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Vorlage - 81/383/2006  

 
 
Betreff: Antrag der Anwohner des Ferienhausgebietes Helten vom 14.10.2006 zur Beratung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Jaspert
Federführend:Fachbereich IV, Abwasserbeseitigung   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss1 Vorberatung
07.12.2006 
Sitzung des Betriebsausschusses zurückgestellt   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der von einzelnen Anwohnern des Ferienhausgebietes eingereichte Antrag wurde vom Rat der Stadt Waldbröl am 25.10.2006 an den Betriebsausschuss zur weiteren Prüfung und Entscheidungsfindung weitergereicht.

 

Der Antrag ist in insgesamt 3 Antragspositionen aufgegliedert und stellt vordringlich unter Position a) darauf ab, die geplante und noch im Abwasserbeseitigungskonzept auszuweisende Kanalisation des Ferienhausgebietes ‚Wilhelm-Pampus-Höhe’ mittels abflussloser Gruben aufzugeben und anstelle dessen einen öffentlichen Rohrleitungskanal mit Anschluss an den innerhalb der Ortslage Helten geplanten Kanal zu verlegen.

 

Alternativ dazu wird angeboten, den Rohrkanal fachlich angemessen in Eigenverantwortung der Anwohner ausführen zu lassen.

 

Unter Position b) wird ebenfalls alternativ zu den geplanten ‚abflusslosen Gruben’ die Zulassung und Genehmigung ‚geschlossener, biologischer Kleinkläranlagen’ beantragt.

 

Mit Position c) wird beantragt, dass für alle Waldbröler Bürger, die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind (Rohrkanal und abflusslose Gruben) die gleichen Gebühren für Frisch- und Abwasser erhoben werden (Einheitsgebühr entsprechend einem Wasserpreis). Darüber hinaus wird beantragt, dass die Entsorgungskosten für die abflusslosen Gruben aus dem Abfuhraufwand (Abfuhrmenge) und nicht nach dem Frischwasserverbrauch ermittelt werden.  Hierzu sollen die tatsächlich anfallenden Kosten aus der Abwasserentsorgung für die abflusslosen Gruben mittels Nachweis aufgezeigt werden.

 

 

Zur Vorbesprechung ist ein Abstimmungstermin am Freitag, den 01.12.2006 mit den Anwohnern, der Verwaltung und den beteiligten Fachplanern vorgesehen.

 

Grundsätzlich wurde die Entscheidung für die ‚abflusslose Grube’ innerhalb der Wochenendhausgebiete aus Wirtschaftlichkeitserwägungen heraus getroffen (siehe hierzu Betriebsausschusssitzung vom 28.09.2006, TOP 19). Der ‚Kanal auf Rädern’ stellt eine alternative und zulässige Form des Rohrkanals dar, sofern entsprechende Randbedingungen nachgewiesen und eingehalten werden können. Im Ergebnis der geführten Abstimmungen mit den zuständigen Genehmigungsbehörden wurde dies dem Abwasserbetrieb der Stadt Waldbröl gegenüber bestätigt. Die Umstellung der Entwässerungsform auf den ‚Kanal auf Rädern’ ist zulässig. Eine Entsorgung des anfallenden Abwassers verbleibt in der Verantwortung der Stadt bzw. Kommune.

 

Gemäß dem Erlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 06.12.1994 können geschlossene Gruben auch dann als Dauerlösung vorgesehen werden, wenn sie auf Dauer wirtschaftlicher als ein Anschluss an die Kanalisation oder die Behandlung des Abwassers in einer Kleinkläranlage sind.

 

Kleinkläranlagen sind aufgrund des Ferienhausgebietscharakters nicht genehmigungsfähig. Die Wirtschaftlichkeit wurde auf Grundlage der tatsächlichen Wasserverbräuche, bezogen auf die Gesamtheit der vorhandenen, bebauten Grundstücke zugunsten der ‚abflusslosen Gruben’ nachgewiesen. Dies wird nachfolgend auf Basis der aufgestellten Kostenvergleichrechnungen nach LAWA nochmals erläutert und aufgezeigt.   

 

Einer Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht im Sinne des § 53.4 LWG und Übertragung dieser auf den jeweiligen Nutzungsberechtigten (Grundstückseigentümer) konnte von Seiten der Genehmigungsbehörden nicht zugestimmt werden. Dies bedeutet, dass die Stadt bzw. Kommune Ihrer hoheitlichen Abwasserentsorgungspflicht nachkommen muss. Bei der Festlegung der Entwässerungsform hat Sie jedoch Entscheidungsmöglichkeiten und kann mit Ausweisung dieser im ABK das jeweilige Entwässerungsverfahren festlegen.

 

 

Ergebnisse zum Kostenvergleich zwischen Kanal, Kleinkläranlage und abflussloser Grube

 

Grundlage sind Kostenvergleichsrechnungen nach LAWA entspr. den nachfolgenden 5 Einzeltabellen. Hierin sind die sog. Projektkostenbarwerte nach den gültigen  LAWA – Richtlinien für die verschiedenen Entwässerungsformen, bezogen auf einen Betrachtungszeitraum von 60 Jahren gerechnet (Ausnahme Tabelle 5, Betrachtungszeitraum 15 Jahre).

 

Die Einnahmen aus Beiträgen werden hierbei nicht berücksichtigt, da diese der Finanzierung dienen, es werden jedoch alle tatsächlich anfallenden Gesamtbaukosten erfasst und gegenübergestellt.

 

Tabelle 2 zeigt die Zusammenfassung der Ergebnisse bezogen auf die Gesamtbetrachtung, d.h. bezogen auf den lt. der Statistik des Wasserbetriebes tatsächlichen Gesamt – Wasserverbrauch im WoHsGeb. - Helten (Summe 1050 m3 in 2005). Hier liegt der Projektkostenbarwert für abflusslose Gruben bei 558.665 €, für den Kanal bei 725.936 €, bezogen auf 60 Jahre.

 

Der Wasserverbrauch, der zu gleich hohen Kosten wie die Nutzung eines Rohrkanals führt, liegt rechnerisch bei insgesamt 1482 m3 per anno (ausgehend von 14 EUR/m3) bzw. 1659 m3 per anno (ausgehend von 12,50 EUR/m3). D.h. erst mit Erhöhung der Wasserverbräuche auf rd. 141 % bzw. 158 % ergibt sich ein Kostengleichstand im Vergleich zum Rohrkanal.  

 

Bezogen auf einen  Betrachtungszeitraum von 60 Jahren ist somit die Entsorgung über dichte Gruben die gesamtwirtschaftlich günstigste Lösung für das Wochenendhausgebiet Helten. Der Kostenvorteil erlischt erst bei einer Erhöhung des Verbrauchs von jetzt 1050 m³ auf 1482 m³ per anno bei 14 EUR/m3 bzw. auf 1659 m³ bei 12,50 EUR/m3.

 

In Tabelle 3 und 4 werden Einzelkosten je Grundstück betrachtet und gegenüber gestellt.

 

Zugrunde gelegt wird ein Verbrauch von 60 m3/a und Grundstück. Der Kanal kostet 17723 EUR in 60 a pro Grundstück. Die Gruben 28309 EUR (14 EUR/m3) bzw. 25818 EUR (12,50 EUR/m3) (siehe Tabelle 4).

 

Bei einem Wasserverbrauch von 37 m3/a je Grundstück und Verbrauchsgebühren von 12,50 EUR/m3 kosten die Gruben 17861 EUR.

 

Der Verbrauch von 37 m3 pro Jahr je Grundstück ist also der Grenzwert, ab dem sich die Kosten zugunsten des Kanals rechnerisch ergeben (gerechnet auf einen Betrachtungszeitraum von 60 Jahren).

 

In Tabelle 5 sind Kosten abgebildet bezogen auf einen Betrachtungszeitraum von nur 15 Jahren und einem Verbrauch je Grundstück und Jahr in Höhe von 60 m3. Hier liegt der Rohrkanal bei einem Projektkostenbarwert von 12751 EUR, die Gruben bei 13612 EUR (14 EUR/m3) bzw. 12538 EUR/m3 (12,50 EUR/m3).

 

Bei gleichem Betrachtungszeitraum stellt sich bei einem mittleren Verbrauch von 35 m³/Jahr je Grundstück auch für den einzelnen Anlieger die dichte Grube mit leichtem Kostenvorteil dar (Grenze 37 m³). Bei den ‚Vielverbrauchern’ im Bereich von 60 m³ ist die Kostensituation auf Dauer ungünstiger. Der Kostenvorteil zugunsten des Kanalanschlusses tritt hier nach ca. 15 Jahren ein.

 

 

Unter Berücksichtigung der Beitragssituation ergäben sich folgende Fallbeispielfälle:

 

-        Beispielgrundstücksgröße 800 m2

-        Höhe Anschlussbeitrag 4,48 EUR/m2

-        Verbrauch 35 m3/Grundstück bzw. 60 m3/Grundstück bzw. 140 m3/Grundstück

                   (4 Personen a 35 m3/a)

 

 

Kosten Rohrkanal:

 

- Einmaliger Anschlussbeitrag:                                                    3584 EUR

- Bau der Anlage:                                                          8980 EUR

- Betriebskosten, jährlich:                                                           (315,9 EUR/a)

- Betriebskosten, 15 Jahre:                                                         4738,50 EUR

 

                                               Gesamtkosten in 15 a:     17302,50 EUR

 

 

 

Gruben (Gebühr 14 EUR/m3)

 

Kosten Grube, (35 m3/a, 14 EUR/m3):

 

- Einmaliger Anschlussbeitrag:                                        0 EUR

- Bau der Anlage:                                                          3584 EUR (zufällig wie Anschlussbeitrag)

- Betriebskosten, jährlich (14 EUR/m3):                          (490 EUR/a)

- Betriebskosten, 15 Jahre:                                             7350 EUR

 

                                               Gesamtkosten in 15 a:     10934,00 EUR

 

 

Kosten Grube, (60 m3/a, 14 EUR/m3):

 

- Einmaliger Anschlussbeitrag:                                        0 EUR

- Bau der Anlage:                                                          3584 EUR

- Betriebskosten, jährlich (14 EUR/m3):                          (840 EUR/a)

- Betriebskosten, 15 Jahre:                                             12600 EUR

 

                                               Gesamtkosten in 15 a:     16184,00 EUR

 

 

Kosten Grube, (140 m3/a, 14 EUR/m3):

 

- Einmaliger Anschlussbeitrag:                                        0 EUR

- Bau der Anlage:                                                          3584 EUR

- Betriebskosten, jährlich (14 EUR/m3):                          (1960 EUR/a)

- Betriebskosten, 15 Jahre:                                             29400 EUR

 

                                               Gesamtkosten in 15 a:     32984,00 EUR

 

 

Gruben (Gebühr 12,50 EUR/m3)

 

Kosten Grube, (35 m3/a, 12,50 EUR/m3):

 

- Einmaliger Anschlussbeitrag:                                        0 EUR

- Bau der Anlage:                                                          3584 EUR

- Betriebskosten, jährlich (12,50 EUR/m3):                     (437,50 EUR/a)

- Betriebskosten, 15 Jahre:                                             6562,50 EUR

 

                                               Gesamtkosten in 15 a:     10146,50 EUR

 

Kosten Grube, (60 m3/a, 12,50 EUR/m3):

 

- Einmaliger Anschlussbeitrag:                                        0 EUR

- Bau der Anlage:                                                          3584 EUR

- Betriebskosten, jährlich (12,50 EUR/m3):                     (750 EUR/a)

- Betriebskosten, 15 Jahre:                                             1250 EUR

 

                                               Gesamtkosten in 15 a:     14834,00 EUR

 

 

Kosten Grube, (140 m3/a, 12,50 EUR/m3):

 

- Einmaliger Anschlussbeitrag:                                        0 EUR

- Bau der Anlage:                                                          3584 EUR

- Betriebskosten, jährlich (12,50 EUR/m3):                     (1750 EUR/a)

- Betriebskosten, 15 Jahre:                                             26250 EUR

 

                                               Gesamtkosten in 15 a:     29834,00 EUR

 

 

 

Resümee zur Antragswertung:

 

1.)    Abflusslose Gruben sind im wirtschaftlichen Vergleich mit alternativen Entwässerungsmöglichkeiten eine sowohl für Ferienhausnutzer als auch für die Kommune wirtschaftliche und dauerhaft zulässige Entwässerungsform.

 

2.)    Die Herstellung einer Kanalisation durch Dritte (Eigentümer) ist unter Voraussetzung der Erfüllung eines zwischen dem Dritten und der Stadt / Kommune aufzustellenden Erschließungsvertrages grundsätzlich möglich.

 

3.)    Eine Abwasserbehandlung über geschlossene, biologische Kleinkläranlagen ist grundsätzlich und unter Berücksichtigung der Situation innerhalb eines Ferienhausgebietes   im Besonderen wasserrechtlich nicht zulässig.

 

4.)    Die Einführung einer Einheitsgebühr bezogen auf alle Gebührenarten für den Frischwasserbezug und die Abwasserentsorgung ist nicht verursachergerecht.  Insgesamt sind 8 verschiedene Gebührenarten und deren Kostenhöhe einschl. einer Verbrauchsgebühr für Frischwasser und die Abwasserentsorgung über abflusslose Gruben satzungsrechtlich festgelegt. 

 

5.)    Die Festlegung der jeweiligen Gebührenhöhe erfolgt in öffentlicher Sitzung. Kosten- und Kalkulationsnachweise werden dem Fachausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung angezeigt und vorgelegt.

 

Im Ergebnis der Antragsprüfung zu Antragsposition a) wird seitens des Wasser- und Abwasserbetriebes der Stadt Waldbröl empfohlen, für das Wochenendhausgebiet in Helten  ‚Wilhelm-Pampus-Höhe’, wie bereits in der Sitzung am 28.09.2006 dargestellt, eine öffentliche Abwasserentsorgung durch den so genannten ‚Kanal auf Rädern’ (abflusslose Gruben) zu veranlassen.

 

Die Herstellung einer Kanalisation kann hiervon unabhängig durch Dritte bzw. die Eigentümer und Bewohner der Grundstücke des Ferienhausgebietes in Helten, auf Grundlage eines Erschließungsvertrages im Sinne des § 124 BauGB vorgenommen werden. In diesem Falle übernimmt die Stadt nach der Her- bzw. Fertigstellung dieser Kanalisation die laufende Betriebsunterhaltung.

 

Die übrigen Inhalte der Antragsposition zu b) und c) werden nicht weitergehend behandelt und abgelehnt.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt, der Rat beschließt das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Waldbröl in der 6. Fortschreibung für den Zeitraum 2006 bis 2012 mittels Deckblattverfahren zu aktualisieren und den Genehmigungsbehörden zur Genehmigung vorzulegen.

 

Das ABK ist im Hinblick auf die Entwässerungssituation bezogen auf die Wochenendhausgebiete in Helten (Wilhelm-Pampus-Höhe), Krahwinkel (Kornhahn) und Happach anzupassen. Ein öffentlicher Kanal wird von Seiten der Stadt Waldbröl in den genannten Gebieten mittels Betrieb und Unterhaltung von abflusslosen Gruben errichtet (Kanal auf Rädern). Eine Kanalisation kann unabhängig hiervon innerhalb dieser Gebiete auf Antrag durch Dritte auf der Grundlage eines von der Stadt Waldbröl und dem Dritten zu unterzeichnenden Erschließungsvertrages gem. § 124 BauGB errichtet werden.