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Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 117 „Feuerwehrhaus Heide“ der Marktstadt Waldbröl verfolgt das Ziel Planungsrecht für den dringend benötigten Neubau eines Feuerwehrhauses in der Ortschaft Waldbröl Heide zu schaffen.
Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich.
Das bestehende Feuerwehrhaus in Waldbröl Heide im Nordwesten der Ortslage entspricht nicht mehr den Anforderungen hinsichtlich des notwendigen Raum- und Flächenbedarfes nach DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“, den Vorschriften des Unfallschutzes und der Arbeitssicherheit sowie dem Stand der Technik. Dies betrifft insbesondere bauliche und sicherheitstechnische Mängel im Gebäude und bei der Haustechnik, Raum- und Flächendefizite in den Bereichen Umkleide und Sanitär für die Einsatzkräfte, Stellplätze für die Fahrzeuge, Lager- und Logistikflächen für Gerätschaften und Einsatzmaterial sowie die fehlende Abgasabsaugung in den Fahrzeughallen. Einem Bericht der Unfallkasse NRW, der am 28.11.2019 der Marktstadt Waldbröl übergeben wurde, ist zu entnehmen, dass der alte Standort keine ausreichenden Möglichkeiten zum Umbau und zur Erweiterung mehr bietet.
Die Errichtung des Neubaus wurde entsprechend der vorliegenden Bedarfsermittlung/ dem Raumkonzept in den Brandschutzbedarfsplan aufgenommen. Unter Einhaltung der Vorschriften der gesetzlichen Ordnungsgeber wie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der DIN-Norm 14092, sowie den Vorgaben der Baubeschreibung ist ein neues Feuerwehrhaus incl. aller hierfür erforderlichen Fahr- Geh- und Parkflächen zu planen.
Für einen erforderlichen Neubau konnte nunmehr nördlich der wirksam dargestellten öffentlichen Gemeinbedarfsfläche “Feuerwehr”, unmittelbar angrenzend an den bestehenden Feuerwehrstandort, ein ca. 3500 m² großes Areal als Standortergänzung erworben werden.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für das neu erworbene Areal Flächen für die Landwirtschaft dar. Im Rahmen der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes “Feuerwehrhaus Heide” der Marktstadt Waldbröl ist eine Umwandlung der Flächen für die Landwirtschaft in Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr geplant.
Die 54. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zu diesem Bebauungsplanverfahren.
Eine landesplanerische Abstimmung mit der Bezirksregierung ist vorab erfolgt. Gegen die Änderung des Flächennutzungsplans bestehen keine raumordnerischen Bedenken.
Das Planungsbüro HKS – Stadt – Umwelt - 57072 Siegen hat im Auftrag der Marktstadt Waldbröl den Bebauungsplanentwurf Nr. 117 “Feuerwehrhaus Heide” der Marktstadt Waldbröl erarbeitet.
Darüber hinaus wurde ein “Umweltbericht” als Teil II der Begründung, ein “Landschaftspflegerischer Fachbeitrag” und eine “Artenschutzrechtliche Prüfung” bei dem Planungsbüro HKR – Stephan Müller Landschaftsarchitekten, Waldbröl in Auftrag gegeben. Der “Umweltbericht” sowie der “Landschaftspflegerische Fachbeitrag” befinden sich derzeit in Erarbeitung.
Die “Artenschutzrechtliche Prüfung” liegt zum jetzigen Planungsstand bereits vor und kommt zu dem Ergebnis, dass für die planungsrelevanten und sonstigen national geschützten Tierarten unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen aus artenschutzfachlicher Sicht durch das Planvorhaben keine Verschlechertung des Erhaltungszustands lokaler Populationen zu erwarten ist. Das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 B NatSChG kann unter Berücksichtigung der aufgeführten Maßnahmen ausgeschlossen werden.
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 117 “Feuerwehrhaus Heide” der Marktstadt Waldbröl umfasst folgende Inhalte:
Der Planbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 4.396 m², welche sich auf ca. 3.500 m² Gemeinbedarfsfläche und ca. 896 m² Straßenfläche aufteilen. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Schnörringen, Flur 14, Flurstück 167 sowie Gemarkung Waldbröl, Flur 87, Flurstück 162 tlw. (Hochwalder Straße).
Die verkehrliche Erschließung ist über die vorhandene “Hochwalder Straße” gesichert.
Die Schmutzwasserentsorgung kann durch Anschluss an die vorhandenen Abwasseranlagen des südlich gelegenen Feuerwehrgebäudes, die Beseitigung des Niederschlagwassers durch Anschluss an eine Rigole im östlichen Bereich des Grundstückes erfolgen.
Für die Löschwasserversorgung ist eine Verfügbarkeit von Löschwasser in Höhe von 800 l/min über einen Zeitraum von 2,0 h, welche über vorhandene Hydranten (Umkreis 300 m) entnommen werden können, gesichert.
Die bestehende 10 kv-Freileitung im Bereich der neuen Gemeinbedarfsfläche wird zukünftig verlegt oder unterirdisch eingeplant.
Der Bebauungsplan setzt eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung “Feuerwehr” fest.
In Bezug auf das Maß der baulichen Nutzug ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 vorgesehen.
Die zulässige Höhe baulicher Anlagen ergibt sich aus der in der Planzeichnung festgesetzten maximalen Höhe (Oberkante) baulicher Anlagen (OK max.) in Meter (m) über Normalhöhennull (ü. NHN). Durch die getroffene Höhenfestsetzung kann ein Gebäude mit einer maximalen Höhe von 9 m über dem Bestandsgelände errichtet werden.
Die Bauweise ist als abweichende Bauweise geplant. Die Seitenlängen der Gebäude sind über 50,00 m zulässig.
Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch die Festsetzung von Baugrenzen bestimmt.
An der nördlichen Grenze des Plangebietes ist ein Geh- und Fahrrecht eingeplant, so dass die landwirtschaftlichen Flächen im Westen weiterhin an die “Hochwalder Straße” angeschlossen sind.
An der östlichen Grenze des Plangebietes ist eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern gemäß § 9 (1) Nr. 25 a BauGB vorgesehen. Auf dieser mit “B 1” festgesetzten Fläche ist eine mind. 1-reihige ca. 2,00 m breite und nach ihrer Vollausbildung mindestens 1,80 m hohe Heckenpflanzung aus einheimischen bodenständigen Laubgehölzen anzulegen.
Zudem sind Flachdächer extensiv zu begrünen, sofern dies nicht mit der Errichtung von Photovoltaikanlagen im Konflikt steht.
Die Einzelheiten der Bauleitplanung ist den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.
Beschlussvorschläge: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 117 „Feuerwehrhaus Heide“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit der Abgrenzung im Anlageplan.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den v. g. Bauleitplan.
Im Auftrag
Jan Kiefer
Anlagen:
1. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches (in Allris online verfügbar) 2. Planzeichnung, Stand 18.10.2024 (in Allris online verfügbar) 3. Begründung, Stand 18.10.2024 (in Allris online verfügbar) 4. Fachbeitrag Artenschutz einschl. Artenschutzprüfung Stufe 1 (ASP 1), Stand 12.11.2024 (in Allris online verfügbar) 5. Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) – Gesamtprotokoll, Stand 12.11.2024 (in Allris online verfügbar)
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