Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Schlussbericht
über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 (allgemeiner Teil) Die Prüfung der Rechnung mit allen Unterlagen nach § 101 GO NW ist Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses. Das Ergebnis der Prüfungen des Rechnungsprüfungsausschusses im Jahre 2006, bezogen auf das Rechnungsjahr 2005, ist nach § 101 Abs. 3 GO NW in einem Schlussbericht zusammenzufassen und in einen allgemeinen und einen gesonderten Berichtsband zu gliedern. Der
nach der Gemeindeordnung vorgeschriebene gesonderte Berichtsband liegt in Form
der vom Rechnungsprüfungsausschuss in mehreren Sitzungen erarbeiteten
Prüfungsfeststellungen beim Haupt- und Personalamt vor und wurde allen
Stadtverordneten über die Niederschriften des Rechnungsprüfungsausschusses
termingerecht zur Kenntnis gebracht. Diesem
allgemeinen Schlussbericht liegen zugrunde: -
das
gemäß § 93 GO NW am 20.03.2006 vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom
Bürgermeister festgestellte Ergebnis der Jahresrechnung 2005; -
die
vom Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Waldbröl am 05.04.2006,
30.05.2006, 15.08.2006 und 04.12.2006 vorgenommenen Prüfungen; -
die
Berichte über die vorliegenden Prüfungen ·
der
freiwilligen Ausgaben, ·
der
Baumaßnahme Ausbau und Kanalbaumaßnahmen Brölbahnstraße, Kreisverkehr,
Hardenberg- und Schenkendorfstraße, ·
der
Straßensanierung Bahnhofstraße, ·
der
Beschaffungen im Bauhof, (soweit beraten) ·
der
Ausgaben der JUBS (soweit beraten) ·
der
Baumaßnahme: Dachsanierung Sporthalle (soweit beraten) und die von der Verwaltung abgegebenen Erläuterungen und Stellungnahmen zu den einzelnen Prüfungsfeststellungen. Die
Ergebnisse des Haushaltsjahres 2005 sind diesem allgemeinen Bericht als Anlage
beigefügt; die Einzelfeststellungen sind dem gesonderten Berichtsband in Form
von Prüfungsberichten, Stellungnahmen der Verwaltung und den Niederschriften
über die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses zu entnehmen. Es
wird festgestellt, dass Einwohner und Abgabepflichtige nach öffentlichem
Hinweis zur Einsichtnahme in den allgemeinen Berichtsband berechtigt sind.
Angelegenheiten, die der vertraulichen Behandlung bedürfen, sind in dem
gesonderten Berichtsband darzustellen. Welche
Berichtsteile vertraulich zu behandeln sind, wird der
Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 3 Satz 4 GO NW im Bedarfsfall
entscheiden. Nach
Prüfung der Jahresrechnung 2005 kann gemäß § 101 GO NW festgestellt werden,
dass -
der
Haushaltsplan eingehalten ist, -
die
einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet
und belegt sind, -
bei
den Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren ist, -
die
Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der Schulden
eingehalten sind. Im
Einzelnen wird auf das Ergebnis der Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses
im Jahre 2006, auf die vorliegenden Prüfungsaufträge und –berichte und
die dazu ergangenen Stellungnahmen der Verwaltung Bezug genommen. Sofern
Prüfbemerkungen und Prüfungsaufträge noch nicht abgeschlossen sind,
insbesondere die Prüffeststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt, wird deren
Erledigung vom Rechnungsprüfungsausschuss überwacht und dem Rat der Stadt
Waldbröl über die Niederschriften zur Kenntnis gegeben. Beschlussvorschlag: Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Waldbröl den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses für das Rechnungsjahr 2005 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und das im
Schlussbericht aufgeführte, vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Ergebnis
der Jahresrechnung 2005 zu beschließen sowie -
dem
Bürgermeister gemäß § 94 GO NW die bestimmungsgemäße Entlastung für das
Rechnungsjahr 2005 zu erteilen. Im
Auftrag ( M a n n
s ) |
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