Bürgerinformationssystem

Vorlage - 40/408/2007  

 
 
Betreff: Benennung von Personen für die Schulkonferenzen nach § 61 Schulgesetz NRW
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Domke, UlrichAktenzeichen:Fachbereich II - Bürgerdienste
Federführend:Fachbereich I, Amt für Schulen und Sport   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
14.03.2007 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Durch die Neufassung des § 61 Schulgesetz NRW ist die Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt worden.

 

Die Vorschrift sieht nunmehr vor, dass die Schulkonferenz in geheimer Wahl aus den von der oberen Schulaufsichtsbehörde benannten Personen die Schulleiterin oder den Schulleiter wählt.

 

Hierfür wird die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet. Bis zu drei weiteren Vertreter/innen des Schulträgers können an der Sitzung der Schulkonferenz beratend teilnehmen.

 

Für die Benennung des stimmberechtigten Mitglieds und der nicht stimmberechtigten Mitglieder ist der Rat zuständig. Die Mitglieder müssen aber keine Mandatsträger sein. Der Rat hat auch die Möglichkeit, Mitarbeiter der Verwaltung zu benennen, bzw. die Entscheidung auf einen Ausschuss zu übertragen.

 

 

Die Regelungen des § 113 GO sind nicht anzuwenden, da es hier nicht um die Vertretung in einem Unternehmen geht.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt;

 

-          Herrn Bürgermeister Waffenschmidt als stimmberechtigtes Mitglied zur Bestellung der Schulleitung in die Schulkonferenz zu entsenden. Im Falle der Verhinderung wird der Bürgermeister durch die/den Beigeordnete(n) oder zuständigen Fachbereichsleiter vertreten;

 

-          die/den Vorsitzende(n) des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport, die/den stellvertretende(n) Vorsitzende(n) und im rotierenden Verfahren ein Mitglied der übrigen im Rat vertretenen Fraktionen als beratende Vertreter zu entsenden.