Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 08.03.2006 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 beschlossen und in § 4 der Haushaltssatzung den Höchstbetrag der Kassenkredite auf 15 Mio. € festgesetzt.
Im Wesentlichen durch die Finanzierung der Altfehlbeträge über den Kassenkredit hat sich der durchschnittliche Kassenkredit, jeweils zum Monatsende festgestellt, von 7,5 Mio. € in 2004 über 8,6 Mio. € in 2005 auf mittlerweile 11 Mio. € in 2006 erhöht.
Der Kassenkredit zu Ende August 2006 lag bei 13 Mio. €, der Tagesabschluss vom 04.09.2006 wies 14,4 Mio. € aus.
Die in der Haushaltssatzung festgelegte Kassenkreditobergrenze von 15 Mio. € droht überschritten zu werden. Um rechtzeitig mit der Kommunalaufsicht und der Hausbank die notwendigen Abstimmungen herbeizuführen, ist eine Erhöhung der bestehenden Kassenkreditobergrenze vorsorglich erforderlich, obwohl die Kassenkreditstände am Monatsende sowohl in 2004 als auch in 2005 ab September rückläufig waren, also jeweils im August der Höchststand festzustellen war.
Neben der stetig gestiegenen Summe der Altfehlbeträge, die über den Kassenkredit zu finanzieren sind, ist der wachsende Kassenkreditbedarf auch zurückzuführen auf den abschmelzenden positiven Istsaldo des Vermögenshaushaltes um 858.000 € von Beginn des Jahres an.
Weiterhin ist die Belastung des Kassenkredits durch die Werke zu beachten, die seit Beginn des Jahres 2006 bis Ende August 2006 ca. 1,3 Mio. € ausmacht.
Die Höhe des Kassenkredites wird sich durch Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Investitionen des Vermögenshaushaltes und im Wesentlichen des Abwasserwerkes in der Zukunft nach unten entwickeln.
Die rechtzeitige Anhebung der Obergrenze ist dennoch angebracht.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den 1. Nachtrag zur Haushaltssatzung der Stadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2006 in der als Anlage beigefügten Fassung. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |