Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die Anlieger im Bereich der Ortslage Puhl 4 haben eine bauliche Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung beantragt.
Auf Grundlage der in der Ratssitzung vom 7.12.2022 beschlossenen Bewertungsmatrix zu Anfragen und Umsetzung von baulichen Maßnahmen in 30er-Zonen, hat die Verwaltung den Oberbergischen Kreis beauftragt, eine Geschwindigkeitsmessung durchzuführen. Nach Auswertung der Messergebnisse durch den Oberbergischen Kreis, liegt die ermittelte Geschwindigkeit V 50 bei 32 km/h und liegt somit unterhalb der Aufgreifschelle der Bewertungsmatrix.
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt, keine baulichen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im beantragten Bereich der Ortslage Puhl 4 umzusetzen.
Im Auftrag
Kiefer
Anlagen:
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