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Sachverhalt: Gem. § 80 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat zu beschließen.
Als Tischvorlage werden vorgelegt:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die Haushaltssatzung 2025 mit ihren Anlagen, die Finanzplanung mit dem Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2025 bis 2028 unter Berücksichtigung der Entscheidungen zu den Anträgen der Fraktionen.
In Vertretung
gez. (Anja Brauer) Stadtkämmerin
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