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Sachverhalt:
Herr Dipl.-Ing. Architekt Karlfried Huland hat für die Evangelische Kirchengemeinde Waldbröl am 17.10.2005 die Ausweisung von Bauland östlich des Bitzenweges „Auf dem Rosbacher Berg“ beantragt. Es handelt sich um eine im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl dargestellte Fläche für Wald, überwiegend Fichtenbestand.
Die Baulandausweisung wurde mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW – Forstamt Waldbröl – sowie der Bezirksregierung Köln – Dezernat 62 – abgestimmt. Die Umwandlung der Waldfläche in Bauland fand die Zustimmung der Fachbehörden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen des Rates der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 15.05.2006 das Grundstück besichtigt und dem Stadtrat einstimmig die Einleitung der erforderlichen Bauleitplanung empfohlen.
Im Bereich des Siedlungsschwerpunktes Waldbröl besteht aktueller Bedarf an Wohnbauflächen. Die in den letzten Jahren in den südlichen Wohnbereichen des Hauptortes Waldbröl entwickelten Baugebiete sind bereits überwiegend baulich ausgenutzt. Durch die vorliegende kleinteilige Planung können maximal 12 Baugrundstücke eingeplant werden. Damit wird die städtebauliche Zielvorgabe der Stadt Waldbröl für die maßvolle Ergänzung der vorhandenen Wohnbebauung im südlichen Bereich Waldbröls entlang des vorhandenen Wohngebietes bzw. der vorhandenen Erschließungsstraße „Bitzenweg“ beachtet. Die bereits einseitig vorhandene Bebauung kann städtebaulich sinnvoll ergänzt werden. Die vorhandene Infrastruktur (z.B. Spielplatz) ist tragfähig.
Um das Einfügen der zukünftigen Wohnbauvorhaben in das im Westen angrenzende Wohngebiet sicherzustellen, soll im Bebauungsplan Nr. 26 ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer eingeschossigen Bauweise und einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 als Obergrenze festgesetzt werden. Die Mindestgröße der Baugrundstücke wird auf 600 m² festgelegt.
Die Straßenverkehrsfläche des Bitzenweges wird auf 7,50 m verbreitert.
Der Ausgleich für die Eingriffe im Plangebiet kann hier auch vollständig vorgenommen werden. Dies geschieht in erster Linie durch den geplanten ökologischen Waldumbau.
Die Einzelheiten der Planung sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Waldbröl-Bitzenweg sowie des Bebauungsplanes Nr. 26 – Waldbröl-Bitzenweg – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die v.g. Bauleitpläne. |
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