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Sachverhalt: Auf den Beschluss der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Marktstadt Waldbröl vom 09.12.2021 wird Bezug genommen. Zukünftig soll der Hebesatz für die Gewerbesteuer in einer eigenen Satzung geregelt werden. Der Hintergrund hierfür ist, dass durch die Grundsteuerreform und die Einführung differenzierter Hebesätze künftig insgesamt drei Hebesätze für die Grundsteuer A und B festgelegt werden. Um den Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Übersicht über die jeweiligen Hebesätze der einzelnen Steuerarten zu ermöglichen, sollen die Grundsteuer und die Gewerbesteuer ab 2025 jeweils in einer eigenen Hebesatzsatzung geregelt werden. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 565 v. H.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Marktstadt Waldbröl empfiehlt dem Stadtrat, die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung für die Gewerbesteuer in Höhe von 565 v. H. zu beschließen.
In Vertretung
gez.
(Anja Brauer) Stadtkämmerin Anlage: Gewerbesteuerhebesatzsatzung
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