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Vorlage - 60/409/2007  

 
 
Betreff: 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 - Boxberg - der Stadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Entscheidung
19.03.2007 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gemäß des einstimmigen Beschlusses des Rates der Stadt Waldbröl vom 13.04.2005 wurde die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 – Boxberg – der Stadt Waldbröl beschlossen. Die Änderung bezieht sich auf das gesamte „Wohngebiet Boxberg“. Wesentliche Änderungen gegenüber dem bisher rechtskräftigen Bebauungsplan ergeben sich aus der geänderten Straßenplanung und der damit verbundenen Änderung der Straßenbegrenzungslinien sowie der angrenzenden Bauflächen. Des Weiteren wird eine städtische Grünfläche an der Ernst-Moritz-Arndt-Straße der Bebauung zugeführt.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen des Rates der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 06.02.2006 einstimmig die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 22.06.2006 bis einschließlich 24.07.2006. Stellungnahmen der Bürger sind nicht eingegangen.

 

 

1.      Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Niederlassung Gummersbach, vom 011.07.2006:

 

Straßen NRW äußert Bedenken gegen die in der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 gegenüber den bisherigen Festsetzungen veränderte Einmündung des Eichendorffweges auf die L 339 (Morsbacher Straße). Bisher war planungsrechtlich eine neue Aufmündung gegenüber der Eisenstraße planungsrechtlich abgesichert. Nunmehr verbleibt es – auch auf Wunsch der Anlieger – bei der bisherigen Straßeneinmündung. Straßen NRW führt hierzu aus, dass der derzeitige Einmündungsbereich des Eichendorffweges in die L 339 im Bereich der straßenverkehrsrechtlichen Ortsdurchfahrt liegt, straßenrechtlich ist der Bereich der L 339 bis zum Verkehrsknoten „Boxberg“ jedoch als „freie Strecke“ eingestuft. Der vorhandene Einmündungsbereich weist bislang kein auffälliges Unfallgeschehen auf, mit der Beibehaltung des Einmündungsbereiches bestehen daher aus verkehrlicher

 

 

Sicht hieraus keine Bedenken. Straßen NRW hält es jedoch für angebracht, im Bezug auf die künftige verkehrliche Entwicklung die Option auf eine geänderte Straßenanbindung des Eichendorffweges aufrecht zu halten. Die für eine geänderte Straßenanbindung erforderliche Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Waldbröl. Im Hinblick auf eine künftig mögliche Nutzung dieser Fläche als Verkehrsfläche bittet Straßen NRW, von einer Veräußerung dieser Fläche zum Zwecke der Bebauung abzusehen. Um den Fortgang des laufenden Bebauungsplanverfahrens nicht zu verzögern, hält Straßen NRW diese Vorgehensweise für angebracht.

 

Sofern im Verfahren die Möglichkeit besteht, die betreffende Fläche anstelle von Wohnbaufläche in öffentliche Grünfläche – ggf. mit einer Zweckbestimmung als Verkehrsfläche – auszuweisen, bittet Straßen NRW um entsprechende Veranlassung.

 

 

 

2.      Stellungnahme des Oberbergischen Kreises, Der Landrat, Gummersbach, vom 24.07.2006:

 

Seitens des Oberbergischen Kreises bestehen gegen die Planung keine Bedenken. Die Brandschutzdienststelle weist darauf hin, dass bezüglich des Bebauungsplanes eine Löschwasserversorgung von 800 bis 1.600 l/min. über einen Zeitraum von zwei Stunden erforderlich ist.

 

Nach der öffentlichen Auslegung haben sich Änderungsnotwendigkeiten des Planinhaltes ergeben:

 

1.      In unmittelbarer Nähe zur Morsbacher Straße – L 339 – wurden diverse Nebenanlagen errichtet, die den vom Straßenbaulastträger geforderten Mindestabstand von 10,00 m zur Morsbacher Straße hin nicht einhalten. Um hier eine planungsrechtlich verbindliche Lösung zu finden, wurde dieser „Schutzstreifen“ als private Grünfläche „Straßenbegleitgrün“  in den Bebauungsplan aufgenommen. Innerhalb dieser Grünfläche sollen auch Erdwälle bis zu einer Höhe von 3,00 m zulässig sein. Dies ist Wunsch der Hauseigentümer und wird seitens der Verwaltung unterstützt.

 

2.      Weitere Änderungsnotwendigkeiten ergeben sich auf dem bisher städtischen Grundstück am Ernst-Wiechert-Weg, das zur Errichtung eines Waldorf-Kindergartens und eines Wohnhauses veräußert wurde. Da hier nur zwei Grundstücke entstehen, entfällt das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht am östlichen Grundstücksrand. Außerdem werden die Leitungsrechte neu festgesetzt. Ebenso wird das bisher als Versickerungsfläche für Regenwasser ausgewiesene westlich anschließende Grundstück mit privater Grünfläche und einem entsprechenden Leitungsrecht für die Straßenentwässerung der Ernst-Moritz-Arndt-Straße zum Ernst-Wiechert-Weg hin ausgewiesen.

 

3.      Die textlichen Festsetzungen wurden überarbeitet und somit auf den aktuellen Stand hinsichtlich der Dachformen und Farbgebungen angepasst. Für Gründächer sind auch Abweichungen von den festgesetzten Dachneigungen möglich.

 

Der Bebauungsplan ist als Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und der Begründung hierzu dieser Vorlage beigefügt.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag zu 1

Beschlussvorschlag zu 1. Stellungnahme Straßen NRW:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt der Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Niederlassung Gummersbach, statt. Die von der Stadt Waldbröl erworbene Fläche für die seinerzeit geplante neue Anbindung des Eichendorffweges an die L 339 bleibt auch zukünftig in öffentlichem Eigentum und wird zur Sicherung eines möglichen späteren Bedarfs als öffentliche Grünfläche „Straßenbegleitgrün“ ausgewiesen.

 

 

Beschlussvorschlag zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt fest, dass im Wohngebiet Boxberg eine ausreichende Löschwasserversorgung – 800 l/min. über einen Zeitraum von zwei Stunden – vorhanden ist.

 

 

Beschlussvorschlag zur 2. öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Behörden:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt die 2. öffentliche Auslegung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 – Boxberg – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB als Plan, textlichen Festsetzungen und der Begründung hierzu.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.