Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Gemäß des einstimmigen Beschlusses des Rates der Stadt Waldbröl vom 13.04.2005 wurde die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 – Boxberg – der Stadt Waldbröl beschlossen. Die Änderung bezieht sich auf das gesamte „Wohngebiet Boxberg“. Wesentliche Änderungen gegenüber dem bisher rechtskräftigen Bebauungsplan ergeben sich aus der geänderten Straßenplanung und der damit verbundenen Änderung der Straßenbegrenzungslinien sowie der angrenzenden Bauflächen. Des Weiteren wird eine städtische Grünfläche an der Ernst-Moritz-Arndt-Straße der Bebauung zugeführt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen des Rates der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 06.02.2006 einstimmig die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 22.06.2006 bis einschließlich 24.07.2006. Stellungnahmen der Bürger sind nicht eingegangen.
Straßen NRW äußert Bedenken gegen die in der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 gegenüber den bisherigen Festsetzungen veränderte Einmündung des Eichendorffweges auf die L 339 (Morsbacher Straße). Bisher war planungsrechtlich eine neue Aufmündung gegenüber der Eisenstraße planungsrechtlich abgesichert. Nunmehr verbleibt es – auch auf Wunsch der Anlieger – bei der bisherigen Straßeneinmündung. Straßen NRW führt hierzu aus, dass der derzeitige Einmündungsbereich des Eichendorffweges in die L 339 im Bereich der straßenverkehrsrechtlichen Ortsdurchfahrt liegt, straßenrechtlich ist der Bereich der L 339 bis zum Verkehrsknoten „Boxberg“ jedoch als „freie Strecke“ eingestuft. Der vorhandene Einmündungsbereich weist bislang kein auffälliges Unfallgeschehen auf, mit der Beibehaltung des Einmündungsbereiches bestehen daher aus verkehrlicher
Sicht hieraus keine Bedenken. Straßen NRW hält es jedoch für angebracht, im Bezug auf die künftige verkehrliche Entwicklung die Option auf eine geänderte Straßenanbindung des Eichendorffweges aufrecht zu halten. Die für eine geänderte Straßenanbindung erforderliche Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Waldbröl. Im Hinblick auf eine künftig mögliche Nutzung dieser Fläche als Verkehrsfläche bittet Straßen NRW, von einer Veräußerung dieser Fläche zum Zwecke der Bebauung abzusehen. Um den Fortgang des laufenden Bebauungsplanverfahrens nicht zu verzögern, hält Straßen NRW diese Vorgehensweise für angebracht.
Sofern im Verfahren die Möglichkeit besteht, die betreffende Fläche anstelle von Wohnbaufläche in öffentliche Grünfläche – ggf. mit einer Zweckbestimmung als Verkehrsfläche – auszuweisen, bittet Straßen NRW um entsprechende Veranlassung.
Seitens des Oberbergischen Kreises bestehen gegen die Planung keine Bedenken. Die Brandschutzdienststelle weist darauf hin, dass bezüglich des Bebauungsplanes eine Löschwasserversorgung von 800 bis 1.600 l/min. über einen Zeitraum von zwei Stunden erforderlich ist.
Nach der öffentlichen Auslegung haben sich Änderungsnotwendigkeiten des Planinhaltes ergeben:
Der Bebauungsplan ist als Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und der Begründung hierzu dieser Vorlage beigefügt.
Beschlussvorschlag zu 1. Stellungnahme Straßen NRW:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt der Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Niederlassung Gummersbach, statt. Die von der Stadt Waldbröl erworbene Fläche für die seinerzeit geplante neue Anbindung des Eichendorffweges an die L 339 bleibt auch zukünftig in öffentlichem Eigentum und wird zur Sicherung eines möglichen späteren Bedarfs als öffentliche Grünfläche „Straßenbegleitgrün“ ausgewiesen.
Beschlussvorschlag zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt fest, dass im Wohngebiet Boxberg eine ausreichende Löschwasserversorgung – 800 l/min. über einen Zeitraum von zwei Stunden – vorhanden ist.
Beschlussvorschlag zur 2. öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Behörden:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt die 2. öffentliche Auslegung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 – Boxberg – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB als Plan, textlichen Festsetzungen und der Begründung hierzu.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |