Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der vorliegende Satzungsentwurf setzt die nach Inkrafttreten der Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheides aktualisierte Rechtslage um. Weiterhin
wird die Durchführung eines Bürgerentscheides organisatorisch vereinfacht, da
nur noch ein Stimmbezirk für das Gebiet der Stadt Waldbröl mit einem Stimmraum
eingerichtet wird und das benötigte Personal aus dem Kreis der städtischen
Bediensteten herangezogen wird. Auf die hierdurch erzielte Einsparung wird
hingewiesen. Beschlussvorschlag: Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt die als
Anlage beigefügte Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden. |
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