Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Marktstadt Waldbröl unterhält für den Brandschutz und die Hilfeleistung eine Feuerwehr nach Maßgabe des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG).
Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, können anstelle eines Auslagenersatzes nach § 22 Absatz 1 Satz 1 BHKG eine Aufwandsentschädigung von der Gemeinde erhalten.
Nach Neufassung des § 4 Aufwandsentschädigung sollen folgende Funktionsträger die nachstehenden Pauschalbeträge monatlich erhalten:
Es soll zusätzlich ein Budget im Haushaltsplan für eine Aufwandsentschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Waldbröl für die Beteiligung an Einsatz- und Übungsdiensten, Ausbilder/in bei kommunalen Lehrgängen sowie für die Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben, die durch die Leitung der Feuerwehr angeordnet wurden, nach Neufassung des §4 Abs. 4, in Höhe von 30.000 € für das Haushaltsjahr 2025 festgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Marktstadt Waldbröl empfiehlt / Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt:
Im Auftrag
(Becker) Anlagen:
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