Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 (allgemeiner Teil)
Die Prüfung der Rechnung mit allen Unterlagen nach § 101 GO NW ist Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses. Das Ergebnis der Prüfungen des Rechnungsprüfungsausschusses im Jahre 2006, bezogen auf das Rechnungsjahr 2005, ist nach § 101 Abs. 3 GO NW in einem Schlussbericht zusammenzufassen und in einen allgemeinen und einen gesonderten Berichtsband zu gliedern.
Der nach der Gemeindeordnung vorgeschriebene gesonderte Berichtsband liegt in Form der vom Rechnungsprüfungsausschuss in mehreren Sitzungen erarbeiteten Prüfungsfeststellungen beim Haupt- und Personalamt vor und wurde allen Stadtverordneten über die Niederschriften des Rechnungsprüfungsausschusses termingerecht zur Kenntnis gebracht.
Diesem allgemeinen Schlussbericht liegen zugrunde:
- das gemäß § 93 GO NW am 20.03.2006 vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister festgestellte Ergebnis der Jahresrechnung 2005;
- die vom Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Waldbröl am 05.04.2006, 30.05.2006, 15.08.2006 und 04.12.2006 vorgenommenen Prüfungen;
- die Berichte über die vorliegenden Prüfungen
und die von der Verwaltung abgegebenen Erläuterungen und Stellungnahmen zu den einzelnen Prüfungsfeststellungen.
Die Ergebnisse des Haushaltsjahres 2005 sind diesem allgemeinen Bericht als Anlage beigefügt; die Einzelfeststellungen sind dem gesonderten Berichtsband in Form von Prüfungsberichten, Stellungnahmen der Verwaltung und den Niederschriften über die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses zu entnehmen.
Es wird festgestellt, dass Einwohner und Abgabepflichtige nach öffentlichem Hinweis zur Einsichtnahme in den allgemeinen Berichtsband berechtigt sind. Angelegenheiten, die der vertraulichen Behandlung bedürfen, sind in dem gesonderten Berichtsband darzustellen.
Welche Berichtsteile vertraulich zu behandeln sind, wird der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 3 Satz 4 GO NW im Bedarfsfall entscheiden.
Nach Prüfung der Jahresrechnung 2005 kann gemäß § 101 GO NW festgestellt werden, dass
- der Haushaltsplan eingehalten ist, - die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt sind, - bei den Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren ist, - die Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der Schulden eingehalten sind.
Im Einzelnen wird auf das Ergebnis der Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses im Jahre 2006, auf die vorliegenden Prüfungsaufträge und –berichte und die dazu ergangenen Stellungnahmen der Verwaltung Bezug genommen.
Sofern Prüfbemerkungen und Prüfungsaufträge noch nicht abgeschlossen sind, insbesondere die Prüffeststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt, wird deren Erledigung vom Rechnungsprüfungsausschuss überwacht und dem Rat der Stadt Waldbröl über die Niederschriften zur Kenntnis gegeben.
Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Waldbröl den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses für das Rechnungsjahr 2005 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und
das im Schlussbericht aufgeführte, vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Ergebnis der Jahresrechnung 2005 zu beschließen
sowie
- dem Bürgermeister gemäß § 94 GO NW die bestimmungsgemäße Entlastung für das Rechnungsjahr 2005 zu erteilen.
Im Auftrag
( M a n n s ) |
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