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Vorlage - V/128/2024  

 
 
Betreff: Anlagerichtlinie der Marktstadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lang, PatrikAktenzeichen:V-20
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
13.11.2024 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
27.11.2024 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlagerichtlinie der Marktstadt Waldbröl  

Sachverhalt:
 

Der Runderlass „Kommunale Kapitalanlagen“ des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 11.12.2012 in der Fassung der letzten Änderung vom 30.11.2022 empfiehlt den Kommunen, für die Anlage von längerfristigem Kapital sachgerechte und vertretbare Rahmenbedingungen in eigener Verantwortung und unter Beteiligung ihrer Vertretungskörperschaft zu schaffen. Aus Gründen der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufprozesses bei der Anlage von Kapital wird der Erlass einer örtlichen Anlagerichtlinie empfohlen.

 

Die Kapitalanlagen der Marktstadt Waldbröl erschöpfen sich zum letzten Abschlussstichtag in Guthaben auf Girokonten bei größtenteils institutsgesicherten Banken, in Anteilen am Versorgungsfonds der Rheinischen Versorgungskassen sowie in einer Ausleihung an die städtische Eigengesellschaft (Gesellschafterdarlehen).

Die positiven Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit der vergangenen Haushaltsjahre wurden vorwiegend zur Rückführung von Liquiditätskrediten oder zur Teilfinanzierung von Investitionen verwendet, so dass keine Mittel für weitergehende Kapitalanlagen zur Verfügung standen. Die Haushaltsplanung der Jahre 2024 ff. sieht indes wieder die Aufnahme neuer Liquiditätskredite vor, so dass Finanzmittel allenfalls für kurz- oder mittelfristige Kapitalanlagen zur Verfügung stehen werden.

 

Im Rahmen der überörtlichen Prüfung hat die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) durchaus anerkannt, dass die Marktstadt Waldbröl nur selten Geld anlegt, überwiegend sicherheitsorientiert operiert und riskante Geldanlagen meidet. Die GPA empfiehlt allerdings auch in solchen Fällen, grundlegende strategische Festlegungen zu formulieren, die sich jedoch auf wenige Aspekte beschränken können.

 

Die Marktstadt Waldbröl hat daher die beigefügte Anlagerichtlinie erstellt, um einen schriftlichen Handlungsrahmen für ihr Anlagemanagement zu fixieren.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Marktstadt Waldbröl, die beigefügte „Anlagerichtlinie der Marktstadt Waldbröl“ zu beschließen. / Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die beigefügte „Anlagerichtlinie der Marktstadt Waldbröl“.


 


Anlagen:

 

Anlagerichtlinie der Marktstadt Waldbröl


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlagerichtlinie der Marktstadt Waldbröl (122 KB)