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Vorlage - 81/418/2007  

 
 
Betreff: Antrag der Anwohner des Ferienhausgebietes Helten vom14.10.2006 zur Beratung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (2. Vorlage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich IV, Abwasserbeseitigung   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss1 Entscheidung
29.03.2007 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
16.05.2007 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Antrag der Anwohner des Ferienhausgebietes Helten vom 14.10.2006 zur Beratung des Abwasserbeseitigungskonzeptes

                                                                       

                                                                         

 

Der von einzelnen Anwohnern des Ferienhausgebietes eingereichte Antrag wurde vom Rat der Stadt Waldbröl am 25.10.2006 an den Betriebsausschuss zur weiteren Prüfung und Entscheidungsfindung weitergereicht.

 

Mit Datum 07.12.2007 erfolgte in öffentlicher Sitzung des Betriebsausschusses eine Beratung mit dem Ergebnis, den Antrag aufgrund weitergehender Klärung der Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fragestellung über zukünftig mögliche, bauliche Entwicklungen innerhalb des Wochenendhausgebietes von Seiten der Verwaltung prüfen zu lassen, um eine langfristig gesicherte und endgültige Entscheidung treffen zu können.

 

Der Betriebsausschuss beschloss einstimmig in seiner Sitzung vom 07.12.2006 den Antrag zurückzustellen.

 

Auf Anfrage der Verwaltung durch den Fachbereich Bauen gegenüber der Bezirksregierung Köln hier Dezernat 35 und 62 über Möglichkeiten der Anpassung der Bauleitplanung der Stadt Waldbröl u. a. innerhalb der Ferienhausgebiete Krahwinkel und Helten, liegt gem. Gesprächsprotokoll bzw. Vermerk vom 31.01.2007 im Ergebnis einer Ortsbesichtigung auf die konkrete Frage zu seitens der Stadt Waldbröl beabsichtigten Änderungen bestehender Flächennutzungspläne hierzu folgendes Ergebnis vor:

 

„Beide Gebiete sind im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich bzw. sogar als Waldbereich mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ ausgewiesen. Eine Siedlungsentwicklung durch Ausweisung durch Wohnbauflächen scheidet definitiv aus. Auch sind beide Wochenend- und Ferienhausgebiete deutlich von den Ortslagen abgesetzt und weisen zudem fast ausschließlich für solche Gebiete typische Bebauung auf. Das Dauerwohnen ist hier auch noch nicht weit verbreitet und kann somit noch verhindert werden.“

 

Am 10.01.2007 fand unabhängig von der Bebauungsfrage ein weiteres Gespräch zwischen dem Abwasserwerk und der Bezirksregierung Köln statt, in dem die Entwässerungssituation nochmals angesprochen wurde. Herr Schmidt von der Bezirksregierung bestätigte, dass ihm der Antrag der Anwohner aus dem Ferienhausgebiet Helten vorläge und ihm der Sachverhalt bekannt sei.

 

Eine Entsorgung mittels abflussloser Gruben (Kanal auf Rädern) sei jedoch wie bereits in vorhergehenden Gesprächen dargelegt und bestätigt unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Entsorgungssicherheit ein auch dauerhaft zulässiges Verfahren.

 

Für die beiden im Ferienhausgebiet Helten liegenden Gebäude, für die ein Dauerwohnrecht vorliege, sei eine Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die jeweiligen Grundstückseigentümer denkbar. Voraussetzung ist der Kostennachweis der Unverhältnismäßigkeit im Sinne des § 54 LWG sowohl gegenüber dem öffentlichen Rohrkanal als auch gegenüber einer Lösung mittels abflussloser Gruben (siehe Besprechungsniederschrift Nr. 64 vom 10.01.2007).

 

Von Seiten der Kommunal- und Abwasserberatung liegt dazu eine entsprechende Stellungnahme vom 19.12.2006 unter Punkt 1 vor (siehe Anlage, Auszug aus Schreiben der Kommunal- und Abwasserberatung vom 19.12.2006). Diese resümiert anhand der beurteilten Kostenvergleichssituation „dass von einer Unwirtschaftlichkeit der Kanalisierung im Vergleich zu der dauerhaften Entwässerung mittels abflusslosen Gruben ausgegangen werden kann“.   

 

Die Ergebnisse zum Kostenvergleich wurden bereits in der Sitzungsvorlage zur Betriebsausschusssitzung am 07.12.2006 aufgezeigt und in der Sitzung erläutert.

 

Zwischenzeitlich hat sich infolge der aktuellen Gebührenänderung mit Gültigkeit ab 2007 das Ergebnis weiter zu Gunsten der abflusslosen Gruben verändert, da sich zum einen die Entsorgungsgebühr für abflusslose Gruben von 14,00 €/m3 Abwasser auf 10,93 €/m3 gesenkt, demgegenüber jedoch die Schmutzwassergebühr für Anschluss an einen öffentlichen Kanal von zurückliegend 5,14 €/m3 auf zwischenzeitlich 5,46 €/m3 erhöht hat.

 

Somit stellt sich der „Kanal auf Rädern“ nochmals deutlich wirtschaftlicher als eine Kanalisierung dar, dies nachweislich zum einen für die Kommune als auch für die Anwohner des Ferienhausgebietes mit Ausnahme derer, die infolge des ausgeübten Dauerwohnverhaltens einen hohen Wasserverbrauch haben.

 

Diejenigen, die jedoch aufgrund der erteilten Baugenehmigung ein Dauerwohnrecht ausüben dürfen, können nach erfolgter Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf den Nutzungsberechtigten anfallendes Abwasser mit Hilfe einer DIN – Kleinkläranlage entsorgen und profitieren von einer geringeren Abwassergebühr (zurzeit 2,05 €/m3).

 

Zwischen dem Abwasserwerk und Herrn Musiol, Anwohner des Wochenendhausgebietes Helten und gleichzeitig Sprecher der Antragssteller, wurde in der Vergangenheit eine Vielzahl von Einzelgesprächen zur Situation geführt. Das Abwasserwerk ist in diesem Zusammenhang den Anliegen der Anwohner des Ferienhausgebietes Helten, dargestellt und angezeigt von Herrn Musiol, grundsätzlich sachlich begegnet. Aus Gründen der Vollständigkeit wird daher das letzte Schreiben der Anwohner des Ferienhausgebietes Helten, eingegangen mit dem Schreiben des Herrn Musiol per eMail vom 18.03.2007, zur Kenntnisnahme beigefügt.

 

Aufgrund der zu berücksichtigenden rechtlichen als auch wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ergeben sich aus Sichtweise des Abwasserwerkes jedoch folgende Ergebnisse nach abschließender Beurteilung des vorliegenden Anwohnerantrages vom 14.10.2006:

 

Resümee zur Antragswertung:

 

1.)    Abflusslose Gruben sind im wirtschaftlichen Vergleich mit alternativen Entwässerungsmöglichkeiten eine sowohl für Ferienhausnutzer als auch für die Kommune wirtschaftliche und dauerhaft zulässige Entwässerungsform.

 

2.)    Die Herstellung einer Kanalisation durch Dritte (Eigentümer) ist unter Voraussetzung der Erfüllung eines zwischen dem Dritten und der Stadt / Kommune aufzustellenden Erschließungsvertrages grundsätzlich möglich.

 

3.)    Eine Abwasserbehandlung über geschlossene, biologische Kleinkläranlagen ist grundsätzlich und unter Berücksichtigung der Situation zum Abwasseranfall innerhalb eines Ferienhausgebietes im Besonderen, wasserrechtlich nicht zulässig.

 

4.)    Die Einführung einer Einheitsgebühr bezogen auf alle Gebührenarten für den Frischwasserbezug und die Abwasserentsorgung ist nicht verursachergerecht.  Insgesamt sind 8 verschiedene Gebührenarten und deren Kostenhöhe einschl. einer Verbrauchsgebühr für Frischwasser und die Abwasserentsorgung über abflusslose Gruben satzungsrechtlich festgelegt. 

 

5.)    Die Festlegung der jeweiligen Gebührenhöhe erfolgt in öffentlicher Sitzung. Kosten- und Kalkulationsnachweise werden dem Fachausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung angezeigt und vorgelegt.

 

Im Ergebnis der Antragsprüfung zu Antragsposition a) wird seitens des Wasser- und Abwasserbetriebes der Stadt Waldbröl empfohlen, für das Wochenendhausgebiet in Helten  ‚Wilhelm-Pampus-Höhe’ und gleichermaßen für die Wochenendhausgebiete in Krahwinkel (Kornhahn) und Happach wie bereits in der Sitzung des Betriebsausschusses am 28.09.2006 dargestellt, eine öffentliche Abwasserentsorgung durch den so genannten ‚Kanal auf Rädern’ (abflusslose Gruben) zu veranlassen.

 

Die Herstellung einer Kanalisation kann hiervon unabhängig durch Dritte bzw. die Eigentümer und Bewohner der Grundstücke des Ferienhausgebietes in Helten, auf Grundlage eines Erschließungsvertrages im Sinne des § 124 BauGB vorgenommen werden. In diesem Falle übernimmt die Stadt nach der Her- bzw. Fertigstellung dieser Kanalisation die laufende Betriebsunterhaltung.

 

Die übrigen Inhalte der Antragsposition zu b) und c) werden nicht weitergehend behandelt und abgelehnt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt, der Rat beschließt das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Waldbröl in der 6. Fortschreibung für den Zeitraum 2006 bis 2012 mittels Deckblattverfahren zu aktualisieren und den Genehmigungsbehörden zur Genehmigung vorzulegen.

 

Das ABK ist im Hinblick auf die Entwässerungssituation bezogen auf die Wochenendhausgebiete in Helten (Wilhelm-Pampus-Höhe), Krahwinkel (Kornhahn) und Happach anzupassen. Ein öffentlicher Kanal wird von Seiten der Stadt Waldbröl in den genannten Gebieten mittels Betrieb und Unterhaltung von abflusslosen Gruben errichtet (Kanal auf Rädern). Eine Kanalisation kann unabhängig hiervon innerhalb dieser Gebiete auf Antrag durch Dritte auf der Grundlage eines von der Stadt Waldbröl und dem Dritten zu unterzeichnenden Erschließungsvertrages gem. § 124 BauGB errichtet werden.

 

 

Im Auftrag

 

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(Jaspert)

- Betriebsleiter -