Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Der vorliegende Satzungsentwurf setzt die nach Inkrafttreten der Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheides aktualisierte Rechtslage um.
Weiterhin wird die Durchführung eines Bürgerentscheides organisatorisch vereinfacht, da nur noch ein Stimmbezirk für das Gebiet der Stadt Waldbröl mit einem Stimmraum eingerichtet wird und das benötigte Personal aus dem Kreis der städtischen Bediensteten herangezogen wird. Auf die hierdurch erzielte Einsparung wird hingewiesen. Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden. |
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