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Sachverhalt:
Zur Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes wurden für die nachfolgend aufgeführten notwendigen Beschaffungen zur Ausstattung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses des Löschzuges II der Freiwilligen Feuerwehr der Marktstadt Waldbröl Ansätze im Haushaltsjahr 2024 gebildet. Im Haushaltsplan 2024 der Marktstadt Waldbröl unter 1.02.07 Gefahrenabwehr und– vorbeugung befinden sich auf den beiden nachfolgenden Ansätzen im Maßnahmenplan von Investitionsmaßnahmen oberhalb der festgesetzten Wertgrenzen Sperrvermerke zu Gunsten des Haupt- und Finanzausschusses.
Hier handelt es sich um die Notstromversorgung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses des Löschzuges II in Hermesdorf.
Hier handelt es sich um die notwendige Funk- und Telekommunikationsanlage inkl. Haussteuerung sowie Funk- und Antennentechnik für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses des Löschzuges II in Hermesdorf.
Aufgrund des zeitlichen Baufortschrittes des Feuerwehrgerätehauses ist es dringend notwendig, die Sperrvermerke kurzfristig aufzuheben, damit ein Einbau bzw. die Bereitstellung der Materialien bis zur Fertigstellung des Neubaus gewährleistet ist und notwendige Installationsarbeiten nicht aufgeschoben und zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgenommen werden müssen. Dies würde unter Umständen zu zusätzlichen Kosten führen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Marktstadt Waldbröl beschließt, die Aufhebung der beiden Sperrvermerke der oben genannten Investitionsmaßnahmen für die Beschaffung von Ausstattung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses des Löschzuges II der Freiwilligen Feuerwehr der Marktstadt Waldbröl.
Im Auftrag
gez.
(K o r f)
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