Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Für die Kommunalwahl 2025 teilt der Wahlausschuss nach § 4 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) bis spätestens 31.01.2025 das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter gemäß § 3 Absatz 2 KWahlG) in Wahlbezirken zu wählen sind.
Aufgrund einer am 31.07.2024 in Kraft getretenen Änderung des KwahlG sind bei der Bildung der Wahlbezirke die Zahl der Wahlberechtigten gemäß § 7 KWahlG (Deutsche und EU-Ausländer, mindestens 16 Jahre alt und Hauptwohnung im Wahlgebiet) zum Stichtag 30.04.2024 zu Grunde zu legen (15.545 Wahlberechtigte).
Gemäß § 4 Absatz 2 KWahlG ist bei der Abgrenzung der Wahlbezirke darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt bleiben. Die Abweichung von der durchschnittlichen Anzahl der Wahlberechtigten der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 15 % nach oben oder unten betragen. In begründeten Ausnahmefällen, etwa zur Wahrung räumlicher Zusammenhänge oder zur Rücksichtnahme auf gewachsene Ortsstrukturen, ist eine Abweichung bis zu 25 % zulässig.
Demnach ergibt sich folgende Berechnung und Aufteilung der Wahlberechtigten auf die einzelnen Wahlbezirke:
Wahlberechtigte zum Stichtag 30.04.2024: 15.545 Wahlbezirke: 17 Wahlberechtigte pro Wahlbezirk: 914 Erlaubte Abweichung von 15 % nach oben: 1.052 Erlaubte Abweichung nach unten: 776
In der Anlage zu dieser Beschlussvorlage ist ersichtlich, welche Ortschaften und welche Straßen welchem Wahlbezirk zugeordnet sind.
Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss beschließt die Einteilung des Wahlgebietes für die Kommunalwahl 2025 in 17 Wahlbezirke entsprechend der vorstehenden Berechnung und der Anlage zu dieser Beschlussvorlage.
Der Wahlausschuss stellt auf Grund der vorstehenden Berechnung im Wahlbezirk 040 – Maibuche – eine Abweichung von 16 % nach unten und im Wahlbezirk 051/052 – Dickhausen/Thierseifen – eine Abweichung von 19 % nach oben von der durchschnittlichen Anzahl der Wahlberechtigten fest. Diese Abweichung ist ausnahmsweise zulässig, um räumliche Zusammenhänge zu wahren oder gewachsene Strukturen zu berücksichtigen.
Im Auftrag
(Thiel) Anlagen:
Zuordnung der Straßen zu den Wahlbezirken
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