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Sachverhalt:
Nach § 4 Absatz 1 KWahlG (Kommunalwahlgesetz) teilt der Wahlausschuss des Oberbergischen Kreises das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter gemäß § 3 Abs. 2 KWahlG in Wahlbezirken zu wählen sind. Für die Kreistagswahl sind – wie bisher auch – 27 Kreiswahlbezirke zu bilden.
Die Wahlberechtigtenzahl zum Stichtag 30.04.2024 für den Oberbergischen Kreis: 219.826 Wahlbezirke: 27 Wahlberechtigte pro Wahlbezirk: 8.142 Erlaubte Abweichung von 15 % nach oben: 9.363 Erlaubte Abweichung von 15 % nach unten: 6.920.
Für Waldbröl ergibt sich folgene Zuordnung der Kommunalwahlbezirke zu den beiden auf Waldbröl entfallende Kreiswahlbezirke:
Westlicher Bezirk A: 8113 Wahlberechtigte
Thierseifen 1.086
Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss der Stadt Waldbröl empfiehlt, den westlichen Kreiswahlbezirk A, bestehend aus den Kommunalwahlbezirken 010, 020, 030, 040, 050, 060, 150, 160 und 170 mit 8.113 Wahlberechtigten und den östlichen Kreiswahlbezirk B, bestehend aus den Kommunalwahlbezirken 070, 080, 090, 100, 110, 120, 130 und 140 mit 7.432 Wahlberechtigten zu bilden.
Im Auftrag
(Thiel)
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