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Vorlage - V/139/2024  

 
 
Betreff: Erlass einer Gewerbesteuerhebesatzsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Anja Brauer
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
13.11.2024 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Rat der Marktstadt Waldbröl
27.11.2024 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_1_Hebesatzsatzung für die Gewerbesteuer_2025  

Sachverhalt:
 

Auf den Beschluss der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Marktstadt Waldbröl vom 09.12.2021 wird Bezug genommen. Zukünftig soll der Hebesatz für die Gewerbesteuer in einer eigenen Satzung geregelt werden.

Der Hintergrund hierfür ist, dass durch die Grundsteuerreform und die Einführung differenzierter Hebesätze künftig insgesamt drei Hebesätze für die Grundsteuer A und B festgelegt werden. Um den Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Übersicht über die jeweiligen Hebesätze der einzelnen Steuerarten zu ermöglichen, sollen die Grundsteuer und die Gewerbesteuer ab 2025 jeweils in einer eigenen Hebesatzsatzung geregelt werden.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 565 v. H.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Marktstadt Waldbröl empfiehlt dem Stadtrat, die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung für die Gewerbesteuer in Höhe von 565 v. H. zu beschließen.

 

In Vertretung

 

gez.

 

(Anja Brauer)

Stadtkämmerin
 


Anlage:  Gewerbesteuerhebesatzsatzung
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_Hebesatzsatzung für die Gewerbesteuer_2025 (83 KB)