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Vorlage - I/116/2024  

 
 
Betreff: Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2025
- das Gesamtvezeichnis der Straßen ist im Ratsinformationssystem Allris hinterlegt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Christoph Thiel
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Wahlausschuss Entscheidung
31.10.2024 
Sitzung des Wahlausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Bezirke nach Straßen  

Sachverhalt:

 

r die Kommunalwahl 2025 teilt der Wahlausschuss nach § 4 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) bis spätestens 31.01.2025 das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter gemäß § 3 Absatz 2 KWahlG) in Wahlbezirken zu wählen sind.

 

Aufgrund einer am 31.07.2024 in Kraft getretenen Änderung des KwahlG sind bei der Bildung der Wahlbezirke die Zahl der Wahlberechtigten gemäß § 7 KWahlG (Deutsche und EU-Ausländer, mindestens 16 Jahre alt und Hauptwohnung im Wahlgebiet) zum Stichtag 30.04.2024 zu Grunde zu legen (15.545 Wahlberechtigte).

 

Gemäß § 4 Absatz 2 KWahlG ist bei der Abgrenzung der Wahlbezirke darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt bleiben. Die Abweichung von der durchschnittlichen Anzahl der Wahlberechtigten der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 15 % nach oben oder unten betragen.

In begründeten Ausnahmefällen, etwa zur Wahrung räumlicher Zusammenhänge oder zur Rücksichtnahme auf gewachsene Ortsstrukturen, ist eine Abweichung bis zu 25 % zulässig.

 

Demnach ergibt sich folgende Berechnung und Aufteilung der Wahlberechtigten auf die einzelnen Wahlbezirke:

 

Wahlberechtigte zum Stichtag 30.04.2024: 15.545

Wahlbezirke: 17

Wahlberechtigte pro Wahlbezirk: 914

Erlaubte Abweichung von 15 % nach oben: 1.052

Erlaubte Abweichung nach unten: 776
 

 

 

 

 

 

 

 

Abweichung Wahlbezirk

 

+ 15%

115%

1.052

Maximum
Wahlberechtigter pro Bezirk

 

- 15 %

85%

776

Minimum
Wahlberechtigter pro Bezirk

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kreiswahlbezirke

Stimmbezirke

Wahl-
berechtigte

Abweichung
Wahlbezirk

Anmerkung

Kreiswahlbezirk 1

010 Alsberg

942

3%

 

 

020 Isengarten

1.011

11%

 

 

030 Diezenkausen

882

-4%

 

 

040 Maibuche

765

-16%

In begründeten Ausnahmefällen, etwa zur Wahrung räumlicher Zusammenhänge oder zur Rücksichtnahme auf gewachsene Strukturen, ist eine Abweichung bis zu 25% zulässig.

 

051 Dickhausen

1.086

19%

 

052 Thierseifen

 

 

 

060 Hermesdorf 1

842

-8%

 

Kreiswahlbezirk 2

070 Hermesdorf 2

1.026

12%

 

 

080 Boxberg

1.014

11%

 

 

090 Lützingen

895

-2%

 

 

100 Krankenhaus

923

1%

 

 

110 Wiedenhof

876

-4%

 

 

120 Schladerner
Str.

1.005

10%

 

 

130 Büscherhof

887

-3%

 

 

140 Schönenbach

806

-12%

 

Kreiswahlbezirk 1

150 Realschule

887

-3%

 

 

160 Rossenbach

797

-13%

 

 

170 Bladersbach

901

-1%

 

 

17

15.545

 

 

 

 

 

In der Anlage zu dieser Beschlussvorlage ist ersichtlich, welche Ortschaften und welche Straßen welchem Wahlbezirk zugeordnet sind.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlausschuss beschließt die Einteilung des Wahlgebietes für die Kommunalwahl 2025 in 17 Wahlbezirke entsprechend der vorstehenden Berechnung und der Anlage zu dieser Beschlussvorlage.

 

Der Wahlausschuss stellt auf Grund der vorstehenden Berechnung im Wahlbezirk 040 Maibuche eine Abweichung von 16 % nach unten und im Wahlbezirk 051/052 Dickhausen/Thierseifen eine Abweichung von 19 % nach oben von der durchschnittlichen Anzahl der Wahlberechtigten fest.

Diese Abweichung ist ausnahmsweise zulässig, um räumliche Zusammenhänge zu wahren oder gewachsene Strukturen zu berücksichtigen.

 

Im Auftrag

 

(Thiel)
 


Anlagen:

 

Zuordnung der Straßen zu den Wahlbezirken
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bezirke nach Straßen (125 KB)