

 

 

 

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