Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
von einzelnen Anwohnern des Ferienhausgebietes eingereichte Antrag wurde vom
Rat der Stadt Waldbröl am 25.10.2006 an den Betriebsausschuss zur weiteren
Prüfung und Entscheidungsfindung weitergereicht. Der
Antrag ist in insgesamt 3 Antragspositionen aufgegliedert und stellt
vordringlich unter Position a) darauf ab, die geplante und noch im Abwasserbeseitigungskonzept
auszuweisende Kanalisation des Ferienhausgebietes
‚Wilhelm-Pampus-Höhe’ mittels abflussloser Gruben aufzugeben und
anstelle dessen einen öffentlichen Rohrleitungskanal mit Anschluss an den
innerhalb der Ortslage Helten geplanten Kanal zu verlegen. Alternativ
dazu wird angeboten, den Rohrkanal fachlich angemessen in Eigenverantwortung
der Anwohner ausführen zu lassen. Unter
Position b) wird ebenfalls alternativ zu den geplanten ‚abflusslosen
Gruben’ die Zulassung und Genehmigung ‚geschlossener,
biologischer Kleinkläranlagen’ beantragt. Mit
Position c) wird beantragt, dass für alle Waldbröler Bürger, die an das
öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind (Rohrkanal und abflusslose Gruben) die
gleichen Gebühren für Frisch- und Abwasser erhoben werden (Einheitsgebühr
entsprechend einem Wasserpreis). Darüber hinaus wird beantragt, dass die
Entsorgungskosten für die abflusslosen Gruben aus dem Abfuhraufwand
(Abfuhrmenge) und nicht nach dem Frischwasserverbrauch ermittelt werden. Hierzu sollen die tatsächlich anfallenden
Kosten aus der Abwasserentsorgung für die abflusslosen Gruben mittels Nachweis
aufgezeigt werden. Zur
Vorbesprechung ist ein Abstimmungstermin am Freitag, den 01.12.2006 mit den
Anwohnern, der Verwaltung und den beteiligten Fachplanern vorgesehen. Grundsätzlich
wurde die Entscheidung für die ‚abflusslose Grube’ innerhalb der
Wochenendhausgebiete aus Wirtschaftlichkeitserwägungen heraus getroffen (siehe
hierzu Betriebsausschusssitzung vom 28.09.2006, TOP 19). Der ‚Kanal auf
Rädern’ stellt eine alternative und zulässige Form des Rohrkanals dar,
sofern entsprechende Randbedingungen nachgewiesen und eingehalten werden
können. Im Ergebnis der geführten Abstimmungen mit den zuständigen
Genehmigungsbehörden wurde dies dem Abwasserbetrieb der Stadt Waldbröl
gegenüber bestätigt. Die Umstellung der Entwässerungsform auf den ‚Kanal
auf Rädern’ ist zulässig. Eine Entsorgung des anfallenden Abwassers
verbleibt in der Verantwortung der Stadt bzw. Kommune. Gemäß
dem Erlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom
06.12.1994 können geschlossene Gruben auch dann als Dauerlösung vorgesehen
werden, wenn sie auf Dauer wirtschaftlicher als ein Anschluss an die
Kanalisation oder die Behandlung des Abwassers in einer Kleinkläranlage sind. Kleinkläranlagen
sind aufgrund des Ferienhausgebietscharakters nicht genehmigungsfähig. Die
Wirtschaftlichkeit wurde auf Grundlage der tatsächlichen Wasserverbräuche,
bezogen auf die Gesamtheit der vorhandenen, bebauten Grundstücke zugunsten der
‚abflusslosen Gruben’ nachgewiesen. Dies wird nachfolgend auf Basis
der aufgestellten Kostenvergleichrechnungen nach LAWA nochmals erläutert und
aufgezeigt. Einer
Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht im Sinne des § 53.4 LWG und
Übertragung dieser auf den jeweiligen Nutzungsberechtigten
(Grundstückseigentümer) konnte von Seiten der Genehmigungsbehörden nicht
zugestimmt werden. Dies bedeutet, dass die Stadt bzw. Kommune Ihrer
hoheitlichen Abwasserentsorgungspflicht nachkommen muss. Bei der Festlegung der
Entwässerungsform hat Sie jedoch Entscheidungsmöglichkeiten und kann mit
Ausweisung dieser im ABK das jeweilige Entwässerungsverfahren festlegen. Ergebnisse zum Kostenvergleich zwischen Kanal, Kleinkläranlage und
abflussloser Grube Grundlage
sind Kostenvergleichsrechnungen nach LAWA entspr. den nachfolgenden 5
Einzeltabellen. Hierin sind die sog. Projektkostenbarwerte nach den gültigen
LAWA – Richtlinien für die verschiedenen Entwässerungsformen,
bezogen auf einen Betrachtungszeitraum von 60 Jahren gerechnet (Ausnahme
Tabelle 5, Betrachtungszeitraum 15 Jahre). Die
Einnahmen aus Beiträgen werden hierbei nicht berücksichtigt, da diese der
Finanzierung dienen, es werden jedoch alle tatsächlich anfallenden
Gesamtbaukosten erfasst und gegenübergestellt. Tabelle
2 zeigt die Zusammenfassung der Ergebnisse bezogen auf die Gesamtbetrachtung,
d.h. bezogen auf den lt. der Statistik des Wasserbetriebes tatsächlichen Gesamt
– Wasserverbrauch im WoHsGeb. - Helten (Summe 1050 m3 in 2005). Hier
liegt der Projektkostenbarwert für abflusslose Gruben bei 558.665 €, für
den Kanal bei 725.936 €, bezogen auf 60 Jahre. Der
Wasserverbrauch, der zu gleich hohen Kosten wie die Nutzung eines Rohrkanals
führt, liegt rechnerisch bei insgesamt 1482 m3 per anno (ausgehend von 14
EUR/m3) bzw. 1659 m3 per anno (ausgehend von 12,50 EUR/m3). D.h. erst mit
Erhöhung der Wasserverbräuche auf rd. 141 % bzw. 158 % ergibt sich ein
Kostengleichstand im Vergleich zum Rohrkanal. Bezogen
auf einen Betrachtungszeitraum von 60 Jahren ist somit die Entsorgung
über dichte Gruben die gesamtwirtschaftlich günstigste Lösung für das
Wochenendhausgebiet Helten. Der Kostenvorteil erlischt erst bei einer
Erhöhung des Verbrauchs von jetzt 1050 m³ auf 1482 m³ per anno bei 14 EUR/m3
bzw. auf 1659 m³ bei 12,50 EUR/m3. In
Tabelle 3 und 4 werden Einzelkosten je Grundstück betrachtet und gegenüber
gestellt. Zugrunde
gelegt wird ein Verbrauch von 60 m3/a und Grundstück. Der Kanal kostet 17723
EUR in 60 a pro Grundstück. Die Gruben 28309 EUR (14 EUR/m3) bzw. 25818 EUR
(12,50 EUR/m3) (siehe Tabelle 4). Bei
einem Wasserverbrauch von 37 m3/a je Grundstück und Verbrauchsgebühren von
12,50 EUR/m3 kosten die Gruben 17861 EUR. Der
Verbrauch von 37 m3 pro Jahr je Grundstück ist also der Grenzwert, ab dem sich
die Kosten zugunsten des Kanals rechnerisch ergeben (gerechnet auf einen
Betrachtungszeitraum von 60 Jahren). In
Tabelle 5 sind Kosten abgebildet bezogen auf einen Betrachtungszeitraum von
nur 15 Jahren und einem Verbrauch je Grundstück und Jahr in Höhe von 60
m3. Hier liegt der Rohrkanal bei einem Projektkostenbarwert von 12751 EUR,
die Gruben bei 13612 EUR (14 EUR/m3) bzw. 12538 EUR/m3 (12,50 EUR/m3). Bei
gleichem Betrachtungszeitraum stellt sich bei einem mittleren
Verbrauch von 35 m³/Jahr je Grundstück auch für den einzelnen Anlieger die
dichte Grube mit leichtem Kostenvorteil dar (Grenze 37 m³). Bei den ‚Vielverbrauchern’
im Bereich von 60 m³ ist die Kostensituation auf Dauer ungünstiger. Der
Kostenvorteil zugunsten des Kanalanschlusses tritt hier nach ca. 15 Jahren ein. Unter Berücksichtigung der
Beitragssituation ergäben sich folgende Fallbeispielfälle: -
Beispielgrundstücksgröße 800 m2 - Höhe
Anschlussbeitrag 4,48 EUR/m2 - Verbrauch
35 m3/Grundstück bzw. 60 m3/Grundstück bzw. 140 m3/Grundstück (4 Personen a 35 m3/a) Kosten Rohrkanal: - Einmaliger
Anschlussbeitrag:
3584 EUR - Bau der
Anlage:
8980 EUR - Betriebskosten,
jährlich:
(315,9 EUR/a) - Betriebskosten, 15
Jahre: 4738,50 EUR
Gesamtkosten in 15 a: 17302,50
EUR Gruben (Gebühr 14
EUR/m3) Kosten Grube, (35 m3/a,
14 EUR/m3): - Einmaliger
Anschlussbeitrag:
0 EUR - Bau der
Anlage:
3584 EUR (zufällig wie Anschlussbeitrag) - Betriebskosten, jährlich
(14 EUR/m3):
(490 EUR/a) - Betriebskosten, 15
Jahre:
7350 EUR
Gesamtkosten in 15 a: 10934,00
EUR Kosten Grube, (60 m3/a,
14 EUR/m3): - Einmaliger
Anschlussbeitrag:
0 EUR - Bau der
Anlage:
3584 EUR - Betriebskosten, jährlich
(14 EUR/m3):
(840 EUR/a) - Betriebskosten, 15
Jahre:
12600 EUR
Gesamtkosten in 15 a: 16184,00
EUR Kosten Grube, (140
m3/a, 14 EUR/m3): - Einmaliger
Anschlussbeitrag:
0 EUR - Bau der
Anlage:
3584 EUR - Betriebskosten, jährlich
(14 EUR/m3):
(1960 EUR/a) - Betriebskosten, 15
Jahre:
29400 EUR
Gesamtkosten in 15 a: 32984,00
EUR Gruben (Gebühr 12,50
EUR/m3) Kosten Grube, (35 m3/a,
12,50 EUR/m3): - Einmaliger
Anschlussbeitrag:
0 EUR - Bau der
Anlage:
3584 EUR - Betriebskosten, jährlich
(12,50 EUR/m3):
(437,50
EUR/a) - Betriebskosten, 15
Jahre:
6562,50 EUR
Gesamtkosten in 15 a: 10146,50
EUR Kosten Grube, (60 m3/a,
12,50 EUR/m3): - Einmaliger
Anschlussbeitrag:
0 EUR - Bau der
Anlage:
3584 EUR - Betriebskosten, jährlich
(12,50 EUR/m3):
(750 EUR/a) - Betriebskosten, 15
Jahre:
1250 EUR
Gesamtkosten in 15 a: 14834,00
EUR Kosten Grube, (140
m3/a, 12,50 EUR/m3): - Einmaliger
Anschlussbeitrag:
0 EUR - Bau der
Anlage:
3584 EUR - Betriebskosten, jährlich
(12,50 EUR/m3):
(1750 EUR/a) - Betriebskosten, 15
Jahre:
26250 EUR
Gesamtkosten in 15 a: 29834,00
EUR Resümee
zur Antragswertung: 1.) Abflusslose Gruben sind im wirtschaftlichen Vergleich
mit alternativen Entwässerungsmöglichkeiten eine sowohl für Ferienhausnutzer
als auch für die Kommune wirtschaftliche und dauerhaft zulässige
Entwässerungsform. 2.) Die Herstellung einer Kanalisation durch Dritte
(Eigentümer) ist unter Voraussetzung der Erfüllung eines zwischen dem Dritten
und der Stadt / Kommune aufzustellenden Erschließungsvertrages grundsätzlich
möglich. 3.) Eine Abwasserbehandlung über geschlossene, biologische
Kleinkläranlagen ist grundsätzlich und unter Berücksichtigung der Situation
innerhalb eines Ferienhausgebietes im
Besonderen wasserrechtlich nicht zulässig. 4.) Die Einführung einer Einheitsgebühr bezogen auf alle
Gebührenarten für den Frischwasserbezug und die Abwasserentsorgung ist nicht
verursachergerecht. Insgesamt sind 8
verschiedene Gebührenarten und deren Kostenhöhe einschl. einer Verbrauchsgebühr
für Frischwasser und die Abwasserentsorgung über abflusslose Gruben
satzungsrechtlich festgelegt. 5.) Die Festlegung der jeweiligen Gebührenhöhe erfolgt in
öffentlicher Sitzung. Kosten- und Kalkulationsnachweise werden dem
Fachausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung angezeigt und vorgelegt. Im
Ergebnis der Antragsprüfung zu Antragsposition a) wird seitens des Wasser- und
Abwasserbetriebes der Stadt Waldbröl empfohlen, für das Wochenendhausgebiet in
Helten
‚Wilhelm-Pampus-Höhe’, wie bereits in der Sitzung am
28.09.2006 dargestellt, eine öffentliche Abwasserentsorgung durch den so genannten
‚Kanal auf Rädern’ (abflusslose Gruben) zu veranlassen. Die
Herstellung einer Kanalisation kann hiervon unabhängig durch Dritte bzw. die
Eigentümer und Bewohner der Grundstücke des Ferienhausgebietes in Helten, auf
Grundlage eines Erschließungsvertrages im Sinne des § 124 BauGB vorgenommen
werden. In diesem Falle übernimmt die Stadt nach der Her- bzw. Fertigstellung
dieser Kanalisation die laufende Betriebsunterhaltung. Die
übrigen Inhalte der Antragsposition zu b) und c) werden nicht weitergehend
behandelt und abgelehnt. Beschlussvorschlag: Der
Betriebsausschuss empfiehlt, der Rat beschließt das Abwasserbeseitigungskonzept
(ABK) der Stadt Waldbröl in der 6. Fortschreibung für den Zeitraum 2006 bis
2012 mittels Deckblattverfahren zu aktualisieren und den Genehmigungsbehörden
zur Genehmigung vorzulegen. Das ABK ist im Hinblick auf die
Entwässerungssituation bezogen auf die Wochenendhausgebiete in Helten
(Wilhelm-Pampus-Höhe), Krahwinkel (Kornhahn) und Happach anzupassen. Ein
öffentlicher Kanal wird von Seiten der Stadt Waldbröl in den genannten Gebieten
mittels Betrieb und Unterhaltung von abflusslosen Gruben errichtet (Kanal auf
Rädern). Eine Kanalisation kann unabhängig hiervon innerhalb dieser Gebiete auf
Antrag durch Dritte auf der Grundlage eines von der Stadt Waldbröl und dem
Dritten zu unterzeichnenden Erschließungsvertrages gem. § 124 BauGB errichtet
werden. |
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