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Vorlage - II/146/2024  

 
 
Betreff: 1. Nachtrag zur Satzung der Marktstadt Waldbröl über den Ersatz des Verdienstausfalles, des Auslagenersatzes und der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Marktstadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich II, Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
13.11.2024 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
27.11.2024 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
1. Nachtrag vom 04.11.2024 PDF-Dokument

Sachverhalt:

 

Die Marktstadt Waldbröl unterhält für den Brandschutz und die Hilfeleistung eine Feuerwehr

nach Maßgabe des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG).

 

Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, können anstelle eines Auslagenersatzes nach § 22 Absatz 1 Satz 1 BHKG eine Aufwandsentschädigung von der Gemeinde erhalten.

 

Nach Neufassung des § 4 Aufwandsentschädigung sollen folgende Funktionsträger die nachstehenden Pauschalbeträge monatlich erhalten:

 

Funktion

Pauschalbetrag pro Monat

Leiter/in der Feuerwehr

561 €

Stellv. Leiter/in der Feuerwehr

379 €

Einheitsführer/in Löschzug

224 €

Stellv. Einheitsführer/in Löschzug

168 €

Einheitsführer/in Löschgruppe

112 €

Stellv. Einheitsführer/in Löschgruppe

84 €

Stadtjugendfeuerwehrwart/in

112 €

Stellv. Stadtjugendfeuerwehrwart/in

56 €

 

Es soll zusätzlich ein Budget im Haushaltsplan für eine Aufwandsentschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Waldbröl für die Beteiligung an Einsatz- und Übungsdiensten, Ausbilder/in bei kommunalen Lehrgängen sowie für die Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben, die durch die Leitung der Feuerwehr angeordnet wurden, nach Neufassung des §4 Abs. 4, in Höhe von 30.000 €r das Haushaltsjahr 2025 festgelegt werden.


 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Marktstadt Waldbröl empfiehlt / Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt:

 

  1. Den nachstehenden 1. Nachtrag zur Satzung der Marktstadt Waldbröl über den Ersatz des Verdienstausfalles, des Auslagenersatzes und der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Mitglieder/innen der Freiwilligen Feuerwehr der Marktstadt Waldbröl vom 19.05.2021 zur Neufassung des § 4 Aufwandsentschädigung. Die Neufassung des § 4 tritt am 01.01.2025 in Kraft.

 

  1. Die Bereitstellung eines Jahresbudgets in Höhe von 30.000 €r das Haushaltsjahr 2025 zur Umsetzung des §4 Abs. 4 des v. g. 1. Nachtrages.

 

Im Auftrag

 

 

(Becker)
 


Anlagen:
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Nachtrag vom 04.11.2024 (20 KB) PDF-Dokument (61 KB)