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Sachverhalt:
Planungsanlass der 54. Änderung des Flächennutzungsplans „Feurwehrhaus Heide“ der Marktstadt Waldbröl ist die Neuplanung eines Feuerwehhauses in der Ortschaft Waldbröl Heide.
Das bestehende Feuerwehrhaus in Waldbröl Heide im Nordwesten der Ortslage entspricht nicht mehr den Anforderungen hinsichtlich des notwendigen Raum- und Flächenbedarfes nach DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“, den Vorschriften des Unfallschutzes und der Arbeitssicherheit sowie dem Stand der Technik. Hierzu wurde seitens der Unfallkasse NRW ein Bericht verfasst, der am 28.11.2019 der Marktstadt Waldbröl übergeben wurde. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass der alte Standort keine ausreichenden Möglichkeiten zum Umbau und zur Erweiterung mehr bietet.
Die Errichtung des Neubaus wurde entsprechend der vorliegenden Bedarfsermittlung/ dem Raumkonzept in den Brandschutzbedarfsplan aufgenommen. Unter Einhaltung der Vorschriften der gesetzlichen Ordnungsgeber wie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der DIN-Norm 14092, sowie den Vorgaben der Baubeschreibung ist ein neues Feuerwehrhaus incl. aller hierfür erforderlichen Fahr- Geh- und Parkflächen zu planen.
Für den dringend erforderlichen Neubau steht nunmehr nördlich der wirksam dargestellten öffentlichen Gemeinbedarfsfläche “Feuerwehr” unmittelbar angrenzend ein ausreichend großes Areal zur Verfügung.
Der Grunderwerb des Grundstückes ist bereits erfolgt.
Die neu geplante Anlage orientiert sich dabei an der Hauptverkehrsstraße “Hochwalder Straße”. Von dieser Erschließungsanlage wird die Zu- und Abfahrt des neuen Feherwehrhauses sichergestellt.
Zur Realisierung der Planung und der damit verbundenen notwendigen städtebaulichen Neuordnung des Standortes ist die Aufstellung dieser Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Der Planbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 3.500 m². Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für den Planbereich Flächen für die Landwirtschaft dar.
Mit der 54. Änderung des Flächennutzungsplans der Marktstadt Waldbröl ist eine Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr geplant.
Eine landsplanerische Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz NRW wurde mit Schreiben vom 06.10.2022 gestellt. Die Bezirksregierung Köln hat mit ihrer Verfügung vom 29.11.2022, AZ: 32/62.6.-1.16.11-2022-03 erklärt, dass vorbehaltlich der Vereinbarkeit mit den Belangen von Natur und Landschaft gegen die Änderung des Flächennutzungsplans keine raumordnerischen Bedenken bestehen. Das Dezernat 35 der Bezirksregierung Köln weist darauf hin, dass eine Begründungs- und Abwägungspflicht gemäß § 1a Abs. 2 BauGB bezüglich der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche im Sinne von § 201 BauGB besteht. Auf die Stellungnahme des Landrats des Oberbergischen Kreises vom 02.11.2022 wird hingewiesen.
Im Verlauf der weiteren Grunderwerbsverhandlungen hat sich nach der landesplanerischen Anfrage eine Änderung des Planbereiches ergeben. Der Änderungsbereich wurde in nördliche Richtung entlang der „Hochwalder Straße“ weiter fortgeführt und in östlicher Richtung in Teilen zurückgenommen. Die mit heutigem Stand vorgesehene Lage des Plangebietes wurde mündlich mit der Bezirksregierung abgestimmt. Landesplanerische Bedenken bestehen auch hierzu nicht.
Die 54. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehrhaus Heide“ der Marktstadt Waldbröl wird im Parallelverfahren zu dem Bebauungsplan Nr. 117 „Feuerwehrhaus Heide“ der Marktstadt Waldbröl durchgeführt.
Das Planungsbüro HKS – Stadt – Umwelt – 57072 Siegen hat im Auftrag der Marktstadt Waldbröl die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung erarbeitet.
Die Einzehlheiten der Bauleitplanung ist den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.
Ein “Umweltbericht” als Teil II der Begründung befindet sich derzeit durch das Planungsbüro HKR – Stephan Müller Landschaftsarchitekten, Waldbröl in Erarbeitung und liegt zum jetzigen Planungsstand noch nicht vor.
Beschlussvorschläge:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 54. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehrhaus Heide“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit der Abgrenzung im Anlageplan.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den v. g. Bauleitplan.
Im Auftrag
Jan Kiefer
Anlagen:
1. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches (in Allris online verfügbar) 2. Planzeichnung, Stand 18.10.2024 (in Allris online verfügbar) 3. Begründung, Stand 18.10.2024 (in Allris online verfügbar)
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